Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1

    • Maniipulation von Auktionsergebnissen steht doch hier garnicht im Raum. Das Urteil bezieht sich ja genau auf den Fall, dass kein wirklicher Kauf - also "der Tausch" von Geld gegen Ware stattfindet. Steht doch da:
      Stammten diese Gebote von einem von ihm beauftragten Dritten,so waren diese beiden darüber im Konsens, dass ein Erwerb durch den Dritten nicht beabsichtigt war



      Hier IST der Erwerb beabsichtigt....
    • Hier meldet sich ein weiteres Opfer.

      Ich kann nicht verstehen, wie einige Threadteilnehmer die Interessen des eBay-Users und Abbruchjägers thide.uit1gli1 vertreten können. Im Normalfall muss der Verkäufer sein Unverschulden beweisen und wenn er es nicht kann, hat er halt Pech gehabt. Das ist auch richtig so, denn so wird sichergestellt, dass man Auktionen ernst nimmt und diese nicht nach Lust und Laune abbricht.

      ABER: hier handelt es sich einwandfrei um einen Abbruchjäger!

      Dieser User hat sich also darauf spezialisiert, bei zahlreichen Auktionen mitzubieten, um darauf zu hoffen, dass ein User mit einer anfechtbaren Begründung abbricht, um dann auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen. Mit den richtigen technischen Hilfsmitteln ist es möglich auf tausende von Auktionen gleichzeitig zu bieten. Die Abbruchrate ist dementsprechend hoch, was die Wahrscheinlichkeit einen anfechtbaren „Abbrecher“ zu finden steigert. Natürlich bieten die Abbruchjäger nie genug, um den Artikel auch wirklich zubekommen. So gehen Sie kein Risiko ein, denn entweder man bekommt den Artikel sehr günstig oder es wird abgebrochen.

      Er wird höchstwahrscheinlich auch nicht auf Lieferung der Ware bestehen, sondern alternativ anbieten, eine Entschädigungszahlung an ihn zu leisten.

      DENN: er will von Anfang an nur das Geld! Es ist von Anfang an, kein wirkliches Kaufinteresse da, sondern nur ein Hoffen auf Abbruch!

      Wenn eBay die Userstats zur Verfügung stellen würde, könnte man diese Masche einfach beweisen. Leider scheinen aber weder eBay noch der Staat momentan ein Interesse daran zu haben, solchen Leuten das Handwerk zu legen. eBay müsste hier mehr unternehmen, um den Verkäufer im Vorfeld zu schützen. Es wird durch deren Gestaltung der Website überhaupt erst möglich gemacht.

      Kein Verkäufer hat die Absicht, wenn er vorzeitig abbricht, dem aktuell Höchstbietenden zu schaden. Man kommt auch garnicht erst auf den Gedanke, denn das Höchstgebot steht in den Abbruchjägerfällen zum Zeitpunkt des Abbruchs in keinem Verhältnis zum eigentlichen Wert der Ware. Auch ein regulärer Bieter akzeptiert den Sachverhalt normalerweise, da er nicht davon ausgeht, den Artikel zu dem Preis zu bekommen.

      Würde es also den schadenverursachenden Abbruchjäger nicht geben, wäre alles gut.
      Hier handelt es sich um Personen, die strategisch versuchen anderen Leuten zu schaden, um daraus Profit zu erzielen.

      Das ist einfach nicht richtig!


      Übrigens, die Kontaktdaten hat eBay bei mir auch erst nach dem 4. Versuch rausgerückt. Erst hieß es telefonisch, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ginge, dann das gleiche per Mail. Dann wurden auch mir falsche Daten geschickt (auffällig!) und erst dann kamen die richtigen Daten.

      @ thide.uit1gli1 : wenn du hier mitliest und kein schlechtes Gewissen hast, kannst du ja mal deinen Namen posten und hier mitreden, anstatt feige per PN zu kommunizieren!
    • @Jupiter... anscheinend bist du dir nicht bewusst, dass das Bieten auf baffzig Auktionen und die Geltendmachung von Schadensersatz bzw Lieferung der Ware AN SICH völlig gesetzmässig ist. Was spricht denn für Betrug, wenn jemand so verfährt? Im Gegenteil: ein Abbrecher, der UNBERECHTIGT seine Auktion abbricht, handelt nicht gesetzeskonform und sollte sich bewusst sein, dass der derzeit Höchstbietende Ansprüche gegen ihn hat. So wird einem Auktionsabbrecher auch BEI ABBRUCH dies auch dargestellt!

      Erst wenn Faktoren zusammenkommen, dass jemand, der Ansprüche stellt, nicht gesetzeskonform handelt, wird u.U. auch ein Betrug daraus. Etwa wenn dem Jäger ein Verbot ausgesprochen wurde, auf Ebay zu handeln.

      Dass aber jemand auf mehrere Auktionen bietet, ist garkein Grund. Erst wenn er nicht bereit wäre, seine bebotenen Auktionen, die er (regulär) auch gewinnt, zu bezahlen, wird ein Schuh draus. Oder wenn er im Streitfall die Ware nicht abnehmen wollte... das ist aber leicht zu erfahren, spätestens im Gerichtssaal vor dem Richter: man legt die Ware auf den Richtertisch und schaut ob der Jäger das Portemonnaie zückt.

      Jeder, der hier BERECHTIGT abbricht, bekommt die Unterstützung die er braucht.

      Allerdings wird immer darauf hingewiesen, dass es eben BERECHTIGTE Abbrüche sein müssen. Wer seinen Eierföhn an der Bucht vorbei verkauft und deshalb die Auktion abbricht (oder ähnliche Gründe) handelt UNBERECHTIGT und sollte mit den Konsequenzen leben können....
    • @monza: da deiner Meinung nach immer und ausrecheichend darauf hingewiesen wird, frage ich mich wie so viele Verkäufer das gleiche Problem bekommen konnten?
      Es wird eben NICHT ausdrücklich darauf hingewiesen. Ein langjähriger Ebay-Nutzer überfliegt das! Natürlich willst du mir jetzt erklären, dass du jede AGB immer vor dem Unterschreiben vollständig geprüft hast, ja klar...

      Von Unverschulden und Beweispflicht etc. hab ich erst danach gehört!

      Aber vielen Dank, dass du mir direkt unterstellst, dass ich mit den Konsenquenzen nicht leben kann... sehr sympathisch :thumbdown:
    • Keine Ahnung, warum werden so viele Leute geblitzt oder bekommen Knöllchen ? Wird sicher an der Roten Farbe liegen, denn genau wie die Schilder mit Ihren roten Kringeln, sind auch die Hinweise auf eBay extra in roter Fettschrift, damit man direkt weiß was man ignorieren und nicht lesen sollte.

      Jupiter schrieb:

      Würde es also den schadenverursachenden Abbruchjäger nicht geben, wäre alles gut.
      Hier handelt es sich um Personen, die strategisch versuchen anderen Leuten zu schaden, um daraus Profit zu erzielen.

      Das ist einfach nicht richtig!
      Genau, diese bösen bösen Abbruchjäger, die aus rein monetären Interessen auf Auktionen bietet um dann Forderungen an Verkäufer zu stellen, die zuvor aus ebenso rein monetären Interessen ihre Auktionen abgebrochen und dabei mal eben eBay Ihre gebühren und potentiellen anderen Käufern die Chance auf den Artikel genommen haben.

      Gibt es mittlerweile denn eine Definition für Abbruchjäger, bei 4 Leuten die hier in über 6 Monaten aufschlagen scheint der Herr ja nicht sonderlich aktiv zu sein,
    • Jupiter schrieb:

      @monza: da deiner Meinung nach immer und ausrecheichend darauf hingewiesen wird, frage ich mich wie so viele Verkäufer das gleiche Problem bekommen konnten?
      Es wird eben NICHT ausdrücklich darauf hingewiesen. Ein langjähriger Ebay-Nutzer überfliegt das! Natürlich willst du mir jetzt erklären, dass du jede AGB immer vor dem Unterschreiben vollständig geprüft hast, ja klar...

      Von Unverschulden und Beweispflicht etc. hab ich erst danach gehört!

      Aber vielen Dank, dass du mir direkt unterstellst, dass ich mit den Konsenquenzen nicht leben kann... sehr sympathisch :thumbdown:

      Sorry aber wie kommst du dir vor?
      Es wird natürlich darauf hingewiesen, daß man sich ggf. bei einem Abbruch Forderungen gegenübersieht!
      Ist die Technik für so nette Mitmenschen wie dich zu schnell, daß du Monza anpampfst?
      Einen möglichen Fehler hast du begangen :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Jupiter schrieb:

      @monza: da deiner Meinung nach immer und ausrecheichend darauf hingewiesen wird, frage ich mich wie so viele Verkäufer das gleiche Problem bekommen konnten?
      Es wird eben NICHT ausdrücklich darauf hingewiesen. Ein langjähriger Ebay-Nutzer überfliegt das! Natürlich willst du mir jetzt erklären, dass du jede AGB immer vor dem Unterschreiben vollständig geprüft hast, ja klar...

      Von Unverschulden und Beweispflicht etc. hab ich erst danach gehört!

      Aber vielen Dank, dass du mir direkt unterstellst, dass ich mit den Konsenquenzen nicht leben kann... sehr sympathisch :thumbdown:



      Oh doch... du wirst beim Abbruchvorgang darauf hingewiesen, dass du u.U. dem Derzeit Höchstbietendem schadensersatzpflichtig bist bzw. dass du u.U. einen Kaufvertrag hast....

      Und ja: jeder der sich am Markt beteiligt durch Handel, sollte sich der hieraus erfolgenden Konsequenzen bewusst sein. Ebay ist kein Sandkastenspiel, da werden Verträge geschlossen - nach BGB. Dass man das nicht weiss, ist - wie so oft in den gesetzlichen Regelungen - kein Grund oder Hindernis, die daraus resultierenden Pflichten nicht erfüllen zu müssen. Ich bemühe mal den alten Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist ans Strafrecht angelehnt, trifft aber auch auf das Zivilrecht zu.

      Dass du das erst nachher gehört/gelesen hast, ist durchaus verständlich, schützt aber nicht vor den Folgen deines Handelns.

      Unterstellt habe ich dir Garnichts.... wie du sicher gelesen hast, beziehen sich meine Statements nicht auf (d)einen konkreten Fall sondern sind allgemeiner Art. Ich kenne deinen Fall nicht und wie das vor sich gegangen ist. Deshalb ziehst du dir einen Schuh an, der einfach so in der Gegend herumsteht. Ob's deiner ist kann ich nicht sagen.
    • Jupiter schrieb:

      frage ich mich wie so viele Verkäufer das gleiche Problem bekommen konnten?



      Um das etwas zu vertiefen ein gesondertes Post....

      Klar bekommen viele VK das gleiche Problem. Aus den verschiedensten GRünden.

      Zunächst halten wir mal fest, dass gleichzeitig viele - als Beispiel - Iphones frisch auf dem Marktplatz erscheinen, sei es aus Vertragsverlängerungen oder weil man zwei hat oder oder.... (ich schreibe von privaten Verkäufen, keine gewerblichen Angebote). Daraus folgen, dem Gesetz des Markts folgend, auch (etwas) niedrigere Preise als wenn nur wenige Geräte angeboten würden.

      Und nun folgen einige Scenarien....

      - Der VK bekommt ein gutes Kaufangebot ausserhalb der Bucht: Auktionsabbruch, weil man sich den Preis gewünscht hat und das Kaufangebot annimmt

      - Man bekommt eine Mail, dass ein Interessierter XXX Euros anbietet: Aktion wie oben

      - Der erzielte Preis ist zu niedrig erscheinend (vor Auktionsende) - Abbruch

      - Nach Auktionsende will der VK nicht verkaufen, weil der Preis zu niedrig ist

      - Das Gerät wurde weiterbenutzt und ist dabei aus irgendeinem Grunde kaputtgegangen - Abbruch

      - Das Gerät wurde gestohlen - Abbruch

      - Das Gerät ist verlorengegangen - Abbruch

      - die Freundin (oder sonstwer) möchte das Gerät haben - Abbruch

      usw....

      Du siehst, es gibt viele "Gründe" warum bei solchen Auktionen auch viele Probleme auftauchen und Streitfälle eröffnet werden. Seltsam ist aber, dass es ausgerechnet in der Kategorie Handys etc soviele Auktionsabbrüche gibt. Und da nicht alle genannten (und ungenannten) GRünde zum Abbruch berechtigen, tauchen natürlich da die Schwierigkeiten und Streitfälle gehäuft auf. Teils eben berechtigt, da gültiger Kaufvertrag, teils ungültig, da berechtigt abgebrochen wurde...
    • Zunächst mal Danke für Eure Antworten. Ich wollte niemanden anpfaffen...

      Hat vielleicht gerade jemand Screenshots von dem Ablauf zur Hand, wo man die in roter Fettschrifft geschriebenen Hinweise auf Beweispflicht und Unverschulden sehen kann?

      Bei Verkehrsschildern stimme ich dir zu, bei eBay bin ich mir bezüglich der Unübersehbarkeit unsicher...

      Einen Hinweis über Abbruchjäger gibt es nicht, oder? In Deutschland sieht man ja auch oft die Schilder "Achtung Radarkontrolle" :D
    • Die eBay Grundsätze und ABGs: toller unübersehbarer Hinweis... Sry (klar sollte die jeder kennen, aber... egal)

      Es kommt danach noch ein Hinweis, das stimmt. Irgendwo war da glaube ich auch rot.
      Ich kann nur sagen, über die Tragweite meiner Entscheidung war ich nicht ausreichend informiert. An eine Info, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, solange man sein Unverschulden nicht bewiesen hat, kann ich mich leider nicht erinnern.
    • Einfachster Weg:

      schildere hier mal die genauen Ereignisse. Also warum du abgebrochen hast und wann... Auktionsnummer wäre hilfreich.

      Die persönlichen Daten deines "Abbruchjägers" schickst du per PN an ein Redaktionsmitglied... am besten @schumiline

      Dann wird sich herausstellen ob du aus deiner Nummer so herauskommst. Wie auch immer: überprüfen sollte man den Vorgang auf jeden Fall. Ist dein Jägerlein bereits ein Bekannter hier, wird man dir auch Hilfe zukommen lassen können, hier im Forum oder, falls Nachfagen sein sollten, auch per PN....
    • @Jupiter

      Den Begriff "Unschuldsvermutung" hast Du sicher schon einmal gehört? Sonst könnte man Dich ja allermöglichen Dinge beschuldigen und Du bist den ganzen Tag damit beschäftigt, Deine Unschuld bzw. Dein Unverschulden zu beweisen. In der Realität wäre das sehr unpraktisch.

      Wenn nun auch noch darauf abzielst, dass die wenigsten die AGB lesen, so mag das stimmen, aber es ist nicht richtig, dieses Verhalten zur Grundlage von Verträgen und dem sich daraus ergebenden Handeln zu machen. Denn was bedeutet das denn in der Praxis, wenn man keine Regelungen trifft? Man wird zwangsläufig in allen möglichen Belangen immer unterschiedliche Vorstellungen und Meinungen haben. Da aber Verträge nun einmal nur durch übereistimmenden Willenserklärungen zustandekommen, wäre das beinnahe unmöglich, oder aber eine oder mehrere der Vertragsparteien behaupten, das das alles völlig andere gemeint war, wenn sie im Nachhinein ihre Meinung ändern.

      Überleg einmal, warum man eben Verträge schriftlich abfassen sollte. ("Wer schreibt, der bleibt").
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Aus der Nummer kommst du wohl wirklich nur raus wenn es sich um einen "Bekannten" handelt.

      Ich verstehe deinen Hinweis leider nicht. Das es sich hierbei um einen "Bekannten" - also Abbruchjäger - handelt, ist doch klar.

      Ich bin mir sicher, dass eBay einige Fälle vorliegen. Wie soll ich also aus der Nummer kommen? Seine Masche ist ja anscheinend leider legal...
    • Da du deinen Fall ja nicht darlegen willst, kann man dir auch keine weiteren Hinweise geben.... also nicht helfen. Generell liegt jeder Fall anders, in einigen Fällen kann man aber gute Munition liefern gegen einen Abbruchjäger. "Bekannt" bedeutet eben noch lange nicht, dass der Jäger auch wildert....