Fristlose Kündigung wegen Privattelefonaten

    • Fristlose Kündigung wegen Privattelefonaten

      Das unerlaubte Führen von Privattelefonaten über betriebliche Anschlüsse kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

      Mit einem besonders eklatanten Fall musste sich das Bundesarbeitsgericht befassen. Ein Betriebsratsmitglied hatte über den Dienstanschluss insgesamt länger als 18 Stunden private Ferngespräche nach Mauritius geführt. Der Schaden für das Unternehmen belief sich auf über 1300 Euro. In diesem Fall half dem Gekündigten nicht einmal der besondere Kündigungsschutz, den er nach dem Gesetz als Betriebsrat genoss.


      Urteil des BAG vom 04.03.2004
      2 AZR 147/03
      Pressemitteilung des BAG