Käufer behauptet Ware sei beschädigt - versicherter Versand

    • Käufer behauptet Ware sei beschädigt - versicherter Versand

      Servus, nun hat es auch mal mich getroffen.
      Es geht um Folgendes und ich will mich so kurz und sachlich wie möglich halten:

      Ich (Privatperson) habe etwas verkauft, verpackt und versichert versandt.
      Die Ware war korrekt verpackt dafür habe ich einen Zeugen.
      Nun behauptet der Käufer die Ware sei beschädigt angekommen.
      Einen halben Tag vorher hat er mir noch ne Private Nachricht geschickt und da ich nicht nicht innerhalb von 12 Stunden reagiert hab, hat er einen Fall eröffnet.
      In der Nachricht an mich schrieb der Käufer u.a. "Von außen war der Karton sogar unbeschädigt..."


      In den "Angaben zum Fall" hat er allerdings angegeben "Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von der Beschreibung ab.Der Käufer hat am 27. Jul. 2014 bezahlt.Die Verpackung des Artikels war beschädigt oder eingedrückt."
      Sehr widersprüchlich finde ich. Was nun, beschädigt oder unbeschädigt von außen. :huh:
      Interessant ist auch das in seinen Bewertungen zu sehen ist das er einen anderen Verkäufer eine schlechte Bewertung gegeben hat wo es um genau das Gleiche ging.Er hat einen Verkäufer schlecht bewertet weil die Ware angeblich kaputt gekommen sei. Und der Verkäufer hat dort auch geantwortet er würde Geld wiederhaben wollen, sogar mehr als die Auktion wert war etc.
      Ich hab im Fall auf jeden Fall nun geantwortet:""Sehr geehrter Käufer, das die Ware beschädigt wurde tut mir natürlich Leid. Mit Übergabe an das Versandunternehmen und Ihrer Bestätigung in Form der Annahme des Paketes sind die Gefahren einer Beschädigung an Sie übergegangen. Sie hätten das Paket vor Ort öffnen und überprüfen können. Das Paket wurde versichert versandt die Nummer lautet:JJD14.10.196577944. Bitte wenden Sie sich an DHL und eröffnen eine Schadensmeldung. Seltsam ist ebenfalls das in Ihren "Angaben zum Fall" steht "Die Verpackung des Artikels war beschädigt oder eingedrückt" obwohl Sie in Ihrer privaten Nachricht an mich geschrieben haben: "Von außen war der Karton sogar unbeschädigt...". Da gibts dann noch die Bewertung vom 8.3.13 an "stolzezwergenmutti6097011" in der Sie dem Verkäufer auch unterstellt haben er hätte schlecht verpackt und Geld wiederhaben wollten. MfG""
      Ich danke schon mal im Vorraus für die Hilfe und wünsche ein schönes WE.
    • Was hast du denn verkauft und wie hast du es verpackt?

      Deine mail finde ich - mal vorsichtig ausgedrückt - unklug. Denn darin unterstellst dem Käufer, dass er dich betuppen will und es schon mal bei jemand anders versucht hat. Ob das nun stimmt oder nicht, du hast damit schon am Anfang einen Schärfe reingebracht, die die Auseinandersetzung sicher nicht leichter macht.
      Aber egal, ist ja nun schon passiert.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ich kann nichts daran unklug finden. Er macht den Käufer auf dessen eigene Widersprüchlichkeit
      aufmerksam: Paket okay, Paket nicht okay und zeigt ihm zusätzlich, dass er den anderen Fall kennt.

      Ich bin nicht dafür, solche Typen mit Samthandschuhen zu behandeln. Glaubst Du ernsthaft, dass das
      etwas bringt?
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das Versandrisiko trägst du nicht!
      Sollte irgendein Sachmagel vorliegen bist du als VK im Zweifel auch gerichtlich in der Pflicht!
      Es liegt am K einen Sachmangel/Reklamationsgrund vorzulegen und im Zweifel zu beweisen!


      " Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden, Sie können aber bei unsicherer Verpackung trotzdem auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden."
    • pewebe: Wenn ich als K so angeschrieben würde, würden bei mir alle Schotten runterfahren, weil mir damit unterstellt würde, ich wäre auf Beschiss aus. Das kann ich gar nicht leiden und wäre ensprechend wenig kompromissbereit.

      Hast du dir die Bewertung für diese stolzezwergenmutti angesehen? Da wurden mehrere Keramikfiguren verkauft. Die VK hat damals geantwortet (sinngemäß) 'wurden sorgfältig mit Zewa verpackt'. Zwergenmutti hat also mindestens drei Keramikfiguren mit Zewa umwickelt und in ein Paket gepackt. Dass da was kaputt gegangen sein soll wundert mich nicht, sorgfältig verpackt ist für mich was anderes.

      Die Widersprüchlichkeit der Verpackungsbeschreibung ist natürlich seltsam. Was gibt denn das ebay-Formular so vor?
      Davon abgesehen, wenn der TE sich hier auf Transportbeschädigung durch die Post rausreden will, muss er sich dann nicht mit der selbst mit der Post auseinandersetzen?

      Aber eigentlich ist alles Spekulation, solange TE nicht damit rausrückt, was er verkauft und wie verpackt hat. Übrigens, hat TE Fotos von den beschädigten Gegenständen vorliegen oder angefordert?
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    • Servus und danke für die rege Beteiligung.
      Es mag sein das ich nicht hätte darauf hinweisen sollen das ich vermute er will mir Betrug unterstellen.
      Aber der Fall ist nun mal der Gleiche. Es war ein Adler aus Keramik. Er war gut genug verpackt, glaubt mir. Ich muss jetzt hier nicht schreiben wie viele Lagen Dings und Dongs ich drumgewickelt hab etc. Es war gut genug verpackt und es ist "unter einem Zeugen" geschehen.

      Er hat geschrieben das Paket wäre außen unbeschädigt gewesen und hat unterschrieben und angenommen. Andererseits schreibt er in den Einzelheiten des Ebay-Falls dass die Verpackung beschädigt war. Und sowas ist nun mal ein Witz, damit hat er sich rein rechtlich doch schon abgeschossen oder nicht? Ich kann doch nicht sagen es war kaputt und danach es war doch nicht kaputt.

      Und wenn ich dann in den Bewertungen lese das genau so ein Fall schon mal eingetroffen ist wo er demjenigen hat unterstellen wollen er hätte es mangelhaft verpackt macht mich das nun mal, wie ich finde zurecht, stutzig.

      Leider ist es nicht immer auf dem ersten Blick ersichtlich weil man einen Käufer nicht negativ bewerten kann. Dann sieht man nur 100% positive Bewertungen und schaut natürlich nicht seitenweise durch.
    • Nochmal die Frage: hast du Fotos der Verpackung und des beschädigten Artikels?
      Und hast du die Keramik-Figur als 'Karton im Karton' verpackt?

      Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen, du möchtest doch Hilfe haben.
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    • Keine Fotos, hab ich bisher auch nicht gefordert.
      Nein es wurde nicht als Karton im Karton verpackt, aber das ist auch nicht die einzige Möglichkeit so etwas sicher zu verpacken.

      Nachtrag: Was sollen Fotos mir beweisen? Es kann ihm genauso gut runtergefallen sein, dann stell ich den Artikel neben den offenen Karton, mach ein Bild und sag: "Hier guckstu is kaputt angekommen."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werner27 ()

    • Nun, zumindest siehst du dann, dass das Teil kaputt ist.
      Außerdem kann sich DHL dann ein Bild von der Verpackung machen, falls du auf Transportschaden hinaus möchtest.

      Übrigens: dass du deine Verpackung für sicher hieltest, davon gehe ich aus, sonst hättest du es ja nicht so verschickt. Oder war die Figur schon vorher kaputt? :P
      Trotzdem wäre es hilfreich, wenn du mal ein paar Worte mehr darüber verlieren würdest.
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    • werner27 schrieb:

      ...
      Er war gut genug verpackt, glaubt mir. Ich muss jetzt hier nicht schreiben wie viele Lagen Dings und Dongs ich drumgewickelt hab etc. Es war gut genug verpackt und es ist "unter einem Zeugen" geschehen.

      Das gut genug verpackt wurde, bestimmst aber im Zweifelsfall nicht Du, sondern in diesem Fall DHL.

      werner27 schrieb:

      ...
      Er hat geschrieben das Paket wäre außen unbeschädigt gewesen und hat unterschrieben und angenommen. Andererseits schreibt er in den Einzelheiten des Ebay-Falls dass die Verpackung beschädigt war. Und sowas ist nun mal ein Witz, damit hat er sich rein rechtlich doch schon abgeschossen oder nicht? Ich kann doch nicht sagen es war kaputt und danach es war doch nicht kaputt.
      ...

      Es wird genau dann problematisch für Dich, wenn die Verpackung keine äußere Beschädigung aufweist, denn dann wird DHL regelmäßig behaupten, dass der Schaden von einer nicht vertragskonformen Verpackung herrührt. Immer natürlich unter der Voraussetzung der Käufer beweist das Vorliegen eines Schadens.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Aber eigentlich ist es auch egal.
      Du fühlst dich 100%tig im Recht, deutest an, dass der K ein Betupper ist, der diese Masche öfter abzieht. Dann sitz es aus, kassier deine rote und gräm dich, dass du deinen K nicht auch rot bewerten kannst.

      Ich geh jetzt Koffer packen, fahr morgen in Urlaub :)
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    • ebay.de/itm/301249993284?ssPag…_trksid=p3984.m1559.l2649

      Natürlich verkaufe ich kaputte Ware, und die Fotos sind dann wohl vorher entstanden?
      Moment, wieso sollte es problematisch werden wenn DHL sagt es sei kein Transportschaden gewesen.
      Wäre dann nicht der Käufer in der Beweispflicht das ich das verschuldet hab und schon defekt verschickt wurde?
      Ich kann aber einen Zeugen vorweisen der bestätigt das dem nicht so ist.

      Fakt ist doch. Er hat das Paket angenommen und mir auch geschrieben das keine Schäden äußerlich sichtbar waren, später dies dann revidiert und geschrieben es seien Schäden sichtbar gewesen. Also ich find sowas schon sehr suspekt.
    • So ein Teil gehört am besten in Luftpolsterfolie gewickelt, der Karton dick ausgepolstert mit Zeitung und genügend Platz im stabilen Karton.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Ja es wurde mit Paypal bezahlt.

      Ob eine Schadensmeldung eröffnet wurde weiß ich nicht. In der neuen Nachricht von eben drohte er nur damit keine Scheu zu haben diese Sache einem Anwalt zu übergeben.
      Und in einer vergangenen Nachricht meinte er nur die Post würde da eh nix machen.
    • Das hatte ich auch schon mal. Da würde auch behauptet das der Artikel defekt angekommen ist. Diese Person War darauf aus von mir Geld zurück zu fördern. Ende vom Lied das Sie mir eine falsche Rechnung als Beweis geschickt hat. Ich konnte Ihr Urkundenfälschung nachweisen Nach einer Anzeige wurde ihr Ebay Account gelöscht.

      Ganz einfache Sache lass dir Fotos vom Schaden schicken. Danach kannst du beurteilen ob der Schaden von dir ggf. Übersehen wurde.

      Problem kann aber PayPal werden.....
    • werner27 schrieb:

      Ja es wurde mit Paypal bezahlt.
      Das ist schonmal ganz schlecht, sobald der Käufer einen Fall bei PP eröffnet frieren die das Geld bis zu Klärung ein und wird mit großer Wahrscheinlichkeit dem Käufer aufgrund Käuferschutz zugesprochen.

      werner27 schrieb:

      Ob eine Schadensmeldung eröffnet wurde weiß ich nicht.
      Wenn das Paket äußerlich beschädigt war hätte er es gleich reklarmieren müssen, ansonsten sollte er innerhalb der Frist den Schaden anmelden, hierzu übergibt er Ware einschließlich der Verpackung an DHL zur Prüfung.

      werner27 schrieb:

      In der neuen Nachricht von eben drohte er nur damit keine Scheu zu haben diese Sache einem Anwalt zu übergeben.
      Dein Käufer scheint sehr aufgebracht zu sein, versuche dich nicht auf die gleiche Ebene von ihm zu begeben, bleib so sachlich wie möglich und lasse dich von solchen Drohungen nicht kirre machen.

      Um eine Klärung herbeizuführen sollte er vorrangig die Schadensmeldung bei DHL vornehmen.
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