Aufklärungspflicht über gefährliches Urlaubsland

    • Aufklärungspflicht über gefährliches Urlaubsland

      Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, einen Reisenden vor der Buchung einer Urlaubsreise in ein bestimmtes Urlaubsland (hier Ägypten) auf Risiken von Anschlägen auf Touristen hinzuweisen, wenn in den Jahren vor der geplanten Urlaubsreise (1997) in allen Medien mehrfach ausführlich und teilweise sogar sensationell aufgemacht über die Gefahren berichtet wurde.

      Will ein Reisender vom Reiseveranstalter Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflicht verlangen, muss er darlegen und beweisen, warum er diese öffentlich bekannten Risiken nicht kannte und daher eine detaillierte Information des Reiseveranstalters benötigt hätte.


      Urteil des OLG Köln vom 21.06.1999
      16 U 6/99
      ZAP EN Nr. 713/99
      NJW-RR 2000, 61