Unfall bei Jeep-Fahrt

    • Unfall bei Jeep-Fahrt

      Ein Urlauber hatte im Rahmen einer Urlaubsreise nach Teneriffa die Teilnahme an einer Jeep-Safari gebucht. Bei Antritt der Jeep-Fahrt erklärte sich der Urlauber bereit, in einem von einem Mitreisenden gelenkten Fahrzeug mitzufahren und auf einen vom Veranstalter gestellten Fahrer zu verzichten. Bei der Fahrt durch schwieriges Gelände verursachte der Fahrer des Jeeps fahrlässig einen Unfall, weil er vom Bremspedal abrutschte, das weder mit Gummi noch einem sonstigen rutschfesten Material versehen war. Der Beifahrer und seine Ehefrau wurden durch den Unfall verletzt.

      Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage des Urlaubers gegen den Fahrer des Jeeps ab. Entscheidet sich ein Urlauber bei einer gebuchten Jeep-Fahrt, bei einem anderen Touristen mitzufahren, so liegt darin ein schlüssiger Haftungsverzicht gegenüber dem jeweiligen Fahrzeugführer. Von einem Urlauber, der sich bereit erklärt, einen anderen Mitreisenden mitzunehmen kann nicht erwartet werden, dass er für mögliche fahrlässige Fahrfehler im Zuge der Beförderung dieser Personen haften muss.


      Urteil des OLG Hamm vom 08.06.1999
      26 U 21/99
      NJW-RR 2000, 62