Unfall bei Ausflugsfahrt

    • Unfall bei Ausflugsfahrt

      Nachdem eine Rundfahrt durch Kanada nicht wie geplant mit einem Bus mit Fahrer durchgeführt werden konnte, stellte der Reiseveranstalter der Touristengruppe einen Geländewagen zur Verfügung, der jedoch von einem der Mitreisenden gesteuert werden musste. Auf der Fahrt verursachte der Fahrer infolge leichter Fahrlässigkeit einen Unfall, bei dem mehrere Mitfahrer verletzt wurden. Diese nahmen daraufhin den freiwilligen Fahrer auf Schadensersatz in Anspruch.

      Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage jedoch ab. Bei einer derartigen "Gefälligkeitsfahrt" muss von einem stillschweigenden Haftungsverzicht durch die anderen Mitreisenden ausgegangen werden. Von einem Urlauber, der sich bereit erklärt, andere Mitreisende in einem Fahrzeug mitzunehmen, kann nicht erwartet werden, dass er für mögliche leicht fahrlässige Fahrfehler bei der Beförderung dieser Personen haften muss.


      Urteil des OLG Köln vom 19.09.2001
      26 U 24/01
      MDR 2002, 150