Ebay Käuferschutz, geschlossener Fall - Verkauf nach England und ein angeblich leeres Paket

    • Ebay Käuferschutz, geschlossener Fall - Verkauf nach England und ein angeblich leeres Paket

      Liebes Forum,

      ich weiß beim besten Willen nicht mehr weiter und hoffe daher auf irgendeine Form der Hilfe:

      Ich habe privat am 21.06. einen Gegenstand im Wert 2300 Euro über Ebay UK verkauft. Die Zahlung habe ich über Paypal erhalten und den Auktionsgegenstand anschließend unter Zeugen verpackt und am 26.6. mit der Deutschen Post als Wertbrief international (versichert) nach Großbritannien versendet. Dem Empfänger wurde es am 30.06. mit Royal Mail zugestellt. Die Käuferin hat den Erhalt der Sendung mit ihrer Unterschrift quittiert, diese liegt mir vor.

      Trotz der Annahme des Pakets hat die Käuferin bei Ebay (nicht Paypal) einen Fall eröffnet: Sie behauptet das Paket sei beschädigt gewesen und der Inhalt habe gefehlt.
      Ich war direkt skeptisch, habe aber bei der Post einen Nachforschungsauftrag wegen Inhaltsschmälerung gestellt. Gemäß der Aussage der Hotline habe ich außerdem die Käuferin - wiederholt - daraufhin gewiesen, dass sie bei Royal Mail ebenfalls eine Schadensanzeige aufgeben müsse. Nur wenn das passiert können Deutsche Post und Royal Mail zusammen in diesem Fall ermitteln (ebenfalls Aussage Deutsche Post). Sie müsste dabei das beschädigte Paket als Beweis beibringen. Die Käuferin hat sich jedoch geweigert diese Schadensmeldung bei Royal Mail aufzugeben, das Paket hat sie behalten. Angeblich könne Royal Mail eine solche Anzeige nicht entgegen nehmen. In der Folge kann ich bei der Deutschen Post keine Ansprüche geltend machen, wie man mir mittlerweile auch schriftlich mitgeteilt hat. Begründung: Laut Weltpostvertrag muss eine Schadensanzeige immer vom Empfänger ausgehen.

      Aufgrund der mangelnden Kooperation und dem Mangel an Beweisen ging ich schon früh von einem Betrugsversuch aus und habe direkt Anzeige bei der Polizei erstattet.
      Das alles habe ich im Ebay Fall ebenfalls mitgeteilt, und alle Informationen beigebracht: Versandbeleg, Empfangsbestätigung, Nachforschungsantrag, Schriftverkehr, Anzeige. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass die Käuferin nicht kooperiert und jede "Beweisführung" verweigert. Der Fall wurde trotzdem zugunsten der Käuferin geschlossen und eine Rückzahlung über Paypal eingeleitet. Weitere Informationen wurden von mir nicht angefordert. In der Folge sind Geld und Gegenstand weg.

      Natürlich habe ich versucht diese Entscheidung anzufechten und habe umgehend bei Paypal angerufen. Die fühlten sich aber nicht zuständig (weil es ein Ebay Fall war) und haben mich telefonisch zu Ebay weiterverbunden. Dort wiederum war man auch nicht zuständig und hat auf Ebay UK verwiesen.
      Die Telefonnummer von Ebay UK ist aus Deutschland aber nicht zu erreichen, ergo gab es keine direkte Möglichkeit mit dem Kundenservice in Verbindung zu treten. Über Google habe ich dann immerhin den Link zu einem Kundenservice Chat gefunden: in diesem hat man mir zwar Hilfe zugesagt, in der Folge ist aber wieder nichts passiert. Das angesprochene "Escalation Resolution Team" hat sich nicht gemeldet. Ich habe Paypal dann eine ausführliche Email geschrieben und zwei unpassende Antworten erhalten, die nicht auf mein Anliegen eingingen. Und laut Ebay Hilfesystem sollte ich eigentlich den Fall anfechten können, der Button war im Resolution Center aber nicht sichtbar.

      Danach gab es dann zunächst einen kleinen Lichtblick: Ich habe Paypal über Facebook angeschrieben und um Hilfe gebeten. Nach Schilderung des Falls versprach man schnelle Hilfe und hat das Paypal Konto ausgeglichen. Der Ebay Fall wurde erneut geöffnet, Verkäuferschutz wurde allerdings nicht gewährt, da es sich um einen Ebay Fall handelte.

      Wenige Tage später dann die erneute und im Augenblick finale Ernüchterung: der Fall wurde wieder geschlossen. Später kam dann die Mitteilung, man werde den Betrag nun dem Ebay Konto hinzufügen und einziehen. Das Ebay Konto ist entsprechend hoch belastet. Der Mail von Ebay habe ich übrigens widersprochen und noch einmal den Sachverhalt geschildert. Natürlich kam wieder eine unpassende Mail zurück: Man habe "den Versandbeleg des Käufers geprüft" und keine Unstimmigkeit festgestellt. Was soll man da noch sagen?

      Ich weiß hier einfach nicht mehr weiter: es geht um so viel Geld und ich hätte mich nicht besser absichern können: versicherter Versand, Zeugen, Paypal. Und trotzdem fühlt sich keiner zuständig, es ist keiner erreichbar, man erhält keine vernünftigen Antworten. Es genügt die bloße Aussage "Paket leer" und alle Schotten gehen runter: Vom Käufer dagegen kein Paket, kein Foto, kein Beweis, keine Schadensmeldung.
      Was soll man da noch machen? Das ist doch keine Sicherheit?!

      Ich bin wirklich für jede Hilfe und Idee dankbar!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michel99 ()

    • Das ist wirklich eine sehr fiese Angelegenheit, die PP-Zahlung lief unter PP.com und daher muss man nach deren Vorgaben versenden. Wer sich nicht daran hält kann schnell zum Opfer von solchen "Käuferschutzfällen" werden.

      Wie lautet der Mitgliedsnamen des Käufers?
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    • Bei der Summe, um die es geht, sehe ich folgende Möglichkeiten:

      1. Wenn eBay/PayPal den Minus-Betrag von Deinem Bankkonto einzieht, der Lastschrift widersprechen.
      Folgen: PayPal-Konto und eBay-Account dürften weg sein, Inkasso (KSP) wird eingeschaltet, im Endeffekt kannst Du dann nur darauf hoffen, dass sich eBay/PayPal nicht vor ein deutsches Gericht trauen. Brauchst einen guten Anwalt und gute Nerven.
      Mal was zum Lesen:
      wekwerth.de/news/allgemein/pay…ungsklage-in-deutschland/

      2. Europäisches Mahnverfahren (Käufer):
      berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/wedd/eumav.de.html

      3. Käufer zivilrechtlich verklagen
      Ob Klage in Deutschland möglich ist oder Du vor einem englischen Gericht klagen müsstest, weiß ich nicht.

      Aber bei der Summe, um die es geht, muss man was tun. Wäre ein bissl viel Lehrgeld, das man "kampflos" hinblättern würde

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    • Hallo zusammen,

      schon einmal vielen Dank für die netten Antworten: Ich schaue mir die Links morgen mal in Ruhe an.
      Heute bin ich zu wütend und kriege das Thema gar nicht mehr aus dem Kopf X(

      @schumiline: was genau meinst du mit den pp.com Versandvorgaben? Ich habe an die bei PP registrierte Versandadresse verschickt, und habe sowohl einen Einlieferbeleg, als auch einen Ablieferbeleg mit Unterschrift.
      Der Mitgliedsname lautet billchrissie1.

      Insgesamt mache ich mir um Paypal weniger Sorgen: irgendwie ist der gesamte Konflikt incl. Zahlungsforderung ja bei Ebay gelandet.
      Das Paypal Konto wurde nach der Facebook Anfrage ausgeglichen. Ob nun aber Ebay DE oder UK fordert erschließt sich mir auch noch nicht...

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    • Michel99 schrieb:

      (Und den Mitgliedsnamen darf ich doch lt. Forenregeln gar nicht posten)
      Doch das ist erlaubt, in der Forenregel geht es um Realdaten, also z.B. Hans Müller aus Dawoderpfefferwächst

      Michel99 schrieb:

      was genau meinst du mit den pp.com Versandvorgaben
      Leider ist es jetzt nicht meine Materie, aber die PP.com unterscheidet sich von der PP.de in der Versandvorgabe, innerhab D (PP.de) ist ein sendungsverfolgter Versand von den meisten Versandunternehmen dem AGB entsprechend, aber wenn es ein internationaler Versand nach PP.com wird, gibt es da nur eine begrenzte Auswahl an Versendern, welche genau weiss ich leider nicht, ich hoffe ein Kenner dieser Vorgaben wird sie hier noch näher erläutern.
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    • Michel99 schrieb:

      was genau meinst du mit den pp.com Versandvorgaben
      PP.com akzeptiert Versandnachweise von UPS / Fedex
      -
      eben, weil bei diesen Versanddienstleistern ein Online-Sendungsverfolgung inklusive des Scans der Unterschrift des Empfängers verfügbar ist....

      diesen Service bietet die Deutsche Post nicht.....

      nennst Du bitte einmal die entsprechende Artikelnummer oder schickst diese an schumiline?

      und bitte einmal in Deine PN`s schauen ;)
    • Hallo zusammen,

      bzgl. einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde CSSF würde mich interessieren, ob man gegen Ebay oder Paypal Beschwerde einlegen sollte?

      Hier heißt es außerdem:

      Außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde

      Die CSSF ist für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden gegen die von ihr beaufsichtigten Unternehmen
      zuständig. Die CSSF wird hierbei als vermittelnde Stelle mit dem Ziel
      einer außergerichtlichen Beilegung der Streitigkeit zwischen
      Beschwerdeführer und Unternehmen tätig.

      Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden vor der CSSF ist die vorherige Bearbeitung der Beschwerde durch den betroffenen Finanzdienstleister. Zu diesem Zweck muss die Beschwerde im Vorfeld schriftlich bei dem für Beschwerden zuständigen Verantwortlichen der Geschäftsleitung des betroffenen Finanzdienstleisters eingereicht werden.

      Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Absendung Ihrer
      Beschwerde an die Geschäftsleitung des Finanzdienstleisters weder eine
      zufriedenstellende Antwort noch eine Empfangsbestätigung erhalten haben,
      können Sie einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer
      Beschwerde bei der CSSF einreichen. Bitte benutzen Sie hierfür das
      folgende Formular:

      Quelle: cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/

      Und wer ist der zuständige Verantwortliche der Geschäftsleitung? ;)

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    • Den Link nochmal in Deutscher Sprache

      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…n/protections-pop-outside

      Europa und weltweit:

      Royal Mail oder Parcelforce Worldwide
      Inland
      Royal Mail Recorded Signed For (Einschreiben bestätigt)
      Royal Mail - Eilzustellung
      Parcelforce 24
      Parcelforce 48
      Parcelforce 9 a.m./10 a.m./By Noon (bis 9:00 Uhr/10:00 Uhr/Mittag)
      International
      Royal Mail Airsure
      Royal Mail International Signed For (International bestätigt)
      Parcelforce International Datapost
      Parcelforce International Datapost (9 a.m./10 a.m.) (bis 9:00 Uhr/10:00 Uhr)

      Deutsche Post/DHL Express
      DPD DELIStrack
      Chronopost
      Coliposte
      Business Post
      Kiala
      Poczta Polska
      Pocztex
      GLS (Szybka Paczka)
      Masterlink


      Wenn ich das jetzt genauer interpretiere dann wäre ein Versand mit DHL nicht abgesichert allerdings aber DHL Express?
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Michel99 schrieb:

      bzgl. einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde CSSF würde mich interessieren, ob man gegen Ebay oder Paypal Beschwerde einlegen sollte?
      Über eine Banklizenz verfügt lediglich PayPal, weshalb die Aufsichtsbehörde CSSF ausschließlich für PayPal eine aufsichtsrechtliche Zuständigkeit entfalten kann.
      Das Problem ist aber etwas komplexer, man könnte aber auch sagen: schleierhafter. Soweit mit bekannt, firmiert zwar der Käuferschutz unter PayPal, aber Entscheidungen dazu werden von eBay-Mitarbeitern getroffen und diese verfügen letztlich auch über das PayPal-Konto. Ich hatte vor etwa 2 Jahren in diesem Zusammenhang eine Beschwerde bei der CSSF eingelegt ... und nie mehr etwas dazu gehört. (Anmerkung: Die CSSF war auch die Behörde, die zunächst die Aussage getroffen hatte, eBays bräuchte für das ehemalige Zahlungsverfahren keine Erlaubnis, letztlich wurde aber dieses zahlungsverfahren dann auf Intervention der deutschen BaFIN gestoppt).
      Aber versuchen kannst Du es ja mal.

      Michel99 schrieb:

      Und wer ist der zuständige Verantwortliche der Geschäftsleitung?

      paypal.com/de/webapps/mpp/imprint

      edit:
      Auch PayPal.co.uk verweist auf die Zuständigkeit der Luxemburgischen CSSF
      paypal.com/uk/webapps/mpp/about

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    • cody7888a schrieb:

      PP.com akzeptiert Versandnachweise von UPS / Fedex
      -
      eben, weil bei diesen Versanddienstleistern ein Online-Sendungsverfolgung inklusive des Scans der Unterschrift des Empfängers verfügbar ist....

      Michel99 schrieb:

      Ich habe ja sogar die Empfängerunterschrift von Royal Mail, aber das interessiert ja offenbar niemanden.

      schumiline schrieb:

      Wenn ich das jetzt genauer interpretiere dann wäre ein Versand mit DHL nicht abgesichert allerdings aber DHL Express?
      ist der Versand mit DHL überhaupt relevant ?