werv schrieb:
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In Heinern Möglichket haben wir einfach zwei Bieter, die kein Shieldbidding wollten. Das geht dann nach Heiners 10 Punktensystem #192
In AGBs von Ebay wird Anfechtung gefordert. Somit hat GR erstmal ein Vertrag abgeschlossen, ob er nun wollte oder nicht!
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Zuerst einmal muß man annehmen, daß die "GR" ihre Willenserklärung genauso abfassen wollte, wie getan. Zusätzlich geben die eBay-AGB auch die Verbindlichkeit von Geboten vor.
Der Gesetzgeber hat nun die Möglichkeit der Anfechtung geschaffen, die die "GR" nicht erklärt hat. Lediglich vom "HB" gibt es hierzu eine Einlassung, die zwar keine Auswirkung auf eine Anfechtung seitens der "GR" hat, die dieser aber als benannter Zeuge dann bestätigen muss. Der Grund stellt aber keinen Anfechtungsgrund dar, wodurch insofern schon eine Anfechtung nicht gegeben wäre.
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