Motorschaden bei Abgasuntersuchung

    • Motorschaden bei Abgasuntersuchung

      Wird bei einer durchgeführten Abgasuntersuchung durch den technischen Überwachungsverein oder ein anderes Prüfunternehmen beim notwenigen Hochdrehen des Motors ein Motorschaden verursacht, steht dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Prüfer nicht mit dem hierfür ursächlichen Riss des Zahnriemens rechnen musste.


      Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.01.2003
      2 U 35/02
      NJW 2003, 1465