Abmahngefahr: "Geprüftes Mitglied"

    • Abmahngefahr: "Geprüftes Mitglied"

      das Verfahren zum Geprüften Mitglied ist seitens Ebay abgeschafft worden -
      Verkäufer, die zum damaligen Zeitpunkt das Verfahren abgeschlossen haben und bei denen das separate Symbol (immer noch) im Bewertungsprofil (neben dem Ebay-Nick) eingeblendet wird sollten im eigenen Interesse schnellstmöglich mit Ebay Kontakt aufnehmen und das Symbol entfernen lassen
      -
      es droht eine Abmahngefahr:

      Info der Rechtsanwaltskanzlei:

      Wir fordern Sie auf, unverzüglich etwaige Hinweise auf den Status „geprüftes (eBay-)Mitglied“ aus allen eBay-Angeboten zu entfernen.

      Ferner müssen Sie auch dafür sorgen, dass das von eBay in einigen Fällen noch dargestellte Logo „geprüftes Mitglied“ (rundes Logo
      mit rotem Haken und oberhalb davon kleinem schwarzen Kreis) unverzüglich aus Ihren eBay-Angeboten und den weiteren Seiten zu Ihrem eBay-Account entfernt
      wird.


      Bitte kontaktieren Sie hierzu gegebenenfalls den Plattformbetreiber und fordern dessen Entfernung. Bitte beachten Sie, dass das Logo teilweise auch
      ausschließlich auf der Seite des Verkäufers, die dessen Bewertung darstellt, dargestellt wird.


      Hintergrund:

      In der letzten Zeit wird die Verwendung entsprechender Hinweise bzw. des Logos wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Das Logo bzw. die Bezeichnung „geprüftes Mitglied“ stand ursprünglich dafür, dass eBay die Identität eines solchen eBay-Mitglied mittels des Post-Ident-Verfahrens überprüft hatte.

      Diese Funktion ist jedoch seit Mitte 2012 nicht mehr verfügbar. Klickt man auf das entsprechende Logo, wird seitens eBay sogar angezeigt, dass diese Funktion nicht mehr zur Verfügung steht.

      Nach einer Entscheidung des LG Essen stellt die Werbung mit dem Hinweis auf die Eigenschaft „geprüftes Mitglied“ eine Irreführung dar, da es dieses Prüfkriterium überhaupt nicht mehr gibt und die Modalitäten dieser Prüfung nicht einsehbar sind.

      Diese Wertung lässt sich auch auf die Darstellung des entsprechenden eBay-Logos übertragen.

      Warum eBay das Logo nach wie vor bei einigen Verkäufern darstellt, obwohl diese Prüfung gar nicht mehr aktuell ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Bitte richten Sie entsprechende Anfragen, auch zur Entfernung des Logos an eBay direkt.

      Hervorhebung / Unterstreichung durch mich!
    • Zwei Rückfragen:

      cody7888a schrieb:

      Info der Rechtsanwaltskanzlei:
      Welche?

      cody7888a schrieb:

      Nach einer Entscheidung des LG Essen stellt die Werbung mit dem Hinweis auf die Eigenschaft „geprüftes Mitglied“ eine Irreführung dar, da es dieses Prüfkriterium überhaupt nicht mehr gibt und die Modalitäten dieser Prüfung nicht einsehbar sind.

      Aktenzeichen? Volltext? Quelle?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aktenzeichen? Volltext? Quelle?
      o.g. Informationen sind bereits bei der Anwaltskanzlei it-recht-kanzlei.de/ angefordert worden (diese liegen -aktuell- noch nicht vor)...

      im Rundbrief der Kanzlei ist auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden.

      Eine einfache Möglichkeit, das Logo "Geprüftes Mitglied" aus dem Account zu entfernen (OHNE Ebay bemühen zu müssen) gibt es hier:

      Achtung Abmahngefahr bei Nutzung des Logos “eBay geprüftes Mitglied”

      "Die IT-Recht Kanzlei hat heute darauf hingewiesen, dass derzeit eBay-Händler abgemahnt werden, die das Logo "geprüftes Mitglied" verwenden. eBay hatte den Status "geprüftes Mitglied" bereits 2012 abgeschafft, allerdings werben noch immer einige Händler in ihren Artikelbeschreibungen mit dem "geprüftes Mitglied" Logo. Das sollten Sie nun schnellstmöglich entfernen, um einer Abmahnung zu entgehen! Bei eBay wird neben einigen Mitgliedsnamen das Logo "geprüftes Mitglied" von eBayseite eingeblendet. Auch hier gibt es einen Rat eines Mandaten der IT-Recht-Kanzlei: "
      "So entfernen Sie das Logo "geprüftes Mitglied": Ändern Sie in Ihrem Mitgliedskonto die Hausnummer bei der hinterlegten Adresse und speichern Sie die geänderte Adresse ab. Anschließend wieder auf die richtige Hausnummer abändern und abermals speichern. Ich habe es ausprobiert und es funktioniert - nach der Änderung ist das "geprüfte Mitglied" Logo verschwunden."
      der Tip des Mandanten ist soeben ausprobiert worden:

      es klappt problemlos - durch o.g. "Korrektur" verschwindet das "teure" Logo :!:
    • cody7888a schrieb:

      o.g. Informationen sind bereits bei der Anwaltskanzlei it-recht-kanzlei.de/ angefordert worden (diese liegen -aktuell- noch nicht vor)...

      Axo, vom Mister Bayern-Panik Maxl Keller mal wieder. Eine seriöse Quelle mit mehr Fleisch und weniger Soße wäre mir da lieber gewesen.

      Ich vermute aber mal, er meint das Anerkenntnisurteil des LG Essen vom 22.01.2014, Az. 44 O 113/13. Da gibt es dann ein paar kleine Unterschiede zum Logo. Zuvorderst war der dort Abgemahnte für die Angabe "Geprüftes Mitglied von XY-Organisation e.V." auf seiner Seite selber verantwortlich, er hat nicht durch eine bestimmte, zum Zeitpunkt der Erstellung des Hinweises dafür vorgesehene Handlung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein Dritter diese Einblendung vornimmt.


      cody7888a schrieb:

      im Rundbrief der Kanzlei ist auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden.

      Ja klar. Der Mann braucht schliesslich Mandanten. Mach ich ihm keinen Vorwurf draus, auch ein Anwalt hat das Recht auf eine trockene Brotrinde und etwas Leitungswasser. Nur die Methode des Nebelkerzenschmeissens von diffusen nicht zur Ausgangssituation passenden Analogien, mit der er das macht finde ich - gelinde gesagt - "nicht so toll". Wenn man schon händisch nachfragen muss, welches Urteil das ist... *koppschüttel*

      cody7888a schrieb:

      der Tip des Mandanten ist soeben ausprobiert worden:

      Ja, man kann auch z.B. die Telefonnummer abändern. Wurde zwar nicht mitgeprüft, aber auch dann fliegt der Haken raus. Ich kann aber jeden nur davor warnen, an seinen Anmeldedaten bei ebay ohne Not runzufummeln. Da könnte eventuell mehr rausfliegen als nur der Haken. ebay ist in der Hinsicht seit diesem Frühjahr ziemlich dünnhäutig geworden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mir fehlt die Begündung dafür, weshalb dieses durch eBay eingeblendete Logo im Bewertungsprofil abgemahnt werden könnte.
      Nur weil eBay seit 2012 seinen Mitgliedern eine Prüfung nicht mehr anbietet, heißt das ja noch lange nicht, dass die Prüfungen vor diesem Zeitpunkt nicht mehr aktuell seien.
      Die Logos werden bei allen noch einblendet, die seit ihrer Prüfung nichts an ihren hinterlegten Daten geändert haben, weshalb diese ja eben noch aktuell sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich kann aber jeden nur davor warnen, an seinen Anmeldedaten bei ebay ohne Not runzufummeln. Da könnte eventuell mehr rausfliegen als nur der Haken.
      petergabriels Rückmeldung zeigt - neben meinem "Selbstversuch"- das Deine Warnung nicht notwendig war:

      keinerlei Veränderung am Account
      -
      keinerlei Ebay-Meldung (wobei die Ebay-Nachrichten/Meldungen selbstredend weiterhin "oberste Priorität" haben und beobachtet werden ;) )!
    • cody7888a schrieb:

      keinerlei Veränderung am Account

      Logisch, die Sicherheizabteilung hat ja auch Wochenende. :D

      Gib einfach Bescheid, wenn sie dich entsorgen. ;)

      Und gib auch Bescheid, falls Panik-Maxl was substanzhaltiges liefert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • cody7888a schrieb:

      warum Du jetzt hier unbegründete Panikmache betreibst muß ich nicht verstehen.....


      Du musst doch keine Panik schieben. Es ist aber allgemein bekannt, dass die Sicherheizabteilung von Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr anwesend ist. Zumindest sind das deren Kernzeiten.

      Und wieso Du hier Panikmache (siehe Threadtitel) betreibst bzw die vom lieben Maxl kolportierst muss ich auch nicht verstehen. Gib einfach Laut, wenn der was mehr oder weniger qualifiziertes (mehr weniger wirds sein) von sich hören lässt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, bis Max el Panik mit den angefragten Infos rüberkommt erst mal ein kleiner Hinweis darauf, wieso mir der Rundbrief (nicht das EP von Cody) auf den ersten Blick gleich mal negativ aufgefallen ist:

      cody7888a schrieb:

      Ferner müssen Sie auch dafür sorgen, dass das von eBay in einigen Fällen noch dargestellte Logo „geprüftes Mitglied“ (rundes Logo
      mit rotem Haken und oberhalb davon kleinem schwarzen Kreis) unverzüglich aus Ihren eBay-Angeboten und den weiteren Seiten zu Ihrem eBay-Account entfernt
      wird.
      Hätte der Mann seinen Panik-Newsletter sauber und seriös recherchiert, wäre ihm schon mal aufgefallen, dass die Profilseite (mit Ausnahme von "mein ebay") die einzige Stelle ist, an der das Logo noch angezeigt wird. In den ebay-Angeboten oder "weiteren Seiten" taucht es schon seit Einführung der ebay-Garantie nicht mehr auf.

      Das hier:

      dass das Logo teilweise auch ausschließlich auf der Seite des Verkäufers, die dessen Bewertung darstellt,


      ist also einfach Kappes. Nein, das taucht nicht "teilweise auch ausschliesslich" dort auf, das taucht öffentlich dort und nur dort auf. Einzige Ausnahme: der Verkäufer hat das Logo in irgendeiner Form selber ins Angebot gezimmert. Dann kann (bzw. sollte sogar) er aber auf die Bedeutung auch an Ort und Stelle hinweisen. Und vor allem darauf achten, dass er das Logo aus der AB rausnimmt, wenn der Haken aus seinem Profil rausgeflogen ist. Das wäre dann nämlich tatsächlich abmahngefährdet.

      In der letzten Zeit wird die Verwendung entsprechender Hinweise bzw. des Logos wettbewerbsrechtlich abgemahnt.

      Was nun? Die "Verwendung entsprechender Hinweise" oder "des Logos"? Oder des "bzw."? Hat er 'ne konkrete Abmahnung wegen des ID-Hakens auf dem Tisch oder labert er nur anhand des (bzw. eines einzelnen) LG-Urteils, das irgendwie irgendwas behandelt, munter "bzw." drauflos?


      Diese Wertung lässt sich auch auf die Darstellung des entsprechenden eBay-Logos übertragen.


      Mompl...

      "Diese Wertung"? Also die des LG Essen? Und sie lässt sich "übertragen"? Sie hat also mit dem ID-Haken bei ebay gar nichts zu tun? Ja wie denn nun? Und wieso ist das im Wege der Rechtsanalogie übertragbar? Was will der Mann uns denn nun eigentlich sagen?

      Das hier etwa? Ist ja immerhin das passende Gericht und ansatzweise eine halbwegs passende Schlagzeile aus der jüngeren Vergangenheit.

      Dann müsste die Threadüberschrift und insbesondere auch die Darstellung von Maxlllm, der als studierter Rechtsanwalt nicht nur sachlich richtig schreiben sondern sogar zusammenhängende Sätze lesen (und ggfls sogar verstehen) können sollte, richtigerweise lauten:

      Verkauf: Abmahngefahr: "geprüftes Mitglied Fachverband Deutscher Schlüsseldienste e.V" - Anerkenntnisurteil

      Macht natürlich dann lange nicht so viel her, ebay-Verkäufer sind da eine wesentlich umfangreichere Quelle der (RVG-)Freude. Wenn Cody das nicht beim ersten Durchlesen erkennt - kein Problem, er ist kein Jurist. Wenn der Maxl, das Kellerkind, darüber stillschweigend hinweggeht ohne genauere Informationen zu liefern, wo er die Analogie sieht, dann halte ich das zumindest für fachlich unseriös und bezeichnend für seine Qualifikaton hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen.

      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ja, man kann auch z.B. die Telefonnummer abändern. Wurde zwar nicht mitgeprüft, aber auch dann fliegt der Haken raus. Ich kann aber jeden nur davor warnen, an seinen Anmeldedaten bei ebay ohne Not runzufummeln. Da könnte eventuell mehr rausfliegen als nur der Haken. ebay ist in der Hinsicht seit diesem Frühjahr ziemlich dünnhäutig geworden.
      das der Haken bei Änderung der Telefonnummer entfernt wird, muß dann aber neueren Datums sein - ich habe durchaus meine Nummer geändert, und bin trotzdem weiterhin geprüftes Mitglied geblieben
    • Wenn es sich um diese Abmahngeschichte handeln sollte, die schon längere Zeit kursiert, riefen wir zwecks Entfernung des Logos vor einiger Zeit bei Ebay an.
      Dem Ebay-MA war dieser Sachverhalt bekannt, teilte uns aber mit, dass es nicht das original Ebay-Logo "geprüftes Mitglied" beträfe, sondern ein anderes (ähnliches?), das missbräuchlich verwendet wurde.
      Unser Logo wurde von Ebay nicht entfernt. Erklärung s. o.
      In einem anderen Forum erzählte ein User, dass es auf seinen Wunsch hin entfernt worden sei. Wohl ohne Änderung der Daten.
      Ich habe das aber nicht nachgeprüft.
      Generell sollte man nicht ohne Not an seinen hinterlegten Adressdaten herumfummeln, auch nicht minimal, zumindest nicht als gewerbl. VK.
      Das könnte recht umfangreichen Schriftverkehr mit Ebay und längere Zeitsperren nach sich ziehen. Da gibt es einige Erfahrungsberichte.
      Die Panik, die diese Abmahngeschichte in anderen Foren verbreitete, hatte sich jedenfalls nach einigen Recherchen schnell wieder gelegt.
    • cody7888a schrieb:

      die Kanzlei wird "in Kürze" eine News (auf der eigenen Webseite) zum Thema veröffentlichen bzw. über den Mandanten-Rundbrief verschicken.....

      Haben sie dir das Aktenzeichen genannt bzw das von oben bestätigt?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.