Käufer hat mit PayPal bezahlt - Artikel angeblich nicht angekommen - falsche Empfängeradresse

    • Käufer hat mit PayPal bezahlt - Artikel angeblich nicht angekommen - falsche Empfängeradresse

      Hallo,

      wahrscheinlich ist der Fall glasklar aber ich wollte trotzdem mal nachfragen.

      Ich habe bei RoteErdbeere.de einen Artikel verkauft und als Großbrief mit der deutschen Post verschickt, also unversichert. Der Käufer hat dann mit PayPal bezahlt. Das PayPal und unversichert nicht zusammenpasst musste ich jetzt auch feststellen.
      Die Sendung ist jetzt angeblich nicht beim Käufer angekommen und der hat daraufhin einen Fall bei PayPal eröffnet. Kann mir gut vorstellen, dass der Käufer meine Unwissenheit jetzt ausnutzt. Also den Artikel erhalten hat und jetzt trotzdem sein Geld zurück haben möchte, da der Käufer viele schlechte Bewertungen hat.

      Der Käufer hat jedoch zwei verschiedene Adressen angegeben. Die bei PayPal hinterlegte Adresse, zu der ich verschickt habe, hatte keine Hausnummer. Aufgrund dessen ist die Sendung vllt doch nicht angekommen. Wer weiß...
      Aber was kann ich dafür wenn der Käufer eine unvollständige Adresse angibt und die Sendung daraufhin eventuell nicht zugestellt werden kann?

      PayPal will jetzt natürlich eine Tracking-Nummer der Sendung. Die gibt es aber nicht da es sich um einen Großbrief handelt. Hab jetzt einen Nachforschungsauftrag gestellt, mehr kann man da ja nicht tun. Das kann jedoch bis zu 25 Tage in Anspruch nehmen.

      Hat schon mal jemand von so einem Fall gehört? Danke.

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    • Peter P. schrieb:

      Was kann ich dafür wenn der Käufer eine unvollständige Adresse angibt und die Sendung daraufhin eventuell nicht zugestellt werden kann?

      Das wäre das Problem des Käfers, wenn Du einen Sendungsnachweis hättest. Hast Du aber nicht.

      Also lautet die Antwort auf

      Peter P. schrieb:

      Hat schon mal jemand von so einem Fall gehört? Danke.

      Klar. Laufend.

      Gegenfrage: bist Du gewerblich oder privat? Und von welchem Betrag reden wir eigentlich?

      Peter P. schrieb:

      Das PayPal und unversichert nicht zusammenpasst musste ich jetzt auch feststellen.

      Das ist im Grunde richtig, aber es ist nicht vollständig.

      Korrekt heisst der Satz: Dass "Paypal" und "nutzen" nicht zusammenpassen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Peter P. schrieb:

      Hat schon mal jemand von so einem Fall gehört?
      Du meinst dass K. mit PP bezahlen, der VK. nicht nachverfolgbar oder an eine nicht bei PP hinterlegte Adresse versendet u. der K. dann bei PP einen "nicht erhaltenen" Artikel reklamiert (obwohl die Sendung in Wirklichkeit doch angekommen ist) ?
      Ja, das passiert andauernd.
      Ich fürchte bei dem Nachforschungsauftrag wird nichts rauskommen u. ich fürchte auch das Geld kannst Du abschreiben.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Gegenfrage: bist Du gewerblich oder privat? Und von welchem Betrag reden wir eigentlich?

      Bin privater Verkäufer. Es geht um einen Datenträger, der Verkaufswert beträgt 40€.
      Was wurde verkauft? Sind seine Bewertungen unauffällig?

      Der Verkäufer hat viele schlechte Bewertungen.
      Du meinst dass K. mit PP bezahlen, der VK. nicht nachverfolgbar oder an eine nicht bei PP hinterlegte Adresse versendet u. der K. dann bei PP einen "nicht erhaltenen" Artikel reklamiert (obwohl die Sendung in Wirklichkeit doch angekommen ist) ?

      Die Adresse war aber bei PP hinterlegt aber halt nicht vollständig/richtig! Is doch nich mein Fehler.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter P. ()

    • Der Mitgliedsname des Käufers bei Roteerdbeere lautet: MrWrestlemania
      Meiner lautet: Noizez


      Hab noch nie ne negative Bewertung bekommen, weder bei RoteErdbeere noch bei Ebay. Hab bei Ebay über 120 Transaktionen.
      Hatte auch noch nie irgendwelche Probleme mit PP.

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    • Peter P. schrieb:

      Bin privater Verkäufer.

      Ich gehe mal davon aus, dass das zutrifft. ;)

      Dann hast Du mit der Übergabe an das Versandunternehmen deine Verpflichtung erfüllt. Nur nachweisen bzw zumindest glaubhaftmachen müsstest Du es noch.

      Peter P. schrieb:

      Es geht um einen Datenträger, der Verkaufswert beträgt 40€.

      Das war eigentlich nur die Frage danach, ob es sich lohnt, ein Fass aufzumachen. Gehen wir mal davon aus, dass Du den Versand belegen kannst, habt ihr beide einen Kaufvertrag, bei dem Du deiner Verpflichtung nachgekommen bist. Der Käufer (im Moment) auch. Sobald der Käufer von Paypal den Käuferschutz zugebilligt bekommt, hat er seine Verpflichtung aber nicht (mehr) erfüllt. Er schuldet Dir demnach den Kaufpreis.

      So - nun wird's lästig. ICh kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Du könntest dafür aber einen Anwalt brauchen.

      Ich würde nach der PP-Rückbuchung umgehend eine Mahnung mit datierter Fristsetzung verschicken, parallel dazu beim für den Käufer zuständigen Schuldnerreigster des Amtsgerichts und beim Gerichtsvollzieher anrufen und mal sachte nachfragen, ob da was bekannt ist. Also z.B. eine VAK, eine Insolvenz oder bereits erfolgte Pfändungsmaßnahmen. Liegt dort nichts vor und die Zahlung bleibt trotz Fristablauf aus würde ich einen Mahnbescheid beantragen und falls da ein Widerspruch kommt, den Betrag einklagen.

      Das Vorgehen hat, abgesehen von der Frage der Beweisbarkeit des Versands zwei Probleme.

      1.) braucht Normalbürger dafür spätestens zum Mahnbeschied meist einen Anwalt. Der kostet zusätzlich zum Mahnbescheid bzw Vollstreckungsbescheid (so man den direkt kriegt). Zumindest zuerst mal. Wenn beim Käufer was zu holen ist, zahlt der, wenn er verliert.
      2.) kostet das Nerven, wenn man sich persönlich emotional in die Mahnsache einbringt. Diese emotionale Ebene ist zwar verständlich aber sie ist weder zielführend noch ändert sie etwas an der grundsätzlichen Vorgehensweise oder den Tatsachen. Trotzdem kenne ich kaum jemand, der es schafft, das eiskalt durchzuziehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich kann an dem Käufer keine Unauffälligkeiten erkennen, er ist seit 2011 angemeldet, allerdings kenne ich mich bei dieser Plattform mit der Bewertungabgabe zu wenig aus, wenn ich es aber richtig sehe wird eine automatische Bewertung durch den Verkäufer ausgelöst und es können keine individuellen Texte geschrieben werden.

      Peter P. schrieb:

      Hatte auch noch nie irgendwelche Probleme mit PP.


      Du hattest bisher Glück, setze dich bitte mit dem Thema Paypal als Verkäufer auseinander und du wirst mitbekommen in welche Probleme der Verkäufer alles geraten kann.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Peter P. schrieb:

      Es geht um einen Datenträger, der Verkaufswert beträgt 40€.
      verabschiede Dich (innerlich) schon einmal von der PP-Kohle
      -
      da Du keinen Versandnachweis vorlegen kannst wird PP den Fall zugunsten des Käufers entscheiden.....
      (achte darauf das Du Dein PP-Konto ausgleichst - sonst hast Du direkt die nächste Baustelle vor der Tür!)

      bei einem Betrag bis zu 25 Euro hättest Du noch die "PP-Kulanzregelung" beantragen können
      -
      bei einem Verkaufswert von 40 Euro ist das nicht möglich....
      (bzw. würde der Antrag direkt "abgeschmettert")

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Danke Löschbert Bastelhamste für deinen Post. Den ganzen Stress sind mir die 40€ nich wirklich wert.

      Ich kann an dem Käufer keine Unauffälligkeiten erkennen, er ist seit 2011 angemeldet, allerdings kenne ich mich bei dieser Plattform mit der Bewertungabgabe zu wenig aus, wenn ich es aber richtig sehe wird eine automatische Bewertung durch den Verkäufer ausgelöst und es können keine individuellen Texte geschrieben werden.
      Keine Unauffälligkeiten?? Was ist denn mit den 6 mangelhaften Bewertungen.Heißt quasi, Artikel gar nicht bezahlt oder nicht abgeschickt. Das ist die schlechtmöglichste Bewertung die es gibt. Das sieht für mich doch sehr nach negativer Energie aus. Die automatische Bewertung gibt es nach einigen Monaten nur wenn man nicht selbst aktiv bewertet. Wenn man selbst bewertet dann kann man auch Texte schreiben.
    • cody7888a schrieb:

      bei einem Betrag bis zu 25 Euro hättest Du noch die "PP-Kulanzregelung" beantragen können

      Die gibt es bei Paypal seit (IIRC) 2008 nicht mehr. Ist abgeschafft. Nur ebay meint immer noch, bei zurückzuweisenden ebay-Käuferschutzfällen eine Kulanzerstattung von bis zu 25 Euro an den Käufer auskehren zu müssen. Vorausgesetzt, der Käufer hat das in der letzten Zeit nicht überbeansprucht.

      ebay meint zu den 25-Euro-Kulanzfällen wörtlich:
      Hinsichtlich dieses Punktes darf ich zunächst betonen, dass nicht alle Fälle in denen ein Wert von 25 Euro (inklusive Versandkosten) unterschritten wird, auf die von Ihnen dargestellte Weise gelöst werden. Eine solche Vorgehensweise verböte sich schon vor dem Hintergrund der notwendigen Betrugs- und Missbrauchsprävention.
      Liegt hier gerade in anderer Sache rum. ;)

      Peter P. schrieb:

      Den ganzen Stress sind mir die 40€ nich wirklich wert.

      Darauf wollte ich hinweisen. ;)

      Dann hake das Ganze als Lehrgeld ab. Und nun kann ich ja fragen: wieso bist Du eigentlich auf die Schnapsidee gekommen, überhaupt Paypal anzubieten? Muss man das dort?

      Lies Dir auf jeden Fall sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferschutzbedingungen genau durch. Dann wird dir auffallen, dass Du sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer relativ leicht betuppt werden kannst. Macht eigentlich keinen Unterschied auf welcher Seite des Zahlungsauftrags Du sitzt, wenn auf der anderen Seite jemand sitzt, der dich über den Tisch ziehen will.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      So lange TE nicht mehr mit dem Geldverschiebeladen arbeiten will eher nicht :whistling:


      Würde ich mich in dem Fall nicht drauf verlassen.

      Eine Möglichkeit fällt mir aber im Moment noch ein. Wir reden ja von Paypal und nicht von dieser Ranzbude, die reihenweise ungestraft Beihilfe zum Betrug leistet. ;)

      Wenn die Zahlung zurückgebucht wird, würde ich den gesamten Fall im Detail dem PP-Service schildern und fragen, wie ich mich nun verhalten soll. Ich hab ja eigentlich nix falsch gemacht und eigentlich dem Käufer und Paypal vertraut. Ruhig ein bisschen doof stellen dabei... (Ok, am Telefon sehen die nicht, wie sich die Nase in Richtung Zucchinigröße entwickelt :D )

      Klingt jetzt vielleicht ein bisschen komisch, wenn das von mir kommt, aber ich traue Paypal mehr Augenmaß und Kundenfreundlichkeit zu als dieser ominösen Vier-Buchstaben-Wort-Plattform. Wenn da sonst noch nichts war könnte das dazu führen, dass das "Konto" seitens PP ausgeglichen wird. Aus Kulanz.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Peter P. schrieb:

      Hab mein PP-Konto noch nich ausgeglichen.
      warte die PP-Entscheidung ab - hierüber wirst Du via separater PP-Nachricht informiert

      Kriege ich dann ne Mahnung von PP?
      wenn Du das PP-Konto nicht ausgleichst: diverse Emails mit der Aufforderung zum Ausgleich
      -
      diverse PP-Anrufe (die von Anruf zu Anruf immer dreister und unverschämter werden!)
      -
      wenn Du darauf nicht reagierst wird PP den Fall an die Inkassoabteilung abgeben

      Wie funktioniert die Kulanzregelung? Irgendwo müssen ja auch die 25€ herkommen, denn die Ware is ja quasi verschwunden.
      die "Kulanzregelung" hat sich komplett erledigt da PP diese aus den PP-Richtlinien "herausgenommen" hat und nicht mehr "anbietet/durchführt".....
    • cody7888a schrieb:

      die "Kulanzregelung" hat sich komplett erledigt da PP diese aus den PP-Richtlinien "herausgenommen" hat und nicht mehr "anbietet/durchführt".....

      Yup - eben. ;)

      Es kann (kann!) aber sein, dass Paypal im direkten Dialog für den Einzelfall tatsächlich kulant ist. Steht natürlich nicht in den Richtlinien, weil das dann eben echte Kulanz ist. Probieren würde ich das. Schlimmstenfalls kommt dabei nichts raus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • wieso bist Du eigentlich auf die Schnapsidee gekommen, überhaupt Paypal anzubieten? Muss man das dort?
      Finde PP besonders als Käufer aufgrund der kürzeren Versandzeit sehr praktisch. Als Verkäufer zieht man dadurch auch mehr Käufer an, denke ich mir so. Anbieten muss man das da nich.

      Wenn da sonst noch nichts war könnte das dazu führen, dass das "Konto" seitens PP ausgeglichen wird. Aus Kulanz.
      Nee, da war noch nichts. Ich werd's dann mal so versuchen.
      Danke.