Käufer geht zum Anwalt

    • @Giu

      Wenn ich richtig gelesen habe, dann ist der Käufer offensichtlich selbst Anwalt. Denke schon, dass der sich ein wenig mit Recht auskennt und daher habe ich so meine Bedenken, was den TE angeht.

      Nehmen wir an, es geht dem Käufer gar nicht um eine Rückabwicklung sondern tatsächlich um Schadenersatz, weil er ein Schnäppchen gemacht hat. Wir wissen ja nicht, was die Artikel so am Markt wert sind.
      Dann scheixxt er auf die Anwaltskosten und setzt via Anwalt die Frist zur Nacherfüllung, fügt die Bilder bei und gut ist erstmal.

      Wie gesagt, ich bin mir über die Intention nicht sicher, aber der Typ ist verärgert und gerissen. So scheint es mir zumindest.
    • Kaiolito schrieb:

      #35

      @Alex
      Er könnte dich via Anwalt auffordern die Mängel zu beseitigen oder die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. In wie weit das möglich ist, wird dann vor Gericht entschieden.
      Auch, ob du Schadenersatz bei Ersatzbeschaffung bezahlen musst, falls dies denn möglich ist. Ein Gericht bewertet hierbei natürlich auch außerordentliche Umstände bei Sammlergegenständen.

      dejure.org/gesetze/BGB/439.html

      Aber wie soll ich ihm den dann einwandfreie Ware liefern, bin ja kein Händler der das zeug auf lager hat. Ich denke er hatt eauch nie vor es ebay zu melden. selbst wenn ich es gleich gesgat hätte das ich es für den versand fixiert habe. Ich denke er wäre dann trotzdem gleich zum Anwalt.

      mfg

      alex
    • Kaiolito schrieb:

      @Giu

      Wenn ich richtig gelesen habe, dann ist der Käufer offensichtlich selbst Anwalt. Denke schon, dass der sich ein wenig mit Recht auskennt und daher habe ich so meine Bedenken, was den TE angeht.

      Nehmen wir an, es geht dem Käufer gar nicht um eine Rückabwicklung sondern tatsächlich um Schadenersatz, weil er ein Schnäppchen gemacht hat. Wir wissen ja nicht, was die Artikel so am Markt wert sind.
      Dann scheixxt er auf die Anwaltskosten und setzt via Anwalt die Frist zur Nacherfüllung, fügt die Bilder bei und gut ist erstmal.

      Wie gesagt, ich bin mir über die Intention nicht sicher, aber der Typ ist verärgert und gerissen. So scheint es mir zumindest.

      Also wenn ich in ebay schaue und die 4 Modelle die dann beschädigt wurden wohl, werden diese zu je ca20€ angeboten oder sogar Preisvorschlag.


      Das heist im ernstfall 80€. Diese Modelle sind dann auch laut beschreibeung Neu.
    • Kaiolito schrieb:

      #42

      Das ist eben der Gedanke, den @sternchen in diese Diskussion brachte. Du kannst nicht nachbessern oder Ersatz liefern. Dann bliebe eben Schadenersatz der (wir wissen halt immer noch die Artikelnummer nicht) auch über den Verkaufswert hinaus gehen kann.

      hier die nr.

      Und hier die artikel nr zu den angeblich defekten Modellen.






      mfg

      alex
    • Kaiolito schrieb:

      dann ist der Käufer offensichtlich selbst Anwalt.


      das sind ja nun erstmal Preise, die der Verkäufer gerne hätte

      um zu wissen, was die Wert sind, müsste man schon ein bisschen genauer schauen, was vergleichbare Stücke gebracht haben oder zu welchen Preisen es vergleichbares sonst noch gibt.

      Ich kann mir allerdings nach Betrachten des stabilen Holzkoffers nicht vorstellen, dass die Autos kaputt gegangen sind, höchstens, dass der eine oder andere Karton nicht mehr "unberührt" bzw in seinem Innenleben evtl zerkratzt ist. ... schlimm genug,

      ... hat man als Privatverkäufer eigentlich ein Rücktrittsrecht gegenüber einem gewerblichen Käufer?? ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Sichere dir mal für den Fall der Fälle alle diese Auktionen via screen.
      Das RA-Kostenrisiko und auch das Schadenersatzkostenrisiko sind also deutlich begrenzt. Dennoch halte ich ein Angebot zur Rückabwicklung, erneut via Mail angeboten, wie von @Peter beschrieben für durchaus sinnvoll.

      Bevor du deinen Text aber abschickst (falls du dies tun möchtest), gib ihn uns oder jemandem deines Vertrauens nochmal zum querlesen.
    • @Giu

      Ich stimme dir gerne zu in der Aussage, dass es da bereits zu viel Schriftwechsel gab, der auch zum Teil völlig kontraproduktiv war, gehe aber selbst bei Ablehnung eines gut formulierten Angebotes davon aus, dass damit wieder ein Teil des bisherigen Schriftwechsels "gerettet" werden kann.
      Somit würde ich persönlich eine allerletzte (und zwar perfekt formulierte) Mail abschicken, die (dokumentiert) einiges an Eindruck verschaffen kann, wenn der Käufer tatsächlich einen Weg über ein Verfahren wählen sollte.

      Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.
    • Stubentiger schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      dann ist der Käufer offensichtlich selbst Anwalt.


      das sind ja nun erstmal Preise, die der Verkäufer gerne hätte

      um zu wissen, was die Wert sind, müsste man schon ein bisschen genauer schauen, was vergleichbare Stücke gebracht haben oder zu welchen Preisen es vergleichbares sonst noch gibt.

      Ich kann mir allerdings nach Betrachten des stabilen Holzkoffers nicht vorstellen, dass die Autos kaputt gegangen sind, höchstens, dass der eine oder andere Karton nicht mehr "unberührt" bzw in seinem Innenleben evtl zerkratzt ist. ... schlimm genug,

      ... hat man als Privatverkäufer eigentlich ein Rücktrittsrecht gegenüber einem gewerblichen Käufer?? ?(

      es kann natürlich sein, das die fahrzeuge zerkratzt wurden durhc gegenseitige berührung. das schliese ich ja nicht aus. die kartons konnten ja nicht weg fliegen, da 1. j ageklebt und 2. waren di ekartons sag ich mal 2mm höher als die höhe des innenmasses des koffers. sprich der deckel des koffers hat auch noch zusätzlich etwas auf die kartons gedrückt zum fixieren.

      Aber wie gesgat als ich ja ein bild wollte, kam j anur wovon und was das bitte dann bringen sollte wenn er mir ein bild davon schickt :wallbash :wallbash damit ich halt she wie hoch der schaden ist ganz einfach.
    • Kaiolito schrieb:

      oder nur ein Sammler

      Er ist definitv ein Vollblutsammler. Ich kann jetzt nichts finden worauf schließen lässt welchen Beruf er ausübt, aber wenn er Anwalt wäre dann hätte ich es gefunden.

      Die detailierten Informationen bekommt TE von mir per PN.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Kaiolito schrieb:

      @Giu

      Ich stimme dir gerne zu in der Aussage, dass es da bereits zu viel Schriftwechsel gab, der auch zum Teil völlig kontraproduktiv war, gehe aber selbst bei Ablehnung eines gut formulierten Angebotes davon aus, dass damit wieder ein Teil des bisherigen Schriftwechsels "gerettet" werden kann.
      Somit würde ich persönlich eine allerletzte (und zwar perfekt formulierte) Mail abschicken, die (dokumentiert) einiges an Eindruck verschaffen kann, wenn der Käufer tatsächlich einen Weg über ein Verfahren wählen sollte.

      Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.

      Dass der K versucht TE aufs Glatteis zu führen ist mir eigentlich ziemlich klar, dazu passt auch die Drohkulisse.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      @Giu

      Ich stimme dir gerne zu in der Aussage, dass es da bereits zu viel Schriftwechsel gab, der auch zum Teil völlig kontraproduktiv war, gehe aber selbst bei Ablehnung eines gut formulierten Angebotes davon aus, dass damit wieder ein Teil des bisherigen Schriftwechsels "gerettet" werden kann.
      Somit würde ich persönlich eine allerletzte (und zwar perfekt formulierte) Mail abschicken, die (dokumentiert) einiges an Eindruck verschaffen kann, wenn der Käufer tatsächlich einen Weg über ein Verfahren wählen sollte.

      Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.

      Dass der K versucht TE aufs Glatteis zu führen ist mir eigentlich ziemlich klar, dazu passt auch die Drohkulisse.
      würde es dann was helfen den rechtschutz oder selbst einen anwalt einzuschalten?

      mfg

      alex.

      PS: Finde es wirklich sehr klasse von allen hier, wie ihr euch in das thema einbringt und versucht mir zu helfen bzw eure Meinung zu sagen was ihr davon haltet. Klasse Forum und klasse User. Danke
    • Wegen was würdest du derzeit die RSV einschalten wollen und einen Anwalt nehmen?
      Noch gibt es keinen Grund für eine Deckungszusage seitens der Versicherungsgesellschaft. Du hast Ware verkauft, die Zahlung erhalten, der Käufer hat die Ware und bis auf Schriftwechsel incl. Drohungen einen Anwalt einzuschalten liegt nichts vor.

      Es bleiben dir derzeit tatsächlich drei Möglichkeiten:

      1. Abwarten ob ein Fall eröffnet wird.
      2. Abwarten ob Post von einem RA kommt.
      3. Einigungsversuch mit dem Käufer durch eine letzte Mail, wobei diese auch bei Punkt 1. helfen könnte deinen Sachverhalt darzustellen.

      Die Entscheidung musst du selbst treffen.
      Bei Punkt 2. wird dann die RSV zum tragen kommen, wobei ich davon ausgehe, dass du einen Selbstbehalt von 150 € hast (?).
    • Kaiolito schrieb:

      Bei Punkt 2. wird dann die RSV zum tragen kommen, wobei ich davon ausgehe, dass du einen Selbstbehalt von 150 € hast (?).
      Und Vorsicht mit der RSV ! Je nach Vertrag kann sich der Eigenanteil im Schadensfall erhöhen, selbst wenn du Recht bekommst. Deshalb besser erst einschalten, wenn es tatsächlich notwendig wird.
      Grüße von BuFi
    • Leute gute nachrichten.

      Habe dem Käufer nochmals geschrieben. und ihm alles nochmals erklärt, habe ihm den komplertten kaufpreis angeboten + versand.

      Aber das wollte er garnicht. er fand eine erstattung von 20€ fair. hab ich überwiesen und schwarz auf weios das die sache nun erledigt ist für ihn.

      bin ich froh.

      danke nochmals.
      mfg

      alex