Mirabella Neumann schrieb:
dann steht Rückabwicklung (Geld zurück) gar nicht zur Debatte,
da der Vk Nachbesserung ablehnte, steht es sehr wohl zur Debatte:
unverzüglich den Verkäufer darüber informiert, der mir schrieb:
tut mir leid dass es Probleme gibt. Ich dachte wirklich das Gerät sei in Ordnung und passt zum reinigungs gerät.
Bitte senden Sie das Gerät mit allem Zubehör per nachverfolgbarer Sendung zurück. Da das Gerät defekt ist, erstatte ich Ihnen neben dem vollen Kaufpreis auch die Rücksendekosten. MfG Jan Stabe
Mirabella Neumann schrieb:
TE muss sich also schon endgültig entscheiden, ob er nun widerrufen hat oder reklamiert.
das
swissplay schrieb:
Dann habe ich mir die Ladestation genauer angesehen und festgestellt, dass die für das falsche Modell war.
5. Ich habe unverzüglich den Verkäufer darüber informiert,
ist für mich eine Reklamation
Mirabella Neumann schrieb:
Grundsätzlich muss der K die Abweichung belegen
nö, die Beweislastumkehr ist doch erst nach einem halben Jahr? Außerdem hat der Vk doch direkt und indirekt den Mangel schon zugegeben,
trotz Sachlage
swissplay schrieb:
Auf allen Braun-Rasierer Seiten werden Reingungsstationen (die ja auch die Aufladefunktion anzeigen), dargestellt und dort gibt es einige unterschiedliche Systeme. Alle haben eines gemeinsam: die Station ist zum Laden und Reinigen gedacht und das geschieht gleichzeitig.
behauptet nun "plötzlich" der Vk:
swissplay schrieb:
"es handelt sich um ein Reinigungsgerät, nicht um eine Ladestation. Der Rasierer wird über das mitgelieferte Netzkabel geladen. Somit handelt es sich hier wohl um eine glasklare Ihrerseits zu verantwortende Fehlbedienung."
ich kenne ja das Angebot nicht, wie es dort beschrieben wurde, aber wenn, wie ja üblich, nur mal die Nummern hingeklotzt wurden, mit dem Verweis auf die üblichen Herstellerseiten ...
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