Rasierapparat gekauft - Probleme mit Händler

    • Mirabella Neumann schrieb:

      dann steht Rückabwicklung (Geld zurück) gar nicht zur Debatte,


      da der Vk Nachbesserung ablehnte, steht es sehr wohl zur Debatte:

      unverzüglich den Verkäufer darüber informiert, der mir schrieb:
      tut mir leid dass es Probleme gibt. Ich dachte wirklich das Gerät sei in Ordnung und passt zum reinigungs gerät.
      Bitte senden Sie das Gerät mit allem Zubehör per nachverfolgbarer Sendung zurück. Da das Gerät defekt ist, erstatte ich Ihnen neben dem vollen Kaufpreis auch die Rücksendekosten. MfG Jan Stabe


      Mirabella Neumann schrieb:

      TE muss sich also schon endgültig entscheiden, ob er nun widerrufen hat oder reklamiert.


      das

      swissplay schrieb:

      Dann habe ich mir die Ladestation genauer angesehen und festgestellt, dass die für das falsche Modell war.

      5. Ich habe unverzüglich den Verkäufer darüber informiert,

      ist für mich eine Reklamation


      Mirabella Neumann schrieb:

      Grundsätzlich muss der K die Abweichung belegen


      nö, die Beweislastumkehr ist doch erst nach einem halben Jahr? Außerdem hat der Vk doch direkt und indirekt den Mangel schon zugegeben,

      trotz Sachlage

      swissplay schrieb:

      Auf allen Braun-Rasierer Seiten werden Reingungsstationen (die ja auch die Aufladefunktion anzeigen), dargestellt und dort gibt es einige unterschiedliche Systeme. Alle haben eines gemeinsam: die Station ist zum Laden und Reinigen gedacht und das geschieht gleichzeitig.


      behauptet nun "plötzlich" der Vk:

      swissplay schrieb:

      "es handelt sich um ein Reinigungsgerät, nicht um eine Ladestation. Der Rasierer wird über das mitgelieferte Netzkabel geladen. Somit handelt es sich hier wohl um eine glasklare Ihrerseits zu verantwortende Fehlbedienung."


      ich kenne ja das Angebot nicht, wie es dort beschrieben wurde, aber wenn, wie ja üblich, nur mal die Nummern hingeklotzt wurden, mit dem Verweis auf die üblichen Herstellerseiten ... 8|
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    • stubentiger, selbstverständlich muss man als K den Nachweis über einen Mangel erbringen und darf nicht nur einfach eine Behauptung in den Raum stellen.
      Das hat TE aber durch Rücksendung gemacht, falls Mangel vorhanden.
      Die Beweislastumkehr fand in meinem letzten Post selbstverständlich Erwähnung und zwar im letzten Satz.
      Ansonsten, bei diesem Durcheinander, bleibt für mich die Frage, was TE denn nun definitiv möchte:
      Das Geld behalten + fehlende Versandkosten und kein Wertabzug oder ein Ersatzgerät?
    • ich möchte wandeln. Denn zwischenzeitlich habe ich Ersatz gekauft, nachdem der Händler ja die Rücknahme bestätigt hat.

      Gelaufen ist aktuell eine Rückzahlung in Höhe von EUR 33 (Kaufpreis - minus EUR 2.50 für die Kartusche)

      ich bin damit nicht einverstanden.

      Hätte der Verkauf nicht stattgefunden, hätte ich heute noch EUR 11,70 mehr. Die will ich wieder haben.
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Der Haken an der ganzen Geschichte scheint aber doch zu sein, dass der VK eine Abweichung bestreitet. Das alles ok ist, müsste allerdings der Händler beweisen.
      Die Hinversandkosten müsste der VK ohnehin erstatten.
      In #18 schreibt TE dass er in Zweifelsfall Photos zu Beweis hat. Damit hat er ein Nachweis, was er erhalten hatte.
      Und auch den Nachweis für Mangel wenn VK nun z.B etwas austauschen würde um keinen Mangel zu haben. VK ist zwar in der Pflicht
      aber hätte TE keine Photos dann wäre schwer etwas zu machen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • swissplay schrieb:

      Hierzu muss erklärt werden, dass nur ein Kabel mitgeliefert wurde. Somit hätte man nach der Argumentation immer umstecken müssen zwischen Reinigungsstation und Rasierer. Auf allen Braun-Rasierer Seiten werden Reingungsstationen (die ja auch die Aufladefunktion anzeigen), dargestellt und dort gibt es einige unterschiedliche Systeme. Alle haben eines gemeinsam: die Station ist zum Laden und Reinigen gedacht und das geschieht gleichzeitig.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und was steht auf den Braun-Seiten bezügl. des Braun 7680, denn den hast du ja gekauft?
      ebay.de/itm/Braun-Elektrische-…nc&_trksid=p2047675.l2557

      YEPP.
      amazon.de/Braun-Rasierer-Syncro-7680-309864/dp/B00008K63X


      ich zitiere:

      "Braun 7680 Syncro® System Logic; Akku- und Netz-Rasierer mit 4fach beweglichem Scherkopf; Platinveredeltes Scherblatt; Clean&Charge Reinigungsgerät (Reinigungsdauer 15 Minuten); 1 Clean&Charge Reinigungskartusche; "SmartLogic Inside" für optimale Akkuleistung über die Lebenszeit des Rasierers; LCD-Computer-Display und Netzleuchte (blau); Ladezeit 1 Stunde, Schnellladezeit 5 Minuten; Akku-Kapazität 50 Minuten; Hoch ausfahrbarer Langhaarschneider; Dauereinschaltsperre; "Grüne Zellen" - frei von Cadmium, Quecksilber, Blei; Automatische Spannungs- und Frequenzanpassung 12 V / 100-240 V, 50/60 Hz; Reinigungsanzeige; Schnellreinigung; Reinigungsbürste; Deluxe-Reiseetui; Gerätehalter für das Clean&Charge; Reinigungsgerät"
    • Deine negative Bewertung wurde nicht entfernt, nur der Text.
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…=30&_trkparms=negative_30
      Das passiert i. d. R. dann, wenn Ebay die Auffassung vertritt, dass der Kommentar gegen die Grundsätze verstößt, der Wortlaut also nicht für ok befunden wird.

      Mein Fazit: Du hast dich rasiert, der 5-Tage-Bart war weg, Reinigungsflüssigkeit verbraucht, einen Abzug von 2,50 finde ich noch im tolerierbaren Bereich
      Hinversandkosten stehen dir zu
      Rückversandkosten stehen dir - unabhängig ob Widerruf oder Reklamation - dann zu, wenn der Rasierer Eigenschaften nicht hat, die der Braun 7680 haben sollte.
    • Man kann neuerdings nicht mehr konkret sehen, wann du die Rote verteilt hast.
      Fakt ist aber, dass eine Negative eine denkbar schlechte Verhandlungsgrundlage schafft.
      Ich weiß gar nicht, warum es manche User in solchen Fällen damit so eilig haben.
      Hätte Ebay/PayPal den Fall für dich entschieden, dann hättest du Kaufpreis und Hinversand erstattet bekommen, Rückversand nicht.
      Nur in Ausnahmefällen stellen sie dem K einen Retourenaufkleber zur Verfügung.

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    • natürlich sehe ich eine NEGATIVE Bewertung als das allerletzte Mittel an. denn es schadet ungemein, vermute ich.

      Ich hatte mehrfach angedroht schlecht zu bewerten, im Gegensatz zu meinem mächtig guten Eindruck noch bis zur Rücksendung.

      Ich habe so etwas noch nie erlebt - scheine allerdings blauäugig zu sein und werde viel vorsichtiger handeln - eher weniger online einkaufen.
    • Och, Ebay hat sich ein neues (bescheuertes) Mängelsystem ersonnen, wenn ein Fall eröffnet wird hat ein VK dadurch erst einmal einen Mangel.
      Selbst wenn er das Problem zur Zufriedenheit des K löst, bleibt dieser Mangel meistens bestehen.
      Ein gewisser Prozentsatz an Mängeln kann ihn seinen VK-Account kosten.
      Eine negative Bewertung macht dann auch nichts mehr und kann dem VK weitgehendst egal sein, sie ist nur optisch nicht schön, denn jeder Kauf kann nur einen Mangel verursachen.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      swissplay schrieb:

      Ich hatte mehrfach angedroht schlecht zu bewerten, im Gegensatz zu meinem mächtig guten Eindruck noch bis zur Rücksendung.
      Die Verhandlungsgrundlage hätte besser nicht sein können!
      Ja, aus dem Zusammenhang gerissen / zitiert, muss ich Dir Recht geben - nur dem ist nicht so. Wir hatten etwa 20 Nachrichten ausgetauscht, bei denen der VK gehandelt hat (5 EUR für die Kartusche) ehe ich angefangen habe das Gesetz zu zitieren und dann irgendwann den Schwenk von einer sehr guten Bewertung (auch und wegen der Abwicklung) zu einer miesen Bewertung zu gehen. Ausserdem hatte ich immer das Gefühl, dass diese Reinigungs-Stationsverwechslung mutwillig geschehen ist, denn er hat ja keine anderen Rasierer im Angebot...
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Eine negative Bewertung macht dann auch nichts mehr und kann dem VK weitgehendst egal sein, sie ist nur optisch nicht schön, denn jeder Kauf kann nur einen Mangel verursachen.


      nö, der mündige Käufer liest ja gerne mal, was da so war! Das hat wohl Auswirkungen, besonders wenn man vorrausschauend den Produktnamen mit in die Bewertung nimmt


      swissplay schrieb:

      Ausserdem hatte ich immer das Gefühl, dass diese Reinigungs-Stationsverwechslung mutwillig geschehen ist, denn er hat ja keine anderen Rasierer im Angebot...


      Jetzt weiß man auch, warum es günstiger schien ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Keine Ahnung. Zunächst vielleicht weder mit rot drohen, noch es verteilen. Anfangs wirkte der Händler auf mich sehr verständig.

      Ich weiß auch nicht, warum manche K gleich mit irgendwelchen Gesetzestexten aufwarten, die zudem die Angelegenheit gar nicht auf den Punkt treffen.
      Du z.B. hast dich sehr auf Widerruf konzentriert, aber irgendwie auch reklamiert, aber gleichzeitig das Wichtigste, nämlich dass auch bei Widerruf die Rückversandkosten bei Artikelabweichung zu erstatten sind, vergessen oder so ähnlich. Jedenfalls viel durcheinander, finde ich.
      Sehr ungeschickt gleich mit dem Gesetzbuch zu winken, zumal wenn man es selbst gar nicht richtig kennt. Ist normale Verständigung ohne §§ nicht mehr in?

      Wenn schon Zaunpfahl, dann vielleicht der zarte Wink, dass der VK mal die neuen Regelungen bezügl. der WRB beäugen möge.......Abmahnungen sind teuer.....wobei, da fällt ihm bestimmt als erstes auf, dass er künftig, sofern er korrekt geliefert hat, keine Rückversandkosten mehr übernehmen muss.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ja genau. Du erklärst ihm freundlich, dass es eine neue WRB gibt, wenn er das nicht ändert, dann besteht teure Abmahngefahr.
      Aber gleichzeitig gibst du ihm den Tipp, dass er künftig mittels aktueller WRB viel Geld sparen kann, weil er nun auch ohne 40-Euro-Klausel keine Rücknahmekosten mehr tragen muss, korrekte Lieferung vorausgesetzt.
      Damit kriegt er die 11 Euro irgendwas oder wieviel dir nun fehlen, locker in Kürze wieder rein :)

      Edit: Ach du Schreck. Warum hat der Händler keine aktuellen Angebote mehr? Hat ihm Ebay mängelquotenmäßig ein Einstelllimit verpasst?
      Tja, das kann neuerdings durch Falleröffnungen bzw. negative Bewertungen (Farbe und Sternchen) wohl sehr schnell passieren.
      Blöd nur, wenn es dann irgendwann auf Ebay keine günstigen Händler mehr gibt und man wieder teuer neu im Einzelhandel kaufen muss........

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    • Meine Antwort:

      swissplay schrieb:

      wie hätte ich es optimal lösen müssen?


      Gewöhn Dir UNBEDINGT ab, irgendwelchen Minibeträgen mit dem Gesetzbuch unter dem Arm hinterherzulaufen.

      So etwas macht die Gegenseite nur aggressiv,weil Du sie immer wieder nötigst(Du sprichst selbst von zwanzig Mail) ihre Zeit mit Dir zu vergeuden.

      Außerdem solltest Du Dir angewöhnen,Dir die Bedeutung der zu benutzenden Begriffe zu vergegenwärtigen und eine einmal gewählte Strategie auch beizubehalten.

      Du hast den Langmut und die Geduld Deines VK arg überstrapaziert.

      petergabriel