Arbeitsloser ohne Adresse
Das Arbeitsamt ist berechtigt, bereits bewilligtes Arbeitslosengeld zu streichen, wenn ein an den Arbeitslosen adressierter Brief mit dem Vermerk "unbekannt" nicht zugestellt werden kann, weil am Briefkasten ein Namensschild fehlt oder ein in Untermiete wohnender Arbeitsloser den Namen des Hauptmieters im Antragsformular nicht angegeben hat.
Urteil des BSG
B 7 AL 8/99 R
NJW Heft 14/2000, Seite LXII
Das Arbeitsamt ist berechtigt, bereits bewilligtes Arbeitslosengeld zu streichen, wenn ein an den Arbeitslosen adressierter Brief mit dem Vermerk "unbekannt" nicht zugestellt werden kann, weil am Briefkasten ein Namensschild fehlt oder ein in Untermiete wohnender Arbeitsloser den Namen des Hauptmieters im Antragsformular nicht angegeben hat.
Urteil des BSG
B 7 AL 8/99 R
NJW Heft 14/2000, Seite LXII