Küche verkauft und nur Probleme

    • Ich muss ehrlich sagen, ich bin tatsächlich sprachlos ...
      Der Anwalt hat ihm eine Frist bis zum 6.10 gesetzt dienKüche abzuholen ... Dann wird die Küche definitiv abgebaut und eingelagert.. Ich habe einen Vertrag mit dem käufer und nicht mit irgendwelchen dritten Käufern ..

      Ich werde morgen früh gleich dem Anwalt Bescheid geben, da ich die Küche auch nur rausgeben werde wenn alle finanziellen Ansprüche abgegolten sind ( zB Abbau/Einlagerung )
      Ich denkender käufer probiert wirklich mit 0 aus der Sache rauszukommen da er natürlich vom Anwalt auch schon ne Rechnung bekommen hat..


      Er hat mich in keinster Weise kontaktiert .. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wie er sich das vorstellt .. Einen Teil soll der Käufer bar bezahlen und einen teil an ihn ?? Kuriose Sache..

      Ich bin echt kurz davor den Typen anzurufen und zu fragen ob er mich verar***** will...
      Außerdem ist es wie schon erwähnt wurde eine Frechheit meinen Text sowie meine Bilder zu nehmen .. Darf man das ??
      Ich habe nirgends geschrieben das die Bilder urheberrechtlich geschützt sind !?!?

      Ich werde schon langsam echt sauer
    • oldschmatterhand schrieb:

      Na ganz so einfach sehe ich das nicht, dass der Verkäufer das darf. Eine Eigentumsübertragung hat wohl nicht stattgefunden.

      Der Verkäufer kann, wie oben schon erwähnt gem. § 398 BGB seine Ansprüche und Forderungen abtreten, es sei denn die Abtretung ist vertraglich nach § 399 BGB abbedungen worden.

      oldschmatterhand schrieb:


      Es mag wohl "praktisch" sein, aber es geht ja auch um den Abbau der Küche und deren Einlagerung, die inzwischen schon stattgefunden hat.
      Und wenn dann plötzlich fremde Leute vor der Haustüre von Sabrina stehen und die Küche abholen wollen?

      Dann müssen sich diese ihr gegenüber legitimieren.

      werv schrieb:

      ...
      Und wenn es nicht verkauft wird? Wieder das ganze vorn (bei Wiedereinstellung)?!

      Dann läuft die Frist weiter bzw. eben aus.

      oldschmatterhand schrieb:

      ...
      ich habe da noch ein Problem zu erkennen, zwischen wem denn da via aktueller eBay-Auktion ein KV zustandekommen soll, wenn der aktuelle Anbieter selbst kein Eigentum an der Sache hat. Vielleicht kann mir Heiner da Klarheit verschaffen.

      Na ganz einfach. Der Vertrag kommt zwischem dem Käufer, der dann als Verkäufer auftritt und seinem Käufer zustande. Dazu bedarf es keinem Eigentum des Käufers/Verkäufers an der Sache. Er setzt sich eben nur in die Gefahr, falls Sabrina vom Kaufvertrag zurücktritt, seinen Kaufvertrag mit seinem Nachkäufer nicht erfüllen zu können und sich dann einer Schadensersatzforderung entgegenzusehen.


      Hudor schrieb:

      ...
      Außerdem gerät er immer weiter in Verzug. Würde ich mir auf gar keinen Fall gefallen lassen.

      Wie der Käufer in Verzug gerät ist ja ersteinmal egal.

      Viel interessanter ist, daß die TE den Kaufgegenstand nicht herausgeben muß, wenn nicht der vollständige Betrag, also Kaufpreis und angefallene Kosten bezahlt wurden. Das kann dann interessant werden, wenn eben die Abholer als Vertragspartner des Käufers dort auftauchen und nur den Betrag bezahlen wollen, den sie dem Käufer schulden.

      Sabrina2210 schrieb:

      ...
      Dann wird die Küche definitiv abgebaut und eingelagert.. Ich habe einen Vertrag mit dem käufer und nicht mit irgendwelchen dritten Käufern

      Die Rechte aus dem Vertrag kann er aber ohne weiteres, auch ohne Dein Einverständnis abtreten.

      Sabrina2210 schrieb:

      ...
      da ich die Küche auch nur rausgeben werde wenn alle finanziellen Ansprüche abgegolten sind ( zB Abbau/Einlagerung )

      Das ist Dein gutes Recht und wird im Zweifelsfall auch zu Problemen führen, wenn der Abholer und Zweitkäufer, nicht den Betrag zahlen will, der aufgelaufen ist.

      Sabrina2210 schrieb:

      ...
      Außerdem ist es wie schon erwähnt wurde eine Frechheit meinen Text sowie meine Bilder zu nehmen .. Darf man das ??
      Ich habe nirgends geschrieben das die Bilder urheberrechtlich geschützt sind !?!?
      ...

      Den Text sicher, denn der hat mit Sicherheit keine schützenswürdige Schöpfungshöhe. Bei den Bildern liegt allerdings das Urheberrecht bei Dir, auch ohne gesonderten Hinweis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Zitat von »oldschmatterhand«

      Es mag wohl "praktisch" sein, aber es geht ja auch um den Abbau der Küche und deren Einlagerung, die inzwischen schon stattgefunden hat.
      Und wenn dann plötzlich fremde Leute vor der Haustüre von Sabrina stehen und die Küche abholen wollen?


      Dann müssen sich diese ihr gegenüber legitimieren.

      Durch einen Ausdruck der "Herzlichen Glückwunsch Mail"?
      Ich würde damit niemanden ins Haus lassen.
      Wie gesagt, unter der Prämisse, dass Sabrina bisher eigentlich nur zufällig (durch den Hinweis von peanuts-fan und weil sie hier mitgelesen hat) von der Sache weiß.
      Aber vielleicht hat Sabrinas Anwalt ja schon Nachricht und ist bloß noch nicht dazugekommen, Sabrina zu informieren.
    • oldschmatterhand schrieb:

      ...
      Durch einen Ausdruck der "Herzlichen Glückwunsch Mail"?

      Nein, aber durch eine Abtretungsurkunde (§ 409 BGB).

      Sabrina2210 schrieb:

      Hmm.. Das ist echt spannend .. Danke für die tollen Antworten ..

      Wie verhält sich das eigentlich mit dem Inhalt seiner Auktion mit meiner Küche ??
      ...
      Ich hab zwei Hunde und drei Katzen ..

      Dann gibt es im Zweifelsfall einen Mangel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Ich würde mich jetzt nicht in solche Nebensächlichkeiten, wie Tiere oder Urheberschutz verlaufen.
      Die eigentliche Sache ist der Punkt um den es geht.

      Du könntest -nach Rücksprache mit Deinem Anwalt- auch die Sache erstmal weiter laufen lassen und auf die Verkaufsauktion des K erstmal gar nicht reagieren.
      Warum auch?
      Erst wenn er die Küche tatsächlich verkauft hat, wird es interessant, wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt.
      Daneben laufen Deine Fristen und deren eventuelle Folgen selbstverständlich weiter.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Zuerst mal : Gratulation, Sabrina :)

      Diese bodenlose Frechheit Deines Verkäufers hat Dich in eine noch bessere Position gebracht.

      Und so darfst Du es nun auch sehen, nachdem Du die Sprachlosigkeit überwunden hast und den Ärger verdaut.
      Bleib weiter ganz cool und ruf den bloß nicht an.

      Du "haftest" natürlich nur für das, was DU selbst beschrieben und verkauft hast. Und natürlich auch nur gegenüber Deinem Käufer.

      Gib die Neuigkeiten an Deinen Anwalt weiter, der wird sich die Hände reiben.
      Noch eine kleine Urheberrechtsverletzung wegen der Fotos dazu....Viel wird das zwar nicht bringen, wenn Du es durchziehen willst. Aber...ein kleines "obendrauf" könnte es schon sein.
      Muss man sich überlegen, ob man die Eskalation noch weiter treiben will. Ein Gericht würde sicher die besonderen Umstände wegen diesen Bildern berücksichtigen, auch dass Du Privatperson bist und für Dich die Bilder nach dem Verkauf so gut wie wertlos sind...

      Und nun lach mal wieder :) Selbst wenn Dein Käufer neue eigene Kunden und damit Abholer findet: Schlimmer können die auch nicht sein, als wenn Dein Käufer nun nach allem sich entscheiden würde höchst persönlich ab zu holen.
    • Sabrina, du wußtest das nicht? [Blockierte Grafik: http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_266.gif]

      Ich dachte, ihr hättet euch geeinigt, mit sanftem Druck deines Anwalts, das dein K die Küche bezahlt und versucht, sie weiter zu verkaufen, und du ihm soweit entgegen gekommen bist, dass sie noch ein bißchen länger bei dir stehen bleiben kann. Das wäre für mich eine vernünftige und kluge Lösung gewesen. Aber so?

      Außerdem frage ich mich, wie man denn, wenn man im Harz wohnt, überhaupt auf deine Küche bieten konnte. Dein K scheint insgesamt nicht besonders helle zu sein.

      Es bleibt spannend 8|
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • Die Küche kauft sowieso keiner,

      erstens ist sie zu teuer eingestellt,

      außerdem stolpern die, die für "Langelsheim" suchen über den falschen Artikelstandort (hoffentlich!) ;)

      und drittens finden die, die für Wrist, Itzehoe und/oder Bargholz und Umgebung suchen diese Auktion nicht :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mal so ein kleiner "hinterhältiger" Gedankengang:

      1. Sabrina findet einen "Bekannten", der die Küche per Sofortkauf erwirbt.
      2. Sabrina tritt nun vom Vertrag zurück, der VK hat nix mehr zum verkaufen.
      3. VK kannnicht liefern und ist erst mal schadenersatzpflichtig.
      4. Sabrina stellt ihre Küche wieder ein, der "Bekannte" tätigt nun einen Ersatzkauf bei Sabrina für 1.400 EUR und stellt VK die 280 EUR in Rechnung.

      Ginge das rein theoretisch und ohne mal über die moralische Seite nachzudenken?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von rincewind ()

    • Sorry, sorry, sorry, sorry...

      Sabrina, du kannst natürlich nicht einseitig zurücktreten :!:
      Das ergibt sich auch aus dem ersten Satz.

      Ich hatte da nochmal geändert und überschrieben, da scheint dieses entscheidende Wörtchen verschluckt worden zu sein.



      /OT
      Und da haben wir genau ein Beispiel, warum es immer richtig ist, Fragen nur öffentlich zu beantworten.
      Sabrina, dieses Thema der PN-Funktion und deren Sinn und Unsinn hatten wir kürzlich an anderer Stelle.
      Das hier war ein Paradebeispiel, wie sich Fehler einschleichen.