Xbox über E-bay verkauft

    • Xbox über E-bay verkauft

      Hallo ich habe auf E-bay eine xbox360 für 100euro Verkauft.Nun nach ein parr tagen schreibt der Kaüfer es ist keine 250 Gb Festplatte in der Xbox sondern nur eine kleinere.Bin mir aber schicher das da eine 250Gb eingebaut war.Desweitern scheint dieses Gerät mal geöfnet worden zu sein wovon ich aber auch nichts weis da ich dieses xbox gebraucht erstanden hab.Zu erst wollte er 50 Euro zurück haben.Stunden später dann die vollen 100 euro...

      Und vor ein parr minuten schrieb ich:
      "Anwalt... Drohungen unterlassen sie jetzt mal!Habe die Xbox selber in
      dem Zustandt gekauft!!! mit 250 Gb!!! Uns bin schon gar kein
      Betrüger! Werde aber 114 Euro überweisen und erwarte schnellstens die
      Xbox zurück mit zubehör und Die orginal Festplatte. Mfg"

      Dann der Käufer:

      Soso....jetzt versuchen Sie also MIR den schwarzen Peter zuzschieben.
      Also doch die Staatsanwaltschaft??? Es ist hinreichend dokumentiert
      worden, dass die xBox bereits geöffnet wurde (Das schon direkt nach dem
      Öffnen des Paketes unter Zeugen.)und auch die Festplatte keine 250GB
      hat. Wenn Sie möchten, gebe ich das Gerät in die KTU und lasse die
      Festplatte aud daktyloskopische Spuen untersuchen. Dann wissen wir, wer
      da herumgefummelt hat. Das ist dann auch gerichtsverwertbar. Der
      einfachste Weg wäre, die 50 Euro zu überweisen, ich kaufe eine 250
      GB-Festplatte und schicke Ihnen den Müll zurück. Sie haben die Qual der
      Wahl. Montag übergebe ich Ihre infame Unterstellung erstmal meinem
      Anwalt.


      Was Soll ich tun?
    • Ich würde mal sagen - bitte wieder beruhigen!


      Du hast die Xbox selbst gebraucht gekauft und bist Dir absolut sicher, dass die Angaben Deines Vk absolut korrekt waren oder hast Du einfach nur die Angaben übernommen?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Christian82 schrieb:

      Es ist hinreichend dokumentiert
      worden, dass die xBox bereits geöffnet wurde (Das schon direkt nach dem
      Öffnen des Paketes unter Zeugen.)und auch die Festplatte keine 250GB
      hat.

      wenn der nun für seine Version Zeugen hat, wär es natürlich besser, wenn du für deine Version auch Zeugen hättest ;)


      Christian82 schrieb:

      Desweitern scheint dieses Gerät mal geöfnet worden zu sein wovon ich aber auch nichts weis da ich dieses xbox gebraucht erstanden hab.



      Es könnte also sein, dass das die Wahrheit ist? Du hast also die Box nicht daraufhin untersucht, hast keine Merkmale im Spielbetrieb festgestellt, die für das eine oder andere sprächen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • O.k. - das ist ja schon mal was.


      Biete Deinem Käufer volle Rücknahme an d.h. Du zahlst ihm den Artikelpreis und die Hin- wie Rücksendekosten.
      Bestehe aber darauf, dass die Rücksendung mit Nachweis durchggeführt wird und er erhält vorher den Gesamtbetrag - ist so gesetzlich vorgeschrieben.
      Nach dem das so hochgefahren ist...

      ....würde ich mich erst Mal einleitend "entschuldigen und Deinen bisherigen etwas aufgeregten e-mail-Inhalte "dahin drehen", dass Du selbst hier betuppt worden bist und das es von Dir keine böse Absicht war.
      Deshalb volle Rückabwicklung...... siehe oben!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Christian82 schrieb:

      Was soll ich machen?bin ja bereit geld zurückzusahlen aber erst 50 dann 100 dann wieder nur 50... :(


      Deshalb neige ich im Moment dazu, entweder ganz oder gar nicht

      entweder generell auf deiner Meinung beharren, aber nichts weiter äußern und stur stellen,

      oder Rückabwicklung schlicht um schlicht anbieten, erst das GErät zur Prüfung zurückverlangen (im Falle des Falles hättest du auch das Recht, selbst "Nachzubessern") und dann zurückzahlen. Alles im Fall, dass der behauptete Mangel tatsächlich besteht. Allerdings ... wenn der nun erst einmal selbst daran rumgepfuscht hat ... ?( K. A. ob man da mal eben "öffnen und Festplatte tauschen" kann?

      Hat hier jemand Ahnung?

      Bevor du irgendetwas unternimmst, warte hier morgen noch die fachkundigeren Berater ab, halte vor allem vorläufig auf mit dem Käufer zu kommunizieren, bevor die Richtung nicht geklärt ist.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Damas schrieb:

      O.k. - das ist ja schon mal was.


      Biete Deinem Käufer volle Rücknahme an d.h. Du zahlst ihm den Artikelpreis und die Hin- wie Rücksendekosten.
      Bestehe aber darauf, dass die Rücksendung mit Nachweis durchggeführt wird und er erhält vorher den Gesamtbetrag - ist so gesetzlich vorgeschrieben.
      Nach dem das so hochgefahren ist...

      ....würde ich mich erst Mal einleitend "entschuldigen und Deinen bisherigen etwas aufgeregten e-mail-Inhalte "dahin drehen", dass Du selbst hier betuppt worden bist und das es von Dir keine böse Absicht war.
      Deshalb volle Rückabwicklung...... siehe oben!

      Ok das mach ich.Aber er will das ich das Geld vorher überweise und dann schickt er erst die box raus.??
    • :!:

      Stubentiger schrieb:

      Bevor du irgendetwas unternimmst, warte hier morgen noch die fachkundigeren Berater ab, halte vor allem vorläufig auf mit dem Käufer zu kommunizieren, bevor die Richtung nicht geklärt ist.
      :!:

      Es ist doch jetzt keine Eile!

      Du kannst morgen noch genug "falsch" machen ;)


      Aber er will das ich das Geld vorher überweise und dann schickt er erst die box raus.??


      ___>

      oder Rückabwicklung schlicht um schlicht anbieten, erst das GErät zur Prüfung zurückverlangen (im Falle des Falles hättest du auch das Recht, selbst "Nachzubessern") und dann zurückzahlen. Alles im Fall, dass der behauptete Mangel tatsächlich besteht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Da der Te sich ja selbst nicht sicher ist und das Teil gebraucht gekauft wurde.... da ist nicht viel mit auf stur stellen.
      Und wenn er selbst das Teil nicht geöffnet hat, dann wird er auch keine Geräte-Nr. einer Festplatte haben - falls der K da was gedreht hat!

      Das ist ein Mist!
      Ein Foto, wo eine beschädigte/unbeschädigte Versieglung zu sehen ist hast Du nicht versehentlich für die Auktion gemacht?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Stubentiger schrieb:

      Christian82 schrieb:

      Was soll ich machen?bin ja bereit geld zurückzusahlen aber erst 50 dann 100 dann wieder nur 50... :(


      Deshalb neige ich im Moment dazu, entweder ganz oder gar nicht

      entweder generell auf deiner Meinung beharren, aber nichts weiter äußern und stur stellen,

      oder Rückabwicklung schlicht um schlicht anbieten, erst das GErät zur Prüfung zurückverlangen (im Falle des Falles hättest du auch das Recht, selbst "Nachzubessern") und dann zurückzahlen. Alles im Fall, dass der behauptete Mangel tatsächlich besteht. Allerdings ... wenn der nun erst einmal selbst daran rumgepfuscht hat ... ?( K. A. ob man da mal eben "öffnen und Festplatte tauschen" kann?

      Hat hier jemand Ahnung?

      Bevor du irgendetwas unternimmst, warte hier morgen noch die fachkundigeren Berater ab, halte vor allem vorläufig auf mit dem Käufer zu kommunizieren, bevor die Richtung nicht geklärt ist.

      Ja man kann die festplatte selber ausbauen dauert nur 2 minuten.Er sagt er will es Prüfen lassen Von der KTU??
    • @christian

      Warte ab, da @stubentiger schon recht hat. Da fällt vielleicht noch jemanden etwas zu ein, was interessant sein könnt.

      Auch solltest Du erst Mal drüber schlafen und etwas Abstand gewinnen, bevor Du weitere Schritte machst.
      Abkühlen! Ganz wichtig!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Damas schrieb:

      Da der Te sich ja selbst nicht sicher ist und das Teil gebraucht gekauft wurde.... da ist nicht viel mit auf stur stellen.
      Und wenn er selbst das Teil nicht geöffnet hat, dann wird er auch keine Geräte-Nr. einer Festplatte haben - falls der K da was gedreht hat!

      Das ist ein Mist!
      Ein Foto, wo eine beschädigte/unbeschädigte Versieglung zu sehen ist hast Du nicht versehentlich für die Auktion gemacht?

      Leider nein
    • trotzdem, warte noch bis morgen, die Zeit ist auf deiner Seite. Es ist schließlich erstmal Wochenende, du bist ein Privatverkäufer und kein

      24 Stundenservice!

      Du bist jetzt einfach mal weg und nicht erreichbar. Punkt.

      Dann kannst du dich hier morgen mit den ausgeschlafenen Helfern beraten, wie du am besten vorgehen kannst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Damas schrieb:

      @christian

      Warte ab, da @stubentiger schon recht hat. Da fällt vielleicht noch jemanden etwas zu ein, was interessant sein könnt.

      Auch solltest Du erst Mal drüber schlafen und etwas Abstand gewinnen, bevor Du weitere Schritte machst.
      Abkühlen! Ganz wichtig!

      Damas schrieb:

      @christian

      Warte ab, da @stubentiger schon recht hat. Da fällt vielleicht noch jemanden etwas zu ein, was interessant sein könnt.

      Auch solltest Du erst Mal drüber schlafen und etwas Abstand gewinnen, bevor Du weitere Schritte machst.
      Abkühlen! Ganz wichtig!

      Danke dir!! hab mir grad ein bier geholt :)