ebay Kleinanzeigen Problem

    • ebay Kleinanzeigen Problem

      Hi
      Ich habe letzte Woche ein notebook über ebay kleinanzeigen verkauft.
      Ich habe mich mit dem käufer auf einen neutralen platz getroffen und dann verkauft.
      Ich habe vor dem verpacken des gerätes extra ein video gemacht, wo ich alles dokumentiert habe, sprich serieenummer, funktion etc, ist alles ok gewesen
      Ich habe keine rechnung etc mehr gehabt, dies wusste der käufer.
      Ich habe dann noch am selben abend eine mail erhalten, das das notebook defekt sei und der bildschirm ein riss hätte.
      er will sein geld wieder und droht mit anwalt etc.
      Wie soll ich mich jetzt verhalten??
      Danke
    • gonzo86 schrieb:

      Hi
      Ich habe letzte Woche ein notebook über ebay kleinanzeigen verkauft.
      Ich habe mich mit dem käufer auf einen neutralen platz getroffen und dann verkauft.
      Ich habe vor dem verpacken des gerätes extra ein video gemacht, wo ich alles dokumentiert habe, sprich serieenummer, funktion etc, ist alles ok gewesen
      Ich habe keine rechnung etc mehr gehabt, dies wusste der käufer.
      Ich habe dann noch am selben abend eine mail erhalten, das das notebook defekt sei und der bildschirm ein riss hätte.
      er will sein geld wieder und droht mit anwalt etc.
      Wie soll ich mich jetzt verhalten??
      Danke

      Ganz gelassen. Der Käufer hatte bzw. hätte ja die Gelegenheit gehabt, sich sein gekauftes Notebook anzuschauen. Nach der
      Übergabe müsste er nun beweisen, dass dieser Fehler schon vor der Übergabe gewesen ist. Da er das Notebook angenommen hat,
      kann er es nicht beweisen. Vor allem, da der Fehler z.B schon auf dem Weg nach Hause passieren konnte und da war er schon
      selbst für den Notebook verantwortlich. Sollte was sein, dann kannst du ja die Funktionsweise vor der Übergabe
      nachweisen anhand von deinem Video.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Lehne Dich erst mal zurück und warte ab, was geschieht. Einen Anwalt kannst Du immer noch
      nehmen und Deine Chancen stehen sehr gut, wenn das alles so stimmt.

      Was äußerst merkwürdig ist – wenn man abholt, schaut man sich natürlich den gekauften Gegenstand an.
      Das ist ja der Sinn der Abholung, dass man gleich mal testet. Dass er das nicht getan hat,
      lässt mich vermuten, dass er eventuell Zuhause das gleiche Notebook mit defektem Display hat und eins
      zum Austauschen suchte. Schreibe nicht zig Mails! Lass Dir aber Bilder des angeblich defekten Displays schicken.
      Du hast frische Bilder, dass alles okay war und er hatte die Chance zu testen. Sein Pech, wenn er das nicht getan hat.
    • Verlange doch eine Rückabwicklung, -Gerät zurück, Geld zurück, bei Übergabe. Und dann mit mindestens zwei Zeugen hinfahren und sofort die Seriennummer checken. Hatte Dein Notebook ein besonderes Merkmal, wie einen Kratzer, ein spezielles Programm oder evtl. noch spezielle Updates?

      Denn, nachdem so wie Du das schilderst, will der Typ Dich reinlegen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Und evtl. auch tatsächlich sein eigenes, das in der Zwischenzeit einige Änderungen erfahren hat.

      Das ist hier zwar nicht gegeben, aber das mit dem Foto des Autos finde ich sonst nicht sooo blöd. Auf neutralem Boden hat man einen Anhaltspunkt mehr, wer einem die Hehlerware verkauft hat, sollte es da mal zu Ärger kommen.


      Bei gutem Gewissen und diesen Nachweisen über den Zustand der Ware bei Übergabe würde ich mich jedenfalls ganz entspannt zurücklehnen.
    • M. M. war dat alles geplant,

      denn wer ein Notebook kauft ohne es
      sich überhaupt anzusehen, im Gegenzug aber Fotos v. VK & Auto
      macht, führt sowieso nichts Gutes im Schilde :evil:

      Und wer kauft schon etwas (ein Selbstabholer) ohne überhaupt einen Blick auf den Artikel zu werfen....sehr seltsam :?:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Nun, der eine macht Fotos von VK und seinem Auto. Der andere verpackt ein Notebook zur Übergabe und macht ein Video.

      Ich würde, wie Krennz, ein Treffen vorschlagen. Das mit den Zeugen? Was sollen die bringen und bezeugen?
      Ein guter Ort für ein Treffen wäre der Warteraum eines Polizeireviers.
      Da kann man dann gleich zusammen zwei Anzeigen wegen versuchten Betruges aufgeben, die Beweise einreichen und für spätere zivilrechtliche Auseinandersetzungen die Personalien klären.
      TE, vergiss nicht dem Käufer zu sagen, dass er einen Ausweis mitbringen soll.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Annefrid schrieb:

      Und wer kauft schon etwas (ein Selbstabholer) ohne überhaupt einen Blick auf den Artikel zu werfen....sehr seltsam


      Das allerdings habe ich schon erlebt. Seltsam ja, aber es kommt vor. Das geht aber dann zu Lasten des Käufers.
      Aber die Kombination von Foto machen und Ware nicht prüfen? Die finde ich auch komisch.
      Ansonsten stimme ich aber der @alten_Eule zu. Foto machen las sich für mich auch erst mal schräg. Aber ansonsten hat man als K wenig in der Hand. Neutraler Ort, keine Adresse. Gibt es eine Quittung?
      Wenn die Kleinanzeige gelöscht ist, dann gibt es ohne Quittung nicht mal einen Nachweis, dass es überhaupt einen Verkauf gegeben hat.....
    • schabbesgoi schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Und wer kauft schon etwas (ein Selbstabholer) ohne überhaupt einen Blick auf den Artikel zu werfen....sehr seltsam


      Das allerdings habe ich schon erlebt. Seltsam ja, aber es kommt vor. Das geht aber dann zu Lasten des Käufers.
      Aber die Kombination von Foto machen und Ware nicht prüfen? Die finde ich auch komisch.
      Ansonsten stimme ich aber der @alten_Eule zu. Foto machen las sich für mich auch erst mal schräg. Aber ansonsten hat man als K wenig in der Hand. Neutraler Ort, keine Adresse. Gibt es eine Quittung?
      Wenn die Kleinanzeige gelöscht ist, dann gibt es ohne Quittung nicht mal einen Nachweis, dass es überhaupt einen Verkauf gegeben hat.....

      Hat für mich den Anschein, als wenn der K eigentlich gar kein Interesse am Artikel gehabt hätte :O

      Für einen Gegenstand der keine "wichtige" Funktion innne hat, könnte ich dat noch verstehen, aber bei einem Notebook doch mehr als seltsam :evil:

      Zumindest oberflächlich begutachten sollte man doch so einen Artikel ?( ......also ick würde sowieso sofort einschalten und überall herumdrücken :whistling:
    • Krennz schrieb:


      Verlange doch eine Rückabwicklung, -Gerät zurück, Geld zurück, bei Übergabe. Und dann mit mindestens zwei Zeugen hinfahren und sofort die Seriennummer checken. Hatte Dein Notebook ein besonderes Merkmal, wie einen Kratzer, ein spezielles Programm oder evtl. noch spezielle Updates?

      Denn, nachdem so wie Du das schilderst, will der Typ Dich reinlegen.

      schabbesgoi schrieb:


      Ich würde, wie Krennz, ein Treffen vorschlagen.
      Wir müssen erstmal davon ausgehen, dass unser (jeder) TE die Wahrheit sagt. (Wenn nicht dann
      soll so einer ins Verderben laufen)

      Wieso dann Rückabwicklung?! Mit dem Gerät konnte auch schon ohne Betrug etwas auf dem Rückweg
      passiert sein (fallen gelassen etc). Privatverkauf, da haftet der Käufer für das Gerät schon nach der Übergabe.
      Da braucht man nichts rückabwickeln oder auch nur irgendetwas erklären, wenn alles so gelaufen ist, wie beschrieben.

      Vielleicht nur eine kleine Email (muss aber auch nicht sein): "Privatverkauf mit ausgeschlossener Gewährleistung. Mit der Gerätübergabe wurde
      der Vertrag vollkommen erfüllt. Es bestehen keine weiteren Ansprüche "

      Danach Sendeschluss.



      Siehe auch mein Posting #2, Pewebe #4 und auch gut beachten petergabriel #15


      Die Idee mit dem Video finde ich übrigens einfach Klasse !!
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Wieso dann Rückabwicklung?! Mit dem Gerät konnte auch schon ohne Betrug etwas auf dem Rückweg
      passiert sein (fallen gelassen etc). Privatverkauf, da haftet der Käufer für das Gerät schon nach der Übergabe.
      Da braucht man nichts rückabwickeln oder auch nur irgendetwas erklären, wenn alles so gelaufen ist, wie beschrieben.


      Absolut richtige Vorgehensweise.

      KEINE Kommunikation oder gar ein Treffen,das wäre verlorene Zeit und Mühe.

      petergabriel