Ebay-Auktion abgebrochen

    • Natürlich haben sich inzwischen die Hilfeseiten/AGB geändert (wen wundert es):

      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Dort werden klare Einschränken gemacht, die vorher (also zum Zeitpunkt des Artikels von internetrecht-rostock) nicht da waren. Auf der anderen Seite ändert das alles nichts, kann der VK belegen, dass das Teil beim Fotos machen runtergefallen ist, ihm (oder seinem RA) fallen zusätzliche Geschichten ein............. dann ist es genau so, wie @Peter bisher geschrieben.
    • (sinngemäß),daß die rechtliche Würdigung der Einzelumstände irrelvant ist,wenn und so lange sich der Anbieter(=Abbrecher)auf die Ebay AGB beruft.

      Auf welchen Teil bzw.welche Teilausssage ,ist nicht mehr Gegenstand der Untersuchung.Man muß sich nur noch festlegen. bzw.sich von seinem Rechtsbeistand mit 100prozentiger Gewinngarantie bezüglich eines obsiegenden Urteils festlegen lassen.

      Meine Ansicht:Dem Verfasser des verlinkten Kommentars zum BGH 2014 ist deutlich sein Mißfallen anzumerken,besonders weil auf diesen Site bisher immer für das "Abbruchsopfer" Partei ergriffen wurde,aber selbst er kommt nicht umhin,die "neue Wirklichkeit" zur Kenntnis zu nehmen und sich ein weiteres "Geschäftsfeld" bezüglich Ebay-Problemen erschließen muß.

      petergabriel
    • drachen84 schrieb:

      Nachdem der VK "schon verkauft" geschrieben hatte, teilte ich ihm mit, dass das nicht einfach so geht und auch einfach ärgerlich ist. Vorher hatte ich mir hier im Forum schon einige Sachen durchgelesen und dem VK die notwendige Lektüre geschickt.
      Darauf kam eine Email, dass....und jetzt passt auf...jetzt wirds lustig.....er vom Handy geschrieben hätte und Autocorrect aus "verschrottet" "verkauft" gemacht hätte.
      Er wollte nämlich Detailfotos (auf Wunsch eines potenziellen Käufers) vom Handy machen und dabei sei ihm das gute Stück runtergefallen und nicht mehr zu gebrauchen.....
      community.ebay.de/t5/Bieten-un…ureden/m-p/2406673#M50596
    • Ich weiß jetzt nicht ganz genau, ob du damit etwas sagen willst?
      Wie ich im Eingangspost geschrieben habe, wollte ich hier eine Diskussion was "böser Jäger" und "armer Abbrecher" angeht.
      Da es dann sehr theoretisch wurde, habe ich meinen Fall als Diskusionsbeispiel angebracht.
    • Naja, der 'böse Jäger' macht das öfter, sozusagen als Geschäftsmodell. Gelegentlich bietet er auch mit einem anderen Account einen Kauf an ebay vorbei an, und hofft auf einen Abbruch.
      Der 'arme, doofe Abbrecher' macht es nur solange, bis er das erste Mal auf den 'bösen Jäger' trifft. Danach wird er ein 'schlauer Abbrecher' und bietet er mit einem Fake-Account auf seine Sachen, bevor er die Auktion abbricht.

      Beide Arten von ebay-Usern gehen mir auf den Keks.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ja so wird es sein.
      Ich habe wahrscheinlich zu viele Threads gelesen, wo es um die einschlägig bekannten Bieter geht.
      Nebenbei habe ich jetzt aber auch viele Threads gelesen in denen Betroffene zuerst nach dem Grund ihres Abbruchs gefragt wurden und dann auch darauf hingewiesen wurden, dass sie etwas falsch gemacht haben.
      Also war meine anfängliche Behauptung "immer böser Bieter" und "immer guter VK" daraus entstanden, dass ich nur diese Threads gelesen habe und damit wohl übereilt.