Kaiolito schrieb:
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Ist es wahrscheinlich auch, die Frage ist, ob es zu beweisen ist!
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Wenn Du mit, ob es zu beweisen ist, die Beweislast des Verkäufers meinst, dann ein klares "Ja", denn er behauptet, berechtigt gewesen zu sein, das Angebot vorzeitig zu beenden.