Sperrfrist: übereilte Eigenkündigung

    • Sperrfrist: übereilte Eigenkündigung

      Wer ohne wichtigen Grund seine Arbeitsstelle kündigt, muss mit einer 12-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. Auch wenn der Arbeitnehmer triftige Gründe für die Kündigung hat, muss er vorher alles versuchen, die Kündigung doch noch zu verhindern.

      Im konkreten Fall hatte ein im grenzüberschreitenden Verkehr tätiger Kraftfahrer gekündigt, weil von ihm ständig Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Lenkzeiten verlangt wurden. An sich hätte dies die Eigenkündigung des Lkw-Fahrers gerechtfertigt. Er hatte es jedoch versäumt, seinen Arbeitgeber in einem Gespräch darauf hinzuweisen, dass er nicht bereit sei, die ständigen Gesetzesverstöße mitzumachen. Da eine positive Reaktion des Spediteurs nicht auszuschließen war, hielt das Arbeitsamt die Kündigung für übereilt und sprach eine Sperrfrist aus.


      Urteil des BSG
      B 7 AL 72/01 R
      Handelsblatt vom 19.02.2003