HTC M8 Smartphone wurde als "Topzustand" verkauft und ist nun gerootet und unnutzbar

    • HTC M8 Smartphone wurde als "Topzustand" verkauft und ist nun gerootet und unnutzbar

      Hallo


      Ich habe am Mittwoch, 1.19.14 abends ein htc one m8 über die Kleinanzeigen von Ebay gekauft. Ich bin selber ca. 150km eine Strecke gefahren um das Gerät abzuholen, da der Preis mit 320 Euro für mich in Ordnung war.

      Im Anzeigentext stand...


      Topzustand, Rechnung vorhanden (April 2014)...


      Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und er hat mir seine Adresse durchgegeben.


      Kurz bevor ich mich auf den Weg machte, meinte er, ich soll das Gerät bei seinem Opa holen, da er selber am Abend nicht zu Hause sei.


      Ich fuhr also raus, traf seinen Opa in einem großen Haus, netter Mann und begutachtete das Handy optisch. Simkarte hatte ich keine, da ich als Österreicher in Deutschland sowieso keinen Datenempfang habe.


      Geld übergeben, ich fuhr also wieder nach Hause.


      Am Do habe ich mir beim Dreishop eine Nanosimkarte geholt und bemerkte, dass das Handy im Werkzustand war, also alles ganz normal wie bei einem neuen Handy eingegeben werden musste. Als ich, wie bei einem Androidhandy üblich, meine Gmailadresse eingab, meldete sich das Handy auch nach 50 Versuchen nicht an den Googleserver an. Ich habe dann in ein Handyforum geschrieben und mit Anleitung der netten Leute dort Screenshots bestimmter Einstellungen gemacht. Herauskam, dass das Handy gerootet ist und sogar ein neues ROM, Betriebssystem, aufgespielt wurde. Dieses wird, so die Forenuser, eine Macke haben und mein Handy deshalb unnutzbar machen. Repariert, so meinten sie, kann es aber werden. Die Garantie ist aber erloschen, da man das Handy manipuliert hat. Die Rechnung ist also für den Wind.


      Der Verkäufer ist minderjährig. Aus dem Telefonat vor dem Kauf ging hervor, dass er ca. 17 Jahre alt sein müsste. Ich rief ihn einige Male an und auch seine Festnetznummer fand ich über Google heraus. Er rief mich erst heute zurück. Ich erzählte ihm von meinem Problem, ganz sachlich ohne Vorwürfe. Er meinte, dass er vom Rooten des Handys nichts wüsste, das evtl. der Vorbesitzer, Ersbesitzer, gemacht haben müsste.


      Ich habe ihm gesagt, dass er sich mal über eine Lösung Gedanken machen soll. Über mehr wollte ich nicht sprechen, da ich mir keine Türen zuwerfen wollte, wegen voreiligen Zugeständnissen, Entscheidungen.


      Nebenbei bemerkte ich, dass die Kameralinse zerkratzt ist, was aber ein htc Leiden sei, im Vergleich zur Manipulation des Betriebssystemes marginal erscheint.


      Nun meine Frage an euch:


      Wie soll ich damit umgehen?
      Was könnte ich alles geltend machen?
      Was stünde mir zu?
      Wie ginget ihr damit um?


      Und da ich auch gerne Fehler bei mir suche....


      Was hätte ich besser machen sollen?


      Danke


      OLI
    • Du bist doch derjenige,

      -der fast einer Betrügerin zum Opfer gefallen wäre,die Dir einen Tausch aufschwatzen wollte,oder nicht?

      -Du Dir das falsche HTC has andrehen lassen,weil Du die Artikelbeschreibung und Überschrift nicht präzise gelesen hast,nicht wahr?

      Warum machst Du in einem so betrugsanfälligen bzw.technisch so komplexen Gebiet innerhalb von wenigen Wochen jetzt den dritten "Griff in die Kloschüssel"?

      Du bist nicht nur zu gutgläubig,sondern auch zu wenig lernfähig,so sehe ich das.

      Außerdem erkenne ich eine gewisse "Handy-Sucht"!

      Starker Tobak?? Aber sicher(und bebsichtigt)!!

      petergabriel
    • Ich finde "handysüchtig" etwas daneben, zumal, du mich überhaupt nicht kennst.


      Ich war beim ersten Kauf, mini 2, zu unaufmerksam und habe statt des m8 ein mini 2 eben gekauft. Soweit so gut. Ist abgeschlossen.


      Beim Tausch war ich etwas skeptisch und habe dafür die Community hier aufgesucht, was auch zweckmäßig war. Danke für eure Hilfe. Ich weiß aber nicht, was daran falsch sein soll, da ich euren Rat auch befolgte.


      Auch entschloss ich mich deshalb, persönlich ein anderes Telefon htc one m8 abzuholen.


      Dass mir dann ein Gerät untergeschoben wurde, bei welchem nur mit tiefgreifenden technischen Kenntnissen zu erkennen gewesen war, dass das manipuliert ist, darauf wären auch wahrscheinlich viele andere reingefallen, die nicht als "handysüchtig und leichtgläubig" gelten.


      Ich habe zwar Fragen gestellt, kann aber natürlich nicht erzwingen, dass die mir auch sachlich beantwortet werden.


      Danke an alle, die das trotzdem versuchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ollli ()

    • Lass das teil von einem händler zurück setzen und gut is. oder mach es selber wenn du dir die prozedur zu traust .
      kenne mich mit den HTC nicht so aus von samsung weiss ich das man die wieder zurück flashen kann und den zähler nullen so das man wieder garnatie hat weil es keiner mit bekommt das es gerootet war. ein gerootetes samsung erkennt man auch ziehmlich schnell an der geflashten FW Nummer.
      kannst natürlich auch her gehen und vom Kauf zurück treten weil das handy nicht die versprochenen eigenschaften hat (garantie).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • ollli schrieb:


      Nebenbei bemerkte ich, dass die Kameralinse zerkratzt ist,

      Du hast das Gerät optisch begutachtet, nichts entdeckt. Nun ist es dein Problem mit der Linse,
      da es auch dir passieren konnte - also nach dem Kauf.


      ollli schrieb:


      Im Anzeigentext stand...


      Topzustand, Rechnung vorhanden (April 2014)...

      Rechung...ja - ich sehe aber nirgendwo, dass Garantie versprochen wird ?! Poste bitte den Anzeigentext
      Ohne den Text zu kennen ist es schwierig etwas zu schreiben.

      ollli schrieb:


      und begutachtete das Handy optisch. Simkarte hatte ich keine, da ich als Österreicher in Deutschland sowieso keinen Datenempfang habe.

      Also nicht mal überprüft, ob das Handy fuktioniert, obwohl du eine Möglichkeit gehabt hättest - schliesslich muss man dazu kein
      Datenempfang haben. (Für nächstes mal: erstmal eine Simkarte holen damit du Handy ausprobieren kannst)

      ollli schrieb:



      1.Wie soll ich damit umgehen?
      2.Was könnte ich alles geltend machen?
      3.Was stünde mir zu?
      4.Wie ginget ihr damit um?



      2+3) Ohne den genauen Text schwierig zu beantworten. Wenn "verkauft wie gesehen" dann steht dir eigentlich gar nichts mehr
      zu.
      1+4) Da stimme ich senseman zu - lass es einfach zurücksetzen und einige dich mit VK, dass er die Kosten übernimmt.


      Wenn du es genauer möchtest, dann poste die Anzeige!
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    • Es ist auch unter jungen Leuten oft der Fall, dass Dieselautos per Chip modifiziert werden. Trotzdem darf ich mich drauf verlassen, dass das der Verkäufer mir sagt.
      Das Telefon wurde beeinträchtigt dadurch. Ich werde natürlich mit dem Verkäufer versuchen, selber eine Lösung zu finden. Aber natürlich möchte ich mich auch rechtlich erkundigen.

      Da ja deutsches Recht gilt, habe ich einen Termin bei mir in Vorarlberg mit einem deutschen Anwalt vereinbart und werde den nächsten Freitag wahrnehmen. Bis dahin lasse ich es nicht unversucht, auch dem Verkäufer Zeit zum Nachdenken zu geben. Dazu streite ich einfach viel zu ungern.

      Die Anzeige hat er gelöscht. Ich habe davor noch einen Screenshot gemacht, der aber am Arbeitsplatz liegt. Da bin ich erst am Montag wieder.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ollli ()

    • Gebrauchte Dinge von Privat zu kaufen setzt meiner Meinung nach schon voraus, dass man sich ein wenig aus kennt mit der Materie. Oder man kann sehr viel Vertrauen haben (Kauf von Verwandten, Freunden, Kollegen).
      Es gibt zum Beispiel Leute, die können auf einen Automarkt gehen, wo Privatleute anbieten, und nach Anschauen dort ein Auto für mehrere tausend Euro kaufen. Ich könnte das alleine nicht halbwegs sicher. Ich habe einfach zu wenig Ahnung. Andere Dinge, mit denen ich mich auskenne, die kann ich durchaus "wie besehen" kaufen. Nicht alles kann für jeden sein. WIe beim Handwerken: Wer es kann fährt in den Baumarkt und macht selber, spart dabei auch Geld. Wer es nicht kann, der gibt besser das Geld für einen Handwerker aus.
      Das "hinfahren und anschauen" hat nämlich nur Sinn, wenn man auch schauen und erkennen kann.
      Dazu gehört dann auch, das notwendige "Werkzeug" dabei zu haben. In meinem Sammelgebiet hat man z.B. für bestimmte Ankäufe eine UV-LAmpe dabei. Du hättest eine Sim-Karte dabei haben sollen.

      Nun bleibt der Mangel. Das "rooten" mag so einer sein, vermute ich. Obwohl es vielfach "üblich" ist, führt es doch immerhin eventuell zum Verlust der Garantie. Die Gewährleistung bleibt sowieso immer bestehen.
      (Ich weiß das nicht 100% sicher, aber:) kaufen nicht viele sogar deshalb HTC, weil bei denen die Garantie für Hardwaredefekte eben nicht durch rooten "automatisch" erlischt? Nur Fehler, die durchs rooten selbst entstanden sind, die akzeptieren sie natürlich nicht. HTC gilt da doch als recht großzügig?

      Wie ein Richter nun entscheiden würde, kann ich nicht abschätzen.
      Hättest Du das bemängelte bei der Besichtigung erkennen müssen?
      Ist rooten schon so "normal", dass man es erkennen musste und bei Kauf darauf achten?
      Ist es leicht zu reparieren? Oder eine unwesentliche Sache, die kaum Aufwand macht, es zu reparieren
      Wer hat gerootet? Du oder der VK? Der VK könnte ja auch behaupten, dass DU es selbst warst, der sein neues Handy wohl erst mal rooten musste...und nun überfordert ist.
      Hat der VK Dir doch eventuell gesagt, dass das Teil gerootet ist (Er könnte es behaupten, wenn es Ernst wird)? Hast Du ihn gefragt, warum er das Teil für so einen wirklich kleinen Preis ab gibt? Was hat er darauf geantwortet?
      Mach Dir klar, dass DU in der Situation bist, dass Du beweisen musst, dass es der Verkäufer war, der Dir etwas wichtiges verschwiegen hat, was man nicht als Käufer "auf den ersten Blick" bei Übernahme erkennen kann.
      Wenn Du Dir darüber nicht sicher bist....lass es von jemanden richten und freue Dich an dem schönen Teil. Das wäre mein Rat.


      Der VK hat Dich allerdings wohl kaum korrekt informiert. Wenn durch den Fehler im Betriebssystem das Gerät nicht mehr zum Googleserver kommt, so wird er es gewusst haben. Es wird bei ihm ja dann auch nicht gegangen sein. Das könnte auch der Grund sein, warum er ein erst wenige Monate altes HTC für 320 Euro abgegeben hat.

      ollli schrieb:

      Dazu streite ich einfach viel zu ungern.

      PS: Na, dann. Viel Spaß dabei :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Das "hinfahren und anschauen" hat nämlich nur Sinn, wenn man auch schauen und erkennen kann.
      Dazu gehört dann auch, das notwendige "Werkzeug" dabei zu haben.
      Genau aber bei komplexen Geräten ist selbst das (sich auskennen und Werkzeug bzw. Prüfmittel mitnehmen), oft nicht ausreichend, denn es gibt bei so einer Abholung seltenst die erforderliche Zeit das einigermaßen gründlich zu tun.

      Ist mir schon selbst passiert. Abgeholt u. hatte sogar grundlegendes Werkzeug dabei. Das Gerät hatte, wie ich später zuhause festgestellen musste, trotzdem eine bzw. gleich mehrere Macken (wir konnten uns letztlich trotzdem auch noch nachträglich mit einer Preisminderung einigen aber frage nicht was das für ein TamTam war, bis es dazu kam....) .

      Um da drauf zu kommen was da genau alles nicht stimmte, hätte ich mich mit einer halben Werkstatt, einen halben Tag bei dem VK häuslich einrichten müssen.
      Es liegt auf der Hand, dass sowas praktisch kaum machbar ist.

      Das ist auch der Grund dafür, warum ich von Abholung (Kleinanzeigen) bei komplexeren techn. Geräten, nicht besonders angetan bin.
      Da ist es mir lieber so ein Teil z.B. bei ebay zu kaufen u. es mir schicken zu lassen. Zuhause habe ich die Zeit, die Ruhe und die Mittel, dem Teil gründlich auf den Zahn zu fühlen.

      schabbesgoi schrieb:

      Zitat von »ollli«
      Dazu streite ich einfach viel zu ungern.


      PS: Na, dann. Viel Spaß dabei :whistling:
      Er sagte ungern, nicht gern. ;)
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Das "hinfahren und anschauen" hat nämlich nur Sinn, wenn man auch schauen und erkennen kann.
      Dazu gehört dann auch, das notwendige "Werkzeug" dabei zu haben.
      Genau aber bei komplexen Geräten ist selbst das (sich auskennen und Werkzeug bzw. Prüfmittel mitnehmen), oft nicht ausreichend, denn es gibt bei so einer Abholung seltenst die erforderliche Zeit das einigermaßen gründlich zu tun.


      Doch eine Simkarte dabei zu haben, um wenigstens zu versuchen zu telefonieren, wäre meiner Ansicht nach
      nicht zuviel verlangt. :!:

      Ansonsten gebe ich dir Recht.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das mit den Root-Rechten und dem flashen hätte der Verkäufer dir natürlich mitteilen müssen. Davon unabhängig wäre es aber ziemlich ungewöhnlich, wenn dadurch ein Problem mit googlemail auftreten sollte.
      Hast du mal selbst einen Werksreset durchgeführt und gab es da auch die gleichen Probleme?
    • Es spricht doch überhaupt nichts dagegen, wenn man Ware selbst abholt. Es besteht schließlich immer die Möglichkeit, Beschaffenheiten zu vereinbaren und sich eben eine Überprüfungszeit auszubedingen. Dazu bedarf es allerdings des "Umstandes", einen Vertrag aufzusetzen und sich vorher mit dem, was man haben will, sowohl den Kaufgegenstand als auch den Vertrag betreffend, zu beschäftigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • werv schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Das "hinfahren und anschauen" hat nämlich nur Sinn, wenn man auch schauen und erkennen kann.
      Dazu gehört dann auch, das notwendige "Werkzeug" dabei zu haben.
      Genau aber bei komplexen Geräten ist selbst das (sich auskennen und Werkzeug bzw. Prüfmittel mitnehmen), oft nicht ausreichend, denn es gibt bei so einer Abholung seltenst die erforderliche Zeit das einigermaßen gründlich zu tun.


      Doch eine Simkarte dabei zu haben, um wenigstens zu versuchen zu telefonieren, wäre meiner Ansicht nach
      nicht zuviel verlangt. :!:

      Ansonsten gebe ich dir Recht.


      Nicht falsch verstehen. Die Zeiten von "gekauft wie besehen", die sind doch lange vorbei. Natürlich hat das zu stimmen, was in einer AB steht. Und ein Verkäufer haftet für versteckte Mängel, die er verschwiegen hat.Da führt auch ein zulässiger Ausschluß der Gewährleistung nicht raus. Man muss auch nicht unbedingt alles "auf Herz und Nieren" prüfen, wenn man abholt.
      Offen sichtbare Mängel können aber dazu führen, dass ein Gericht entscheidet, dass der Käufer es zur Kenntnis genommen hat und wissend gekauft, also sozusagen in Abwandlung oder Ergänzung zu einer vorigen AB. Was so "offen" ist, dass der Käufer es bemerken "musste", darüber muss dann im Einzelfall gestritten werden. Zusätzlich "glaubt" ein Gericht eher nicht, dass ein leicht erkennbarer Mangel schon beim Kauf vorgelegen haben könnte. Immerhin hat man ja mitgenommen ohne es zu rügen.

      Das Unangenehme für den Käufer: Er muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war und, dass der Verkäufer das wusste.

      Olli wollte wissen, was man besser machen könnte. Einfacher macht man sich das Leben, wenn man so gut wie möglich prüft, was man kauft. Zur Not mit Hilfe von Bekannten, die sich auskennen.

      Und je besser der Preis, um so mehr Vorsicht ist geboten. Ich schaue zum Beispiel gerne bei rebuy, um einen "niedrigsten" Preis ganz grob ab zu schätzen. Bei wirklich absolut perfekter Ware wird kaum jemand unter dem Preis verkaufen, den rebuy ihm im Ankauf gibt. Für dieses Handy in "Top-Zustand" (das, was sich Olli unter Top-Zustand vorstellt)...würde es sogar bei rebuy 347 Euronen geben.
      "Juristisch" ist das sicher kein Argument und allgemein nur ein Warnzeichen.
      Bei "sehr günstig" stehen bei mir alle Nervenzellen auf Alarm. Auch, dass das junge Verkäuferlein sich verdrückt hat und lieber Opa die Übergabe überlassen hat, das würde mich unruhig machen.
      Ohne Test des für mich Wichtigen, würde ich da nicht kaufen, wenn ich mich nicht gleich von vorn herein auf langen Ärger einstellen will. "Gefahrensucher" nennt man wohl solche Leute, die zuerst nur auf "billig" abfahren und hinterher jammern. Tatsächlich können sie aber "im Recht" sein, obwohl mir das persönlich nicht angenehm ist.
      So erklärt sich mir wohl auch mein "freudscher Verleser", zumal Olli ja schon langsam Gefallen am rooten findet und möglichst nur noch den Kaufpreis mindern will. Dass er den Mangel höchst wahrscheinlich selbst beheben kann, ohne großen finanziellen Verlust, das hat er schon längst begriffen ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      ...
      Nicht falsch verstehen. Die Zeiten von "gekauft wie besehen", die sind doch lange vorbei. Natürlich hat das zu stimmen, was in einer AB steht. Und ein Verkäufer haftet für versteckte Mängel, die er verschwiegen hat.Da führt auch ein zulässiger Ausschluß der Gewährleistung nicht raus. Man muss auch nicht unbedingt alles "auf Herz und Nieren" prüfen, wenn man abholt. ...

      Wie aber beweist der Verkäufer/Käufer, daß von der Angebotsbeschreibung von Ebay-Klinanzeigen in einem beim Abholen geführten Verkaufsgespräch nicht abgewichen wurde?

      Letztlich handelt es sich hier nur um eine "invitatio ad offerendum", von der man jederzeit abweichend etwas vereinbaren kann.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      ...
      Nicht falsch verstehen. Die Zeiten von "gekauft wie besehen", die sind doch lange vorbei. Natürlich hat das zu stimmen, was in einer AB steht. Und ein Verkäufer haftet für versteckte Mängel, die er verschwiegen hat.Da führt auch ein zulässiger Ausschluß der Gewährleistung nicht raus. Man muss auch nicht unbedingt alles "auf Herz und Nieren" prüfen, wenn man abholt. ...

      Wie aber beweist der Verkäufer/Käufer, daß von der Angebotsbeschreibung von Ebay-Klinanzeigen in einem beim Abholen geführten Verkaufsgespräch nicht abgewichen wurde?

      Letztlich handelt es sich hier nur um eine "invitatio ad offerendum", von der man jederzeit abweichend etwas vereinbaren kann.


      Die Hauptlast bleibt beim Fordernden. Er muss beweisen, dass ein versteckter und verschwiegener Mangel vorlag.
      Dass es keine andere Absprache diesbezüglich gab, kann der Käufer glaubhaft nachweisen, wenn ihm der Verkäufer zum Beispiel schriftlich gibt: "Ich weiß nix von gerootet".

      @Wolf, TE ist schon in besten Händen :thumbup:
      Ich konnte es nachlesen. Deshalb versteige ich mich ja zu der Aussage, dass ihm mittlerweile die Idee eines gerooteten Handy ganz gut gefällt, er eigentlich nur noch den Preis verhandeln will :O
      android-hilfe.de/root-custom-r…-problem-aufgetreten.html
    • Wenn es ums Rooten allgemein und HTC im Speziellen geht musst Du hier forum.xda-developers.com nachsehen. Ein bereits gerootetes Gerät ist in der Regel ein positives Verkaufsargument, da Du aufgrund des Vollzugriffes dann auch Eigentümer und nicht nur Besitzer eines Mobilgerätes bist und das sogenannte Rooten bei vielen Geräten nicht immer ganz einfach ist. Gerade für die HTC´s gibt es passende, modifizierte und vorkonfigurierte ´Firmware´, wie CyanogenMod, etc.. Auch ein gerootetes Gerät kannst Du uneingeschränkt mit Google nutzen - Google aber eben auch völlig außen vor lassen, ohne relevante Einschränkungen. Rooten heißt ja im Grunde nichts anderes, als Zugriff auf das Systemverzeichnis zu erlangen. Ich sähe dies in jedem Falle positiv - wobei Du natürlich auch wieder die Originale Firmware flashen kannst. Sieh in das Forum, dort wirst Du fündig werden.

      Gruss
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Er hat ein Custom-Rom vorgefunden ;) Was aber bestimmt nicht gut für einen Totallaien ist. Wirklich ärgerlih, wenn dann was nicht funktioniert. Auch ist noch nicht bekannt, ob alles sauber ist.
      Olli wird auch erst mal Zeit brauchen. Wenn er die Einstellungen jetzt einfach korrigiert oder ein sauberes Rom im android-Forum von den Usern für "ummersonst" bekommen kann, dann hat er ja keinen Grund mehr den Preis weiter runter zu drücken.
      Aber er streitet eben zu ungern :whistling: Wobei, ich wüsste auch nicht, ob ich mich rantrauen würde. Wenn doch was ist und er selber auch noch gefummelt hat....dann sieht es eventuell noch schlechter aus mit der Mängelrüge...