Schadensersatz bei Abbruch der Vertragsverhandlungen

    • Schadensersatz bei Abbruch der Vertragsverhandlungen

      Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Schadensersatzansprüche entstehen können, wenn ein Verhandlungspartner während der Vertragsverhandlungen bereits erhebliche Dispositionen in der Hoffnung auf das tatsächliche Zustandekommen des Vertrages getroffen hat und der andere die Verhandlungen schließlich scheitern lässt. In derartigen Fällen können Schadensersatzansprüche nur geltend gemacht werden, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite das Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht.

      Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt, wenn über eine Reihe von Vertragsänderungen noch gar keine endgültige Einigung erzielt wurde und der Vertragspartner daher noch mit einem Scheitern der Verhandlungen rechnen musste.


      Urteil des BGH vom 07.12.2000
      VII ZR 360/98
      MDR 2001, 327