Hallo.
Bei einem Bekannten wurden Stellplätze gebaut. Auftragsgeber WEG, jeder zahlt aber
an den Handwerker selbst und hat auch eigene Rechnung gekriegt.
Mein Bekannter wollte die ganze Bauzeit gewisse Mängel vorbringen. Der
Handwerker hat es nicht für nötig gehalten mit ihm zu sprechen.
Eine Teilrechnung wurde schon bezahlt.
Nun hat sich aber ein Mangel rausgestellt, mit dem mein Bekannter nicht leben will:
Die Gesammtstellfläche ist nicht rechteckig, sondern es wurde schief gebaut, daß die Stellfläche nun dadurch kleiner ist.
Dazu kommt noch, dass die Rechnung über 40% tueurer ist, als der Kostenvoranschlag.
Mein Bekannter hat schon einen normalen Brief mit der Aufforderung zu Mängelbeseitigung geschickt, sowie sogar
mit Ankündigung der Bereitschaft, den Rest danach zu bezahlen. Die restliche Rechung, so wie sie ist, liegt etwas über das
doppelte des Aufwands den Mängel zu beseitigen.
Der Handwerker hat darauf nicht reagiert, sondern ganz stumpf eine Zahlungserrinerung geschickt.
Bis heute hat er mit meinem Bekannten nicht mal telefonisch gesprochen.
Mein Rat wäre erstmal:
- Ein Einwurfeinschreiben aufzusetzen.
- Dort nochmal auf den Mangel hinweisen, sowie die Beseitigung verlangen, mit Hinweis auf § 641 BGB Abs.3
dejure.org/gesetze/BGB/641.html
- Und auch eine Rechnung verlangen, die nicht mehr als 20% über dem Kostenvoranschlag liegt, da
kein Hinweis auf erhebliche Erhöhung der Kosten erfolgt ist.
Wie seht ihr das?
Bei einem Bekannten wurden Stellplätze gebaut. Auftragsgeber WEG, jeder zahlt aber
an den Handwerker selbst und hat auch eigene Rechnung gekriegt.
Mein Bekannter wollte die ganze Bauzeit gewisse Mängel vorbringen. Der
Handwerker hat es nicht für nötig gehalten mit ihm zu sprechen.
Eine Teilrechnung wurde schon bezahlt.
Nun hat sich aber ein Mangel rausgestellt, mit dem mein Bekannter nicht leben will:
Die Gesammtstellfläche ist nicht rechteckig, sondern es wurde schief gebaut, daß die Stellfläche nun dadurch kleiner ist.
Dazu kommt noch, dass die Rechnung über 40% tueurer ist, als der Kostenvoranschlag.
Mein Bekannter hat schon einen normalen Brief mit der Aufforderung zu Mängelbeseitigung geschickt, sowie sogar
mit Ankündigung der Bereitschaft, den Rest danach zu bezahlen. Die restliche Rechung, so wie sie ist, liegt etwas über das
doppelte des Aufwands den Mängel zu beseitigen.
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- Ein Einwurfeinschreiben aufzusetzen.
- Dort nochmal auf den Mangel hinweisen, sowie die Beseitigung verlangen, mit Hinweis auf § 641 BGB Abs.3
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- Und auch eine Rechnung verlangen, die nicht mehr als 20% über dem Kostenvoranschlag liegt, da
kein Hinweis auf erhebliche Erhöhung der Kosten erfolgt ist.
Wie seht ihr das?
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Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
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