Kein Arzneimittelverkauf durch Ärzte

    • Kein Arzneimittelverkauf durch Ärzte

      Ärzten ist es generell untersagt, selbst Arzneimittel an Patienten zu verkaufen. Dies gilt auch bei individuellen Impfstoffen, für deren Herstellung der Arzt dem Patienten zunächst körpereigene Substanzen entnehmen muss.


      Urteil des Hessischen VGH
      11 UE 2409/00
      Handelsblatt vom 04.12.2002