Folgender Sachverhalt:
Eine Person A betreibt ein Gewerbe und meldet dazu auf seinen Namen ein Ebaykonto als "privat" anstatt gewerblich an. Das Ebaykonto wird fleissig 10 Jahre lang (!) für gewerblichen Handel genutzt. zwischenzeitlich wird das Gewerbe abgemeldet, aber der immer noch existierende Account wird danach weiter 3-4 Jahre lang von einer anderen Person (z.B. Verwandter B) unverblümt für gew. Verkäufe genutzt (Konto lautet namentlich immer noch auf Person A).
Simple Frage: Wer haftet bei Schadensersatzforderungen, die ein geprellter Käufer gerichtlich stellen will? Die Person A, der Verwandte B, beide, oder keiner (z.B. beide kommen vor Gericht mit "i woas von nüx, i war des net")?
Danke
Eine Person A betreibt ein Gewerbe und meldet dazu auf seinen Namen ein Ebaykonto als "privat" anstatt gewerblich an. Das Ebaykonto wird fleissig 10 Jahre lang (!) für gewerblichen Handel genutzt. zwischenzeitlich wird das Gewerbe abgemeldet, aber der immer noch existierende Account wird danach weiter 3-4 Jahre lang von einer anderen Person (z.B. Verwandter B) unverblümt für gew. Verkäufe genutzt (Konto lautet namentlich immer noch auf Person A).
Simple Frage: Wer haftet bei Schadensersatzforderungen, die ein geprellter Käufer gerichtlich stellen will? Die Person A, der Verwandte B, beide, oder keiner (z.B. beide kommen vor Gericht mit "i woas von nüx, i war des net")?
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