Beschlagnahme eines Passes

    • Beschlagnahme eines Passes

      Die Beschlagnahme eines Führerscheins oder Passes kann zum Zwecke der Durchführung eines Haftbefehls verhältnismäßig und damit rechtmäßig sein. Dagegen dürfen polizeilich in Verwahrung genommene Pässe und Führerscheine nicht zur Sicherstellung der Vollstreckung einer zu erwartenden Geldstrafe oder Geldbuße beschlagnahmt werden.


      Beschluss des LG Offenburg vom 26.04.1999
      Qs 31/99
      NJW 1999, 3502