Mitgebrachte Getränke im Fitnesscenter

    • Mitgebrachte Getränke im Fitnesscenter

      Der Betreiber eines Sport- und Freizeitcenters kann es seinen Mitgliedern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verbieten, eigene Getränke in die Sportanlage mitzubringen.


      Urteil des LG Stade vom 29.10.1998
      4 O 35/97
      RdW Heft 17/1999, Seite V