Artikel defekt - so nicht in Beschreibung angegeben - Verkäufer will Geld nicht zurückerstatten

    • Artikel defekt - so nicht in Beschreibung angegeben - Verkäufer will Geld nicht zurückerstatten

      Hallo,

      bin neu hier und ich weiß, dass es solch ein Thema hier sicher schon öfter gegeben hat.
      Jedoch ist bei vielen die Sachlage unterschiedlich, weswegen ich dieses Thema eröffnet habe.

      Folgendes:
      Am 30.10.2014 ersteigerte ich bei Ebay einen gebrauchten DJ-Plattenspieler (ohne Tonabnehmer/Nadel) für 72,00 Euro.
      Dieser wurde als "gebraucht" angeboten und in der Artikelbeschreibung dies hier angegeben:

      "Verkaufe meinen Reloop RP 2000 MkIII Turntable in schwarz.

      Es handelt sich hierbei um einen gut verarbeiteten Plattenspieler mit Direktantrieb.

      Vom optischen Design ist er an den legendären Turntable Technics 1210 angelehnt, der mittlerweile nicht mehr produziert wird.

      Kurzer Anriss der Technischen Daten:





      Startzeit: <1 sec

      Drehmoment: 1kg/cm

      Pitchbereich: +/- 10%

      Gleichlaufschwankungen: <0,15%

      Anti-skating: 1g-7g

      Nadelgewicht: 0g-4g



      Der Platter Spieler befindet sich in
      einem guten Zustand, jedoch ist der sperrhebel zum sichern des Tonarms
      abgebrochen(was aber die Funktion des keinesfalls beeinträchtigt).




      Originalverpackung vorhanden.



      In einer weiteren Auktion verkaufe ich noch mal den selben Plattenspieler.



      Bei Fragen einfach mailen :)
      "
      sowie

      "Am 28.10.14 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:Der
      sperrhebel kostet ca. 5€ jedoch habe ich diesen nicht erneuert, weil es
      außer für Transportzwecke keine weitere Funktion hat. Wird bei Versand
      natürlich durch die originalverpackung geschützt.

      Wenn
      man in eBay nach Tonarm Halterung sucht, kommt das Teil was man braucht
      und man kann das vom technics 1210er nehmen da beide Plattenspieler
      baugleich sind.


      Die Halterung selbst ist auch nicht abgebrochen sondern nur der kleine hacken zum verschließen.
      "

      Als ich den Artikel vor 2 Tagen bekam und das Paket (HERMES) öffnete, musste ich entsetzt feststellen, dass das Gewicht (für die Auflagekraft beim Abspielen der Platten) weggebrochen war.
      [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img2014110718u46eolwhz7.jpg]
      [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img2014110718d53g7vutam.jpg]

      Ich dachte zuerst daran, dass die Ware eventuell während des Transportes beschädigt wurde, da das ja bei der Auktion nicht angegeben wurde.

      Daraufhin wies ich den Verkäufer auf den Schaden hin und er meinte, dies sei sehr ärgerlich und das es sicherlich während der Lieferung abgebrochen sei. Auch meinte er, man könne es mit Sekundenkleber (!) wieder drankleben.
      Dies erklärt wohl auch, warum an der Bruchstelle ganz kleine Rückstände von Kleber vorhanden sind.

      Als ich mir die abgelaufene Auktion noch einmal ansah und das Foto auf meinem PC speicherte und es stark vergrößerte, sah ich eine Bruchstelle ganz hinten kurz vor dem Gewicht.
      [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/t/Reloop-RP-2000-MK3-Turntable-/00/s/NDczWDY0MA==/z/6bEAAOSwR0JUSPRf/$_57.JPG]
      Dies ist jedoch nur bei ganz genauem Hinsehen erkennbar und wurde (wie schon gesagt) mit keiner Silbe in der Beschreibung erwähnt.

      Ich habe den Verkäufer auch darauf hingewiesen und er wollte mir dann sogar noch unterstellen, ich hätte diesen Schaden verursacht.
      Auch zeigte er sich sonst sehr uneinsichtig und meinte, er hätte "alles richtig" gemacht.
      Zurücknehmen will er den Artikel nicht (er gab bei der Auktion "keine Rücknahme" an) und das Geld will er mir auch nicht zurückerstatten.

      Daraufhin drohte ich ihm mit einem Anwalt, aber auch das störte ihn offenbar nicht so sehr. Er meinte daraufhin nur, dass ich das gerne machen könnte und dieser die Sache dann gerne mit seinem Anwalt klären könne.

      Ich werde wohl auch tatsächlich einen Anwalt einschalten, da ich mich betrogen fühle und auch mit solch einer Sache noch nie zuvor konfrontiert worden bin.

      Auch komisch, dass der Verkäufer nicht eine einzige negative Bewertung hat (sonst hätte ich ja auch wohl kaum bei ihm etwas gekauft).

      Ebay- sowie PayPal-Käuferschutz habe ich beantragt. Jedoch bekam ich von Ebay vorhin eine Mail, dass PayPal hierfür keinen Fall eröffnen könne und ich trotzdem nochmal versuchen könne, die Sache mit dem Verkäufer zu klären.

      Bin momentan etwas durcheinander, da ich derzeit ohnehin schon genug um die Ohren habe.

      Was meint Ihr? Wie sollte ich jetzt, Eurer Meinung nach, vorgehen? Und was muss ich beachten?

      Ich danke Euch jetzt schon einmal vom ganzen Herzen für Eure Ratschläge.

      LG

      Brummkreisel

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Brummkreisel ()

    • Reloop RP-2000 MK3 Turntable

      Du hast dem VK ja in Deiner abgegebenen Bewertung "mitgeteilt" das Du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast:

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack&ftab=FeedbackAsSeller

      druck` alle Unterlagen aus und stell` dem Anwalt alle Informationen zur Verfügung!

      Jedoch bekam ich von Ebay vorhin eine Mail, dass PayPal hierfür keinen Fall eröffnen könne und ich trotzdem nochmal versuchen könne, die Sache mit dem Verkäufer zu klären.
      (Hervorhebung durch mich)

      hattest Du bei Ebay bereits einen Fall über einen "von-der-Artikelbeschreibung-abweichenden-Artikel'" eröffnet?
    • Brummkreisel schrieb:

      Auch komisch, dass der Verkäufer nicht eine einzige negative Bewertung hat (sonst hätte ich ja auch wohl kaum bei ihm etwas gekauft).



      im letzen Jahr! Sonst schon zwei, und zum Glück hat er ja so viele nicht insgesamt ...

      Negative feedback rating Karte hat nicht funktioniert, ein hilfreicher Kontakt!
      m***i ( 857Purple star icon for Feedback score between 500 to 999)
      More than a year ago
      iTunes Karte 25€ (#180569162500) EUR 22.00


      Negative feedback rating Lange Wartezeit, falsche Angaben zum Produkt und keinerlei Einsicht, schade!
      m***o ( 1699Red star icon for Feedback score between 1,000 to 4,999)
      More than a year ago


      Reply by farazimi (16-Jan-10 22:46):
      Zahlung nach 2 Wochen erhalten. Angaben richtig. Erst lesen dann bieten, schade!

      Hunter Elchleder Geschirr Set neu und unbenutzt (#180445102204) EUR 43.50


      :thumbdown:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ cody7888a:

      Nein, einen derartigen Fall habe ich bisher noch nicht eröffnet.
      Aber bei PayPal läuft dieser komischerweise noch (was schon einmal ein gutes Zeichen ist).

      @ Stubentiger:

      Die beiden negativen Bewertungen habe ich gar nicht gesehen...!

      Hätte ich das gewusst, so hätte ich sicher nicht bei dem was gekauft.

      Nun ist mir aber klar, dass ich nicht der Einzige gewesen bin, der auf den reingefallen ist.

      Er hat sich auch seit Freitag nicht mehr wieder gemeldet.

      Also, ich werde morgen mal schauen, was ich mit 'nem RA erreichen kann.

      Ich denke aber schon, dass ich aus dieser Sache als Sieger hervorgehen werde, da hier (für mich und ganz offenbar auch für einige andere hier) ein Fall von Betrug vorliegt.

      Er akzeptiert ja keine Rücknahme, aber bei einer abweichenden Artikelbeschreibung und einem verschwiegenen Mangel, MUSS er ja eigentlich (laut Sachmangelgesetz) den Artikel wieder zurück nehmen.

      Falls mir noch irgendwer (weitere) hilfreiche Tipps geben kann, so kann er dies gerne tun.
      Danke im Voraus!

      Ich halte Euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

      LG

      Brummkreisel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brummkreisel ()

    • Brummkreisel schrieb:

      Die beiden negativen Bewertungen habe ich gar nicht gesehen...!

      Hätte ich das gewusst, so hätte ich sicher nicht bei dem was gekauft.


      früher konnte man noch das ganze Geschäftsleben (alle vergebenen Roten) aufrufen, das hat Ebay ja erfolgreich eingeschränkt, und auch die Tools geblockt, die das für einen rausgesucht haben,
      nun hilft nur noch, alles händisch zu durchsuchen, soweit ich weiß.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      früher konnte man noch das ganze Geschäftsleben (alle vergebenen Roten) aufrufen, das hat Ebay ja erfolgreich eingeschränkt, und auch die Tools geblockt, die das für einen rausgesucht haben,
      nun hilft nur noch, alles händisch zu durchsuchen, soweit ich weiß.



      Tja... spätestens jetzt weisste ja auch warum.... :lach:

      Im Vertuschen und Vernebeln war Herr Ebay schon immer gross. Komischerweise: auf der einen Seite wirft man den VK nicht nur Knüppel, sondern schon ganze Wagenladungen Baumstämme zwischen die Beine (VK-Kackpit-Fütterung mit irgendwelchen Gimmicks und "Fälle eröffnen" auch wenn garkeine dasind etc...) um den merkbefreiten K ein "positives, aber auch sowas von pösitiverererem Einkaufserlebnis" ind Gehirn zu brennen (wobei ich ja immer noch behaupte: alles nur Verarscherei), auf der anderen Seite verschleiert und vernebelt man die History der VK und führt jede Recherche in den feuchten Graben, um ggf. nachzusehen wie der VK wirklich seinen (dunklen) Geschäften nachgeht.

      Auf einer Seite wird durch Pillepalle ein angeblich sicherererer Einkauf quasi garantiert, auf der anderen Seite alles dafür getan, dass ein Einkauf in der Bucht eben unsicherererer wird als der Deal auf dem Autobahnrastplatz abseits der Beleuchtung nachts um halb eins. Natürlich aus dem Kofferraum mit osteuropäischem Kennzeichen....

      Boah ne wat ne verarscherei.... und die Leuts glauben den Mist anscheinend (nein... ist jetzt definitiv NICHT auf den TE gemünzt... )
    • So, nun ist eine ganze Weile vergangen, aber weiter gekommen bin ich leider immer noch nicht.

      Der Fall wurde von mir damals mit 'ner Anzeige bei der Polizei gemeldet. Bisher kam garnichts mehr von denen.

      Und bei PayPal hatte ich ja auch den Antrag auf Käuferschutz gestellt und eine Beschwerde eingereicht.
      Die Spieler wurden am 10. Dezember 2014 von mir per Hermes Versand an den Verkäufer zurückgeschickt (wie es PayPal wünschte) und ich bekam eine Quittung mit Sendungsnummer etc.
      Dies gab ich natürlich sofort alles an PayPal weiter.
      Es kam lange Zeit nichts - nur eine kurze Mail von PP, dass die Prüfung des Falles noch länger dauern könnte. Das war vor 2-3 Wochen.
      Und heute kam eine Mail, dass der Fall geschlossen wird und ich das Geld nicht zurück bekommen würde, weil sie die Sendung nicht zurückverfolgen könnten.
      Ich schaute selber nochmal nach und war sehr überrascht, dass beim Sendungsverlauf noch immer als letzter Eintrag zu finden ist, dass die Sendung sich in der Hermes Niederlassung Erfurt befindet. Das war am 11.12.14.

      Ich versuch' es morgen mal bei denen und hoffe, man kann mir sagen, was mit der Sendung geschehen ist.

      Sollte die Sendung tatsächlich unter gegangen sein, erstattet Hermes das Ganze dann auch?

      Ich weiß nicht, was ich noch machen soll.
      Bin total durch den Wind...!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brummkreisel ()

    • Du warst bei der Polizei um eine zivilrechtliche Sache anzuzeigen? Dann kannst du sehr lange warten.... da liegt eine Sache des Zivilrechts vor, das musst du auch ebenso durchziehen. Anwalt wäre die richtige Adresse gewesen, nicht die Rennleitung.

      Durch den verschwiegenen "Reparaturversuch" mit Sekundenkleber hat sich dein Handelspartner ins Knie geschossen. Neuer Tonarm ist die einzigste richtige Vorgehensweise bei sowas. Kleben ist nicht ok, denn bei solchen Geräten kannste das machen, wenn du eine Billigmöhre hast (etwa in der Art wie sie im USB-Plattenleierer zu finden sind). Für hochwertige Plattendreher ist das der völlig falsche Weg. Und wenn man sowas verschweigt, ists eine falsche Beschreibung mit versteckten Mängeln. Und dann hat auch jemand die Auktion rückabzuwickeln, der in seine Beschreibung so einen Lötzinn reinschreibt, dass er Schrott nicht zurücknimmt. Das zählt in diesem Fall garnichts
    • Nun hat sich alles geklärt und das Geld (173,80 Euro) wurde mir - nach langem Warten und Bangen - endlich zurück überwiesen.
      :thumbup:

      Nachdem der Fall vor 2 Wochen geschlossen wurde, setzte ich mich umgehend mit Hermes in Verbindung und bat um eine schnellstmögliche Aufklärung.

      Eine nette Mitarbeiterin von Hermes meinte, man solle die ersten beiden Ziffern (beides Nullen) weglassen - erst dann lässt sich der gesamte Sendeverlauf einsehen.

      Und dieser zeigte, dass beide Spieler bereits am 12.12.14 um 20.06 Uhr in Köln, beim Verkäufer, eintrafen.

      Daraufhin kontaktierte ich PayPal telefonisch und wurde auch dort von einer freundlichen und verständnisvollen Mitarbeiterin bedient.

      Ich schilderte alles noch einmal und die PayPal-Mitarbeiterin schaute sich den gesamten Verlauf des Falles nochmals an.
      Daraufhin kam sie zu dem Entschluss, mir das Geld sofort zurück zu buchen.
      Das Geld überwies ich dann direkt vom PayPal- auf mein Bankkonto. ;)

      Die Anzeige bei der Polizei läuft noch - diese werde ich auch weiterlaufen lassen, da diese sich ohnehin im Sand verlaufen wird (alleine schon wegen der - ihrer Ansicht nach - Geringfügigkeit des Betrages).

      Ich bin jedenfalls sehr froh, dass alles doch noch gut (für mich) ausgegangen ist und hoffe mal, dass der Betrüger etwas daraus gelernt hat!
      Auch ich bin dadurch etwas schlauer geworden. Aus Fehlern lernt man bekanntlich ja. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Brummkreisel ()

    • Brummkreisel schrieb:

      Eine nette Mitarbeiterin von Hermes meinte, man solle die ersten beiden Ziffern (beides Nullen) weglassen - erst dann lässt sich der gesamte Sendeverlauf einsehen.



      das ist ja auch mal interessant zu hören, streicht das System überflüssige "Anfangsnullen" denn nicht automatisch? ?( :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Davon ist mir leider nichts bekannt. Auch ich war sehr überrascht als diese zu mir meinte, dass man zum Einsehen des vollständigen Sendungslaufes die Nullen weglassen muss. Ich hatte (wie PayPal auch) diese ja damals mit eingegeben. Aber eigentlich hätte PayPal dies doch wissen müssen, da ich ganz sicherlich nicht der Erste gewesen bin, mit solch einem Fall.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brummkreisel ()

    • Tja, unter dem Aspekt müsste man vielleicht ganze Paymal-Käferschmutz-Statistiken neu schreiben 8)

      Herzlichen Glückwunsch - du hattest das Glück einen kompetenten Suportmitarbeiter zu finden in der angeblichen Servicewüste D :thumbup:

      ich meine vor allem bei Hermes - aber auch bei Paypal war ja schließlich doch Einsicht zu finden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hallo Brummkreisel!

      Sorry das ich mich hier mal einklinke aber ich stelle mir die Frage, warum man diese Geschichte nicht gleich von Anfang an als Transportschaden bei dem Transportdienstleister Hermes gemeldet hat. Ich gehe davon aus, das der Plattenspieler "versichert" verschickt wurde und meines wissens sind das bis zu 500€ die im Schadensfall erstattet werden.
      Hier wurde erst garnicht versucht, diese Möglichkeit in betracht zu ziehen oder sehe ich das falsch?

      Selbst wenn der VK hier einen evtl. Betrugsversuch durchführen wollte, hätte man dieses doch aber auch Hermes entscheiden lassen können und du wärst erstmal damit raus.
      Was mich auch wundert, ist das PayPal ohne weiteres dir das Geld erstattet hat. Sie müssen ja jetzt schliesslich dem Geld hinterherlaufen und es sich vom VK wiederholen.
    • Tabato schrieb:

      Hallo Brummkreisel!

      Sorry das ich mich hier mal einklinke aber ich stelle mir die Frage, warum man diese Geschichte nicht gleich von Anfang an als Transportschaden bei dem Transportdienstleister Hermes gemeldet hat. Ich gehe davon aus, das der Plattenspieler "versichert" verschickt wurde und meines wissens sind das bis zu 500€ die im Schadensfall erstattet werden.
      Hier wurde erst garnicht versucht, diese Möglichkeit in betracht zu ziehen oder sehe ich das falsch?


      Was hat Hermes damit zu tun das der Verkäufer erst den Plattenspieler kaputt macht, ihn klebt und dann als makellos an den Mann bringen will?
      Eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu wollen durch betrügerische Handlungen?
      Nennt man wohl Versicherungsbetrug.

      Ich dachte zuerst daran, dass die Ware eventuell während des Transportes beschädigt wurde, da das ja bei der Auktion nicht angegeben wurde.

      Daraufhin wies ich den Verkäufer auf den Schaden hin und er meinte, dies sei sehr ärgerlich und das es sicherlich während der Lieferung abgebrochen sei. Auch meinte er, man könne es mit Sekundenkleber (!) wieder drankleben.
      Dies erklärt wohl auch, warum an der Bruchstelle ganz kleine Rückstände von Kleber vorhanden sind.

      Als ich mir die abgelaufene Auktion noch einmal ansah und das Foto auf meinem PC speicherte und es stark vergrößerte, sah ich eine Bruchstelle ganz hinten kurz vor dem Gewicht.

      Da sind sogar Bilder im ersten Beitrag angefügt.......
    • Günter-16v schrieb:

      Tabato schrieb:

      Hallo Brummkreisel!

      Sorry das ich mich hier mal einklinke aber ich stelle mir die Frage, warum man diese Geschichte nicht gleich von Anfang an als Transportschaden bei dem Transportdienstleister Hermes gemeldet hat. Ich gehe davon aus, das der Plattenspieler "versichert" verschickt wurde und meines wissens sind das bis zu 500€ die im Schadensfall erstattet werden.
      Hier wurde erst garnicht versucht, diese Möglichkeit in betracht zu ziehen oder sehe ich das falsch?


      Was hat Hermes damit zu tun das der Verkäufer erst den Plattenspieler kaputt macht, ihn klebt und dann als makellos an den Mann bringen will?
      Eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu wollen durch betrügerische Handlungen?
      Nennt man wohl Versicherungsbetrug.

      Ich dachte zuerst daran, dass die Ware eventuell während des Transportes beschädigt wurde, da das ja bei der Auktion nicht angegeben wurde.

      Daraufhin wies ich den Verkäufer auf den Schaden hin und er meinte, dies sei sehr ärgerlich und das es sicherlich während der Lieferung abgebrochen sei. Auch meinte er, man könne es mit Sekundenkleber (!) wieder drankleben.
      Dies erklärt wohl auch, warum an der Bruchstelle ganz kleine Rückstände von Kleber vorhanden sind.

      Als ich mir die abgelaufene Auktion noch einmal ansah und das Foto auf meinem PC speicherte und es stark vergrößerte, sah ich eine Bruchstelle ganz hinten kurz vor dem Gewicht.

      Da sind sogar Bilder im ersten Beitrag angefügt.......

      Da hat mich wohl Jemand missverstanden ;)
      Woher weißt du eigentlich, das es der VK war? Anhand den Bildern könnte man natürlich versuchen ihm einen Betrugsversuch unterzujubeln.
      Möglich ist aber auch, das er davon aber evtl. auch nichts wusste bzw. er hätte sich das Gerät mal genauer anschaun müssen bevor er es verkauft.
      Das könnte man ihm unterstellen, Richtig! Dies alles zu beweisen wird aber sehr schwer sein, selbst wenn auf den Bildern der "Bruch" zu sehen ist.

      Was absolut nicht korrekt war, ist die Uneinsichtigkeit des Verkäufers.
      Umso mehr hätte man Hermes mit ins Boot nehmen sollen, wenn es sich hier tatsächlich um einen "Versicherungbetrug" handelt.
      Denke schon, das die dort eine Rechtsabteilung besitzen um festzustellen, das es sich hierbei nicht um einen Transportschaden handelt.

      Wie auch immer, @Brummkreisel kann von Glück reden, das er positiv aus der Sache rausgekommen ist.
    • Auch wenn der VK von dem Bruch nichts gewusst haben sollte (was aber nahezu ausgeschlossen werden kann da der Bruch selbst für einen Laien auf dem Verkaufsbild vom Verkäufer zu sehen ist und somit dem Gegenstand nutzenden Verkäufer zu 100% hätte aufgefallen MÜSSEN) kannst du nicht einfach die Transportversicherung in Anspruch nehmen da

      a) keine fachmännische Reparatur vorliegt
      b) Ware so verpackt sein muß das sie einen Sturz aus ca. 80cm überlebt

      Du kannst auch in der Verkaufsauslage nicht den Henkel einer Tasse mit Spucke ankleben und darauf hoffen das jemand das Ding in die Hand nimmt um es dann von dessen Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
    • Günter-16v schrieb:

      Auch wenn der VK von dem Bruch nichts gewusst haben sollte (was aber nahezu ausgeschlossen werden kann da der Bruch selbst für einen Laien auf dem Verkaufsbild vom Verkäufer zu sehen ist und somit dem Gegenstand nutzenden Verkäufer zu 100% hätte aufgefallen MÜSSEN) kannst du nicht einfach die Transportversicherung in Anspruch nehmen da
      Ist das jetzt das Problem des Verkäufers oder des Käufers? Denke mal für Beide. Das Problem ist, das es sich der Käufer selber zum Problem gemacht hat, da er die Sache so angenommen hat wie sie ist.
      Wenn ich beschädigte Ware von einem Transportdienstleister erhalte, gebe ich es sofort zurück bzw. melde ich das. Dann ist mir egal ob der Absender hier evtl. Schmu gemacht hat oder nicht. Das haben dann andere zu entscheiden.

      Günter-16v schrieb:

      a) keine fachmännische Reparatur vorliegt
      b) Ware so verpackt sein muß das sie einen Sturz aus ca. 80cm überlebt
      a) richtig! Die Frage ist trotzdem ob der VK diese "unfachmänische" Reparatur auch durchgeführt hatte.
      b) das natürlich der VK dafür zu sorgen hat, das die Ware 1a verpackt wird. Das wäre aber im Transportschadenfall aber beweisbar, wenn man z.B. nach annahme des Paketes ein Beweisfoto geschossen hätte. Hier müsste man dann noch festellen ob es sich hierbei um einen versteckten oder äusserlich erkennbaren Schaden handelt.

      Günter-16v schrieb:

      Du kannst auch in der Verkaufsauslage nicht den Henkel einer Tasse mit Spucke ankleben und darauf hoffen das jemand das Ding in die Hand nimmt um es dann von dessen Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
      Jetzt übertreibst du aber ;)

      Ich wollte hier niemanden auf die Füße treten. Dieses Forum lebt leider praktisch von den Betrügereien der Mitmenschen.
      Nur die Beweislage ist eine ganz andere und wenn diese so 100% sicher gewesen wäre, hätte hier bestimmt ein Anwalt etc. dem Käufer sofort beigepflichtet und @Brummkreisel hätte sich keinen Kopf mehr machen müssen.
    • Ich möchte dir ja auch nicht auf die Zehen treten, ABER..... man sollte sich schon den Thread durchlesen, bevor man solch "starke" Posts absetzt wie du gemacht hast. Dass man mal etwas überlesen kann: null Problemo, aber du bist sogar drauf hingewiesen worden....




      Tabato schrieb:

      Ist das jetzt das Problem des Verkäufers oder des Käufers? Denke mal für Beide. Das Problem ist, das es sich der Käufer selber zum Problem gemacht hat, da er die Sache so angenommen hat wie sie ist.
      Wenn ich beschädigte Ware von einem Transportdienstleister erhalte, gebe ich es sofort zurück bzw. melde ich das. Dann ist mir egal ob der Absender hier evtl. Schmu gemacht hat oder nicht. Das haben dann andere zu entscheiden.

      Warum sollte das Problem für beide Seiten sein? Und wie kommst du auf den Trichter, dass der K die Sache nicht hätte annehmen sollen? Du nimmst das Paket vom Frachtführer entgegen, indem du ihm den Empfang bestätigst per Unterschrift. Sollte das Paket beschädigt sein, hast du zwei Möglichkeiten:

      1) Annahme verweigern

      2) TA aufnehmen zu lassen, also den Boten einen Vermerkr über die Beschädigung machen zu lassen (wohlgemerkt: der Verpackung, den Inhalt kannst du erst prüfen, wenn du das Paket angenommen hast.

      Jetzt gibt's wieder zwei Möglichkeiten: entweder der Bote hat Zeit, dann werdet ihr zusammen das Paket aufmachen. Oder er hat keine Zeit, dann latschst du mit dem Ding zur zuständigen Stelle des Frachtführers und reklamierst dort.

      Zusätzlich reklamierst du bei deinem Handelspartner.



      NUR... hier gabs KEINE Beschädigung der Umverpackung. Also liegt kein Transportschaden vor. Gehst du trotzdem zum Frachtführer und reklamierst sowas, haste ein Problem am Kofferraum: eine Anzeige wegen (versuchten) Versicherungsbetrug




      Tabato schrieb:

      a) richtig! Die Frage ist trotzdem ob der VK diese "unfachmänische" Reparatur auch durchgeführt hatte.

      Völlig egal... der Schaden ist offensichtlich. Und auch für Laien sofort ersichtlich. Und glaub mir: ich hab schon öfter verwurschtelte Tonarme gesehen. Nicht bei solchen Drehern wie hier, aber bei Dual-Drehern. Da hab ich schon eine ganze Menge vor dem Schrott bewahrt.

      Und weil der VK das wusste, ist das schon knapp am Betrugsversuch vorbei....




      Tabato schrieb:

      b) das natürlich der VK dafür zu sorgen hat, das die Ware 1a verpackt wird. Das wäre aber im Transportschadenfall aber beweisbar, wenn man z.B. nach annahme des Paketes ein Beweisfoto geschossen hätte. Hier müsste man dann noch festellen ob es sich hierbei um einen versteckten oder äusserlich erkennbaren Schaden handelt.
      Es liegt kein Transportschaden vor!!!

      Tabato schrieb:

      Nur die Beweislage ist eine ganz andere und wenn diese so 100% sicher gewesen wäre, hätte hier bestimmt ein Anwalt etc. dem Käufer sofort beigepflichtet und @Brummkreisel hätte sich keinen Kopf mehr machen müssen.
      Die Beweislage ist so klar wie Wasser... klarer geht's garnicht....
    • monza30 schrieb:

      Ich möchte dir ja auch nicht auf die Zehen treten, ABER..... man sollte sich schon den Thread durchlesen, bevor man solch "starke" Posts absetzt wie du gemacht hast. Dass man mal etwas überlesen kann: null Problemo, aber du bist sogar drauf hingewiesen worden..
      AUA! Nein das tust du nicht ;) Bin eigentlich der Meinung, alles gelesen zu haben. Deswegen meine Einstiegsfrage ob überhaupt in Betracht gezogen wurde sowas bei dem Transportdienstleister zu reklamieren.
      Er schrieb ja nur davon, das er davon ausgegangen ist, das es sich um einen Transportschaden handeln würde.
      Da hier im nachhinein Klebereste vorhanden waren steht auf einen ganz anderen Blatt.

      monza30 schrieb:

      Warum sollte das Problem für beide Seiten sein? Und wie kommst du auf den Trichter, dass der K die Sache nicht hätte annehmen sollen? Du nimmst das Paket vom Frachtführer entgegen, indem du ihm den Empfang bestätigst per Unterschrift. Sollte das Paket beschädigt sein, hast du zwei Möglichkeiten:

      monza30 schrieb:

      1) Annahme verweigern

      monza30 schrieb:

      2) TA aufnehmen zu lassen, also den Boten einen Vermerkr über die Beschädigung machen zu lassen (wohlgemerkt: der Verpackung, den Inhalt kannst du erst prüfen, wenn du das Paket angenommen hast.

      monza30 schrieb:

      Jetzt gibt's wieder zwei Möglichkeiten: entweder der Bote hat Zeit, dann werdet ihr zusammen das Paket aufmachen. Oder er hat keine Zeit, dann latschst du mit dem Ding zur zuständigen Stelle des Frachtführers und reklamierst dort.
      Richtig! Wenn man dann auch zugegen ist, ist sowas selbstverständlich machbar. Wie es aussieht, war dem wohl nicht so bzw. war wohl keine äußerliche Beschädigung erkennbar. In den meisten Fällen nimmt man das Paket dem Boten ab und unterschreibt hier mal ganz vertraulich und geht davon aus, das alles in Ordnung ist.

      monza30 schrieb:

      Zusätzlich reklamierst du bei deinem Handelspartner.

      NUR... hier gabs KEINE Beschädigung der Umverpackung. Also liegt kein Transportschaden vor. Gehst du trotzdem zum Frachtführer und reklamierst sowas, haste ein Problem am Kofferraum: eine Anzeige wegen (versuchten) Versicherungsbetrug

      So etwas nennt man aber einen "versteckten Transportschaden"
      Sicher, da kann man von ausgehen, weil er ja geschrieben hat das er das Paket geöffnet hat und ihm dann erst der Schaden aufgefallen ist aber beschrieben bzw. darauf geachtet ob eine äußerliche Beschädigung da war, schrieb er nicht.

      monza30 schrieb:

      Völlig egal... der Schaden ist offensichtlich. Und auch für Laien sofort ersichtlich. Und glaub mir: ich hab schon öfter verwurschtelte Tonarme gesehen. Nicht bei solchen Drehern wie hier, aber bei Dual-Drehern. Da hab ich schon eine ganze Menge vor dem Schrott bewahrt.
      Sicher, das glaube ich dir gerne, nur kann der VK den Spieß auch umdrehen und dem K vorwerfen, das er das gute Stück "angeklebt" hatte. Da wäre aber dann noch das Foto mit dem schlecht zu erkennenden Bruch was die Sachlage widerlegen könnte.

      monza30 schrieb:

      Und weil der VK das wusste, ist das schon knapp am Betrugsversuch vorbei....
      Ja und dann würde hier §444 BGB greifen, nur ist diesbezüglich auch nichts (Anwalt?) unternommen worden.

      monza30 schrieb:

      Die Beweislage ist so klar wie Wasser... klarer geht's garnicht....
      Ja und warum dann so umständlich wenn doch alles so klar war?
      Leider wie man sieht, ist hier mal wieder die Justiz machtlos.

      EDIT: Kurze Rede gar keinen Sinn.....Um das mal richtig zu stellen und ich nich missverstanden werde, mir ist schon klar das hier ein Betrugsversuch standgefunden hatte nur ist es eben nicht einfach sowas nachzuweisen.
      Ich wiederhole mich nochmal, @Brummkreisel hatte im nachhinein sehr viel Glück gehabt, das er sein Geld wiederbekommen hatte.
      Ist ja leider nicht gang und gebe sowas.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tabato ()

    • @Tabato

      ich wiederhole mich eigentlich ungerne.... aber lese dir den Vorgang nochmal LANGSAM durch...

      TE hatte zunächst gedacht, dass ein Transportschaden vorliegen könnte. Dann hat er die Klebestelle gesehen. die auch auf dem Auktionsfoto zu sehen war, wenn auch erst bei genauer Betrachtung. Dass TE scheinbar ein "Profi" in Sachen Plattendrehern ist, kann man aus dem EP entnehmen. Der käme wohl nicht auf den kruden Gedanken, bei einem höherwertigen Plattendreher das Gegengewicht mittels Sekundenkleber anzupappen. Dass der VK ihm dies geraten hat, lässt dadurch schon auf einen Laien schliessen, der garnicht wusste was er verkaufte oder aber dies ins Lächerliche ziehen wollte.

      Und Glück? Bei der Beweislage (Klebereste am Gegengewicht bzw. Tonarm) hätte im Zivilverfahren letztendlich nur einer Pech gehabt... der VK. Die Kosten hätten den Erlös aus dem Verkauf um einiges mehr übertroffen. DAZU hätte man einen Anwalt einschalten können, zum Zivilverfahren. Die Rennleitung wird das verfahren eh nicht verfolgen. Eine "verschleierte" bzw "geschönte" Auktionsbeschreibung ist im Höchstfalle der Versuch eines Betrugs.... in der Regel klärt man sowas in einem zivilrechtlichen Verfahren...