Käufer reklamiert 10 Tage nach Erhalt des Artikels

    • Käufer reklamiert 10 Tage nach Erhalt des Artikels




      Hallo,
      ich begrüße Euch zu meinem 1. Posting. Und gleich mit einem Problem mit einem Käufer.
      Der hat den Receiver aus o.g. Auktion ersteigert. 10 Tage nach Erhalt des Artikels eröffnet er einen Fall und schreibt, dass der Receiver schon 5mal abstürzt sei (hat er bei mir definitiv nie gemacht) und dass auf dem Gehäuse ein grosser Kratzer sei (das stimmt, habe ich irgendwann mal mit dem schwarzen Edding übermalt, fällt daher kaum auf. Außerdem droht er sofort mit Anwalt und negativer Bewertung.
      Ich antworte, was oben in Klammern steht, sowie dass in der Auktion steht, dass das Gerät Gebrauchsspuren hat und dass in der Auktion der übliche Text steht: Privatverkauf, daher keine Garantie und Rücknahme. Auf meine Frage, warum er erst 10 Tage später reklamiert, antwortet er, dass er erst jetzt aus dem Urlaub gekommen sei. (und dann gleich 5x abgestürzt???)
      2Tage später kommt die negative Bewertung und heute schreibt er folgendes: Bei entsprechender Rücküberweisung meines Geldes bin ich selbstverständlich gerne bereit, die negative Bewertung wieder zurückzunehmen! Daher bitte ich Sie nochmals, die Sache im Guten zu klären! Übrigens ist Ihr Receiver zum wiederholten Male abgestürzt und ich habe ihn wieder eingepackt :( Bekomme ich bis Morgen Abend keine positive Rückmeldung Ihrerseits, wird mein Anwalt in der Sache tätig und ich werde auch Strafanzeige nach §437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)gegen Sie einleiten!

      Was meint Ihr dazu? Hat er den Receiver in einer Vitrine ausgestellt??, in einem TV Rack fällt der Kratzer definitiv nicht auf. Wahrscheinlich kommt er mit der Technik nicht klar... Ich werde auf jeden Fall nicht klein bei geben.
    • Nun ja.... aus der Beschreibung:

      "Gerät und Fernbedienung zeigen nur wenige Gebrauchsspuren"

      Also DA fällt ein grosser Kratzer, der dazu auch noch nur mit einem EDDING (!) zugemalt wurde, nun nicht drunter. Das ist schonmal nicht "nur wenig". Das hätte erwähnt werden müssen.... vor allem weil die Auktion sonst sehr ausführlich und professionell gestaltet ist

      dass du das schon nicht gemacht hast (bösartig wird der K behaupten: verschleiert hast), wird der K auch auf verschwiegenem Mangel abheben, wenn er die Abstürze der Box anführt. Von daher meine Meinung: nimm das Ding gegen Erstattung aller Kosten zurück.... erspart weiteren Ärger
    • Hallo Monza30,
      vielen Dank für Deine Antwort. Da wir oft Freunde zu Besuch haben, die mit uns Sky BuLi schauen, habe ich genug Zeugen, dass der Receiver nie abgestürzt ist.
      Ich finde einen Kratzer bei einem Auto oder Möbelstück schlimm, nicht aber bei einem Receiver, der eigentlich nie offen steht, zumal auch dann der Kratzer nicht auffällt.
      Was sollte den passieren, wenn ich das Teil nicht zurück nehme?
    • asbach69 schrieb:

      der eigentlich nie offen steht



      also ich seh zu, dass sowas bei mir immer irgendwie "offen" steht. Wegen Belüftung. Die Dinger haben nunmal die Angewohnheit, reichlich Wärme zu entwickeln. Und sterben langsam den Hitzetod unter Umständen. Oder es kommen Schäden, die sich irgendwann mal bemerkbar machen..... wie übrigends auch gerne bei Laptops....

      Was dir passieren kann? Nun... schlimmstenfalls kann der K wegen sachmangel auch klagen. Und nein... wegen des Kratzers bin ich definitiv nicht bei dir, alleine aufgrund deiner Beschreibung....
    • Könnte dem Gerät ggf. auf dem Versandwege etwas zugestoßen sein?

      Du schreibst:

      Lieferung erfolgt im Original-Karton

      Größe: 60 X 40 X 20 cm - das ist sicherlich der Karton?

      und das Gerät hat dann die Abmessungen: 6,9 x 43,5 x 30,3 cm

      Hast Du wirklich im Original-Karton versendet?
      Oder hast Du den noch zusätzlich eingepackt?

      Die meisten Hersteller-Verpackungen sind nicht zum Einzelversand
      geeignet - ein Händler bekommt diese VP meist auf Palette.
    • Heinzelchen.... Transportschaden müsste dann aber festgestellt werden.... und käme garantiert nicht "durch". Dann müsste die Verpackung (auch/oder die Umverpackung) auch was abbekommen haben. Sollte das Gerät runtergefallen sein (aus welchem Grund auch immer), könnte sich natürlich eine Lötstelle z.B. verabschiedet haben und dadurch ein baustein sich "am verabschieden sein".

      wahrscheinlicher alledings die "nicht offene" Aufstellung des Geräts und der schleichende Hitzetod....



      Tante Edith bemängelte einen Fipptehler... *sfg*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • Hallo,
      der Versand erfolgte im Originalkarton mit Paketmarke drauf.
      Hitzetod ist wohl ausgeschlossen, das der Receiver im Rack stand und drüber ca. 5 cm Luft war. Nach links und rechts offen. Ist aber doch komisch, das das Teil bei mir 3,5 Jahre problemlos lief und beim Käufer plötzlich ne Software- oder Hardwaremacke haben soll... Ich meine, dass wenn es zum Äußersten käme, ich genügend Zeugen nominieren könnte, dass bei mir das Teil problemlos lief. Also geht es nur um den Kratzer und das berechtigt doch wohl nicht zur Klage!
    • Na, der Käufer haut ja ziemlich auf die Kacke, so von wegen BGB 437 ....
      In diessem §§ steht ja direkt drin, welche Rechte der Käufer hat. Von Strafanzeige steht da nix :)
      Davor braucht asbach echt keine Angst haben. Ich weiß ja nicht, was so manchen dazu treibt, so mit den armen §§ um sich zu werfen....

      Allerdings...dieser Kratzer. Ja, das wird im Ernstfall auch ein Richter als Mangel einsehen. Und der gehört in die Beschreibung. Dass Du den übermalt hast, das macht es nicht besser. Damit ist klar, dass Du den Mangel kanntest. Und auch, dass der Kratzer eben doch unschön ist. Sonst hättest Du ihn ja nicht übermalen müssen. Ob das Teil dann auch noch abstürzt oder nicht? Ich befürchte, das wird keinen Richter mehr wirklich interessieren, wenn schon ein Mangel nachweislich verschwiegen wurde.

      Mich persönlich hätte der Kratzer übrigens auch nicht gestört, weil auch bei mir die Geräte so stehen, dass man es kaum sehen würde. Trotzdem wäre ich "sauer", wenn ich ein Gerät mit Kratzer ungefragt zugeschickt bekommen würde.

      Also asbach: Shit happens, zurücknehmen und im nächsten Anlauf besser machen, das ist mein persönlicher Tipp :)
    • asbach69 schrieb:

      der Versand erfolgte im Originalkarton mit Paketmarke drauf



      8|



      Und das andere: wie ich oben schrub: das mit der eddingübertünchten Macke machts nicht glaubwürdiger.... aber ich will dir garnix. Entscheiden was du tust musst du selbst. Die Entscheidung können wir dir nicht abnehmen......

      Nur sollteste überlegen: wo die eine verschwiegene Macke (und sogar getarnte) zum Vorschein kommt.....
    • Wenn ich ein Gerät ersteiger und in der Beschreibung steht Zustand sehr gut, dann würde mich dieser Kratzer sehr stören.
      Ganz egal wo ich dieses Teil hinstelle, ob der Kratzer sichtbar ist oder nicht. Ich ersteiger doch kein so verkratztes übermalenes Teil für fast 150 Euro.
      Für mich ist das eindeutig ein Mangel und gehört erwähnt.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • Ein kleiner Widerspruch ist mir in der Beschreibung noch aufgefallen:

      Sie bieten auf

      KATHREIN UFS 922 High-End Twin-HDTV-Sat-Receiver mit 500GB Festplatte

      Das Bild der Rückseite zeigt mir folgendes:



      Hast Du da eine andere Festplatte eingebaut? Oder das Gerät gebraucht so gekauft?
      Denn aktuell war das ja gegen 2008 rum.

      Aber eigentlich tut das auch nichts zur Sache ...
    • Das Gerät wird als GEBRAUCHT deklariert,wobei in der Box oberhalb der Beschreibung der Hinweis gegeben wird,daß "Gebrauchsspuren" vorhanden sind.

      Der Kratzer ist die/eine "Gebrauchsspur";dieser Aspekt ist damit erledigt.

      Das "sehr gut erhalten" in der Artikelbeschreibung bezieht sich daher auf den technischen Zustand:

      Angenommen,daß das Gerät beim Verkäufer einwandfrei funktioniert hat,ist es naheliegend,daß der K in seinem Wohnungsanschluß oder auf dem Kabelweg einen Fehler hat,den das Gerät mit Arbeitsverweigerung beantwortet.

      Nehme ich jetzt noch das abgebildete und mitgelieferte Zubehör dazu,braucht sich meiner Ansicht nach der Verkäufer keinen Kopf zu machen und sollte den Käufer sich abbellen lassen und selbst KEINE Kommunikation mit diesem(mehr) betreiben.

      Der K hat eine Drohgebärde aufgebaut,mehr nicht.Es bleibt abzuwarten,ob jetzt Taten folgen.

      Mit einer eventuellen Negativbewertung kann der Verkäufer sicherlich leben und einen Mangel hat er bei Falleröffnung sowieso.

      Juckt ihn das???

      petergabriel

      P.S.:Wenn der Vk noch über die Trackingdaten verfügt,würde ich mal feststellen,,wer die Sendung wann quittiert hat.Mal sehen,ob der Vk tatsächlich in Urlaub war........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • soso... ein mit Edding getarnter und verschwiegener Kratzer ist bei dir also "nur wenige Gebrauchsspuren".... ah ja....



      Und seit wann bezieht sich "sehr gut erhalten" nur auf einen Teil eines Gegenstandes ohne dass es extra und ausdrücklich erwähnt wird? Und ein Kratzer ist eine "Gebrauchsspur"? Nö... eher ein Zeichen dass da etwas passiert ist, was nicht dem allgemeinen Gebrauch entspricht. Mit so einem Teil machste keinen Receiverweitwurf oder zerdepperst da keine Vasen drauf oder was auch immer. Sowas stellste ins Regal und fertig.

      Und wenn du es nötig hast, aus optischen Gründen solche Kratzer zu tarnen, dann soll der andere damit einfach so leben und es hinnehmen? Schöne Vorstellungen hast manchmal...
    • Völlig unerheblich. Das lächerliche Klammern des TE an die 10 Tage steht in keinerlei Zusammenhang mit der Reklamation des Käufers.
      Und ein fetter Kratzer, der mit Edding!!! (au weia!) kaschiert wurde, ist keine "Gebrauchsspur", sondern ein nicht angegebener Sachmangel.
      Dazu der Versand im Originalkarton mit drauf gepappter Paketmarke - ich werd nicht wieder!

      Das einzig Unsinnige an der Rekla ist die Drohung mit Strafanzeige aufgrund eines BGB-§. Aber es gibt sehr viel wirkungsvollere Geschütze, die man gegen solche VK auffahren kann.

      Ich bin immer wieder platt über den Brustton der Selbstgerechtigkeit, mit der solche Praktiken dann auch noch öffentlich gemacht werden.
      Aber andererseits - es finden sich ja immer wieder Leute, die auch noch Zuspruch und Bestätigung liefern. *kopfschüttel*

      edit: War natürlich auf #12; ich tipp zu langsam

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • karakorum666 schrieb:

      Aber andererseits - es finden sich ja immer wieder Leute, die auch noch Zuspruch und Bestätigung liefern. *kopfschüttel*

      Ich setze dem Extrem der pharisäerhaften Selbstgerechtigkeit eben eine gegenteilige Sichtweise entgegen.

      Meinung gegen Meinung,hast Du was dagegen?

      petergabriel

      P.S.:meinen Zuspruch an den Vk halte ich weiterhin aufrecht.
      P.P.S.:Gebraucht heißt nun einmal gebraucht MIT Gebrauchsspuren,und genau das wurde angegeben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Du bestätigst solche Jungs in ihrer irrigen Überzeugung, ihnen könnte nichts passieren.
      Das birgt ein erhebliches finanzielles Risiko. Natürlich nicht durch eine Strafanzeige. Aber glaub mir: Wenn ich der Käufer wäre, würde der bluten! Aber ihr könntet dem Richter dann ja im Chor vorjammern, dass "der erst nach 10 Tagen reklamiert hat, obwohl er vielleicht ja gar nicht im Urlaub war"! 8o

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • @petergabriel

      Meinung? Gerne, aber die Begründung ist schwer nachvollziehbar. Wie bereits die anderen Schreiber bemerkt haben, ist eine Schramme, die mit einem Edding cachiert werden muss, keine normale Gebrauchsspur. Entsprechend liegt bereits hier ein Sachmangel vor. Ebenso ist deine Einschränkung des sehr guten Zustandes lediglich auf die Technik, erst recht, wenn dies als erster Satz geschrieben wird, in keinster Weise nachvollziehbar. Insofern würde ich eher sagen, du kommst zu deiner Meinung, indem du einige sehr eigenwillige Interpretationen vornimmst. Sicher ist das das, was der TE hier gerne hören möchte, die Wahrheit dürfte damit aber wenig getroffen worden sein. Als Käufer würde ich meine RSV ohne Selbstbeteiligung bemühen, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den "Kratzer" kann ich trotz Bildaufhellung / Tonwertkorrektur nicht erkennen - vielleicht ist er seitlich.

      Was ich noch erkenne (außer meinem Beitrag #11) ist eine deutliche Staubschicht (man mag meinen, dass dort länger ein Kabel und ggf. eine FB lag).
      Hätte ich so ein Gerät haben wollen, das wäre nicht meins geworden. Allein wenn ich lese "Lieferung erfolgt im Original-Karton" klicke ich weiter.



      ebenso stimmt die in der AB angegebene Modellnummer: 20210122 eher nicht, da das Foto in Beitrag #11, die aufgeklebte Nummer, vom Modell mit 1 TB stammt.

      aus der AB: "Für weitere Details beachten Sie bitte auch die Feature-Beschreibung auf dem letzten Foto..."

      das letzte Foto zeigt die BDA - und unter der genannten Modellnummer steht "500 GB" unter der auf dem Gerät vorhandenen Nummer steht "1 TB".

      Hat der Hersteller den falschen Modell-Aufkleber angebracht oder wurde der Speicher selbst halbiert?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heinzelchen ()

    • was mich jetzt mal interessiert wie kommt ihr darauf das das Teil einen Sachmangel hat wenn es funktioniert ???
      § 434
      Sachmangel



      (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei
      Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die
      Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,



      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

      2. wenn sie sich für die
      gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
      Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der
      Sache erwarten kann.


      Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften,
      die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des
      Herstellers (§ 4
      Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen
      insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte
      Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer
      die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im
      Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war
      oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

      (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte
      Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß
      durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage
      bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist,
      es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

      (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

      Der Kratzer wird wohl kaum für den Absturz des Gerätes verantwortlich sein, also liegt meines erachtens kein Sachmangel vor weil totzt Kratzer wird das teil wohl als Sat Reciever taugen. Ich denke mal ehr den K stört der Kratzer und nun wird blabla gemacht mit sachmangel aber ein Optischer schaden beeinträchtigt nicht die funktion des Reciervers. Ich würe ihm nen kleinen Preisnachlass gewähren und gut is.
      Wer Hier meint das ein Sachmangel vorlietg möchte mir das mal bitte an hand vom BGB nachweisen. §434 sagt für mich als laien nichts zum optischen zustand eine s gerätes aus sondern nur zur funktion.