Gilt Fernabsatzrecht auch für dsl-Verträge?

    • Gilt Fernabsatzrecht auch für dsl-Verträge?

      Hintergrund: Ich bin von 1&1 auf Vodafone gewechselt. Freitag war Techniker da, Samstag in Betrieb genommen, seit Montag früh ists tot.
      Sonntag einen Speedtest gefahren, aufs Bit genau 6mbit. War auch so bestellt (10 mbit sind möglich, das hatte auch 1&1 geliefert. Vodafone bietet aber nur 6 mbit hier an).

      Montag früh wurde jegliche Schadensmeldung von Vodafone abgewiesen, da ich es gewagt habe, meine gute neue Fritz-Box anzuschließen. Musste abends dann erst die "Easy"-Box (so ein Teil mit einer 200-seitigen Anleitung) in Betrieb nehmen und nochmals Warteschleifen ertragen. Schaden wurde aufgenommen, seither nichts mehr gehört.

      Auch die Frage, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, an die 10 mbit zu kommen, wurde abgeschmettert - ich hätte ja nur 6 mbit bestellt (kostet das gleiche wie 16 mbit), was anderes ist nicht möglich.

      Insgesamt bin ich mittlerweile 100% unzufrieden und will lieber zur Telekom, mein Nachbar hat mit denen auch 10 mbit auf der Leitung. Komme ich mit Widerruf nach Fernabsatz raus aus dem Vertrag? Fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung wird erst mal schlecht gehen, da müsste ich wohl erst mal eine Frist zur Behebung setzen.
    • Natürlich läuft die Frist lt. Widerrufsbelehrung mit Vertragsschluss und nicht mit dem Tag der Lieferung an:

      Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün-
      den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vier-
      zehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht bevor Sie

      diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von

      uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2

      Satz 1 Nummer 1 unterrichtet wurden.


      (Quelle: Widerrufsbelehrung Vodafone)

      Damit ist die Sache wohl klar. Da diese (Dienstleistungs?-)Verträge in der Regel mehr als zwei Wochen vor Lieferunge geschlossen werden, hat der Kunde auf diesem Wege keine Chance, wenn er nicht zufrieden ist.

      Dann führt der Weg wohl über die Nichterfüllung. Was für eine Frist ist angemessen? Zwei Tage?
    • zudem: die Dienstleistung wurde ja erbracht.... der Techniker war da und hat was installiert.

      Nun wäre die Frage wie die Fritzbox da ins Spiel kommt.... hinter dem, was der Teledienstanbieter an Hardware mitgebracht und installiert hat, kann die machen was sie will. Ich hab sowas auch hinter meiner Anbieterhardware geschaltet....

      VOR der Anbieterhardware bringt det natürlich nüschte....
    • monza30 schrieb:

      VOR der Anbieterhardware bringt det natürlich nüschte....

      Doch klar, hat einen Tag lang tadellos funktioniert, wie vorher ... läuft ja alles auf der gleichen Infrastruktur (lt. IP-Überprüfung hatte ich auch immer bei 1&1 Adressen aus dem Arcor-Vodafone-Block zugewiesen bekommen), außerdem ist DSL standardisiert, da kann man natürlich mit beliebigen Modems ran gehen.

      Zwei Geräte gleichzeitig laufen lassen will ich schon aus Energieeffizienzgründen nicht. Diese schlechte vodafone-Box braucht wohl 3x so viel strom wie die Fritzbox...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • Ach du hast von Vodafone nur so'n "Fritzbox-Clon" (oder wie ich immer behaupte: Nen F.Box-Clown). Kommt ja nix an die Fritzmänner ran.... ich hab eher an exotische Hardware gedacht wie die Unitymedia-geräte....

      Nö... bei der normalen Hardware isset schaixxegal, ob du ne Fritz dranhängst. das sind im Normalfall eh die besten Dinger.
    • Stellt sich noch die Frage, welche Frist angemessen ist... Montag früh hätten sies schon entgegen nehmen und im Laufe des Montags reparieren können.
      Ich habe auch mal die Verkabelung am Hausanschluss durchgemessen, da liegt nirgendwo irgend eine Spannung an, also liegts wohl nicht an mir.

      Fax morgen mittag, fristlost Kündigung wegen Nichterfüllung erklären, wenns nicht bis ......... repariert ist? Samstag? Montag?
      Ich brauch das ja auch beruflich (OK, Nachbars Netz tuts auch im Moment, aber das muss man ja niemandem sagen...)
    • Voda hat ja die alten Leitungen von der Telekotz.... und ich garantiere dir: da liegt der Vogel begraben. Nämlich im Zusammenspiel Vodafone-Telekotz. Zur Zeit finden ja überall die "Updates" statt von "lüttem DSL" auf "Hyperdypersuperhighteckspeed"-DSL. da kommt die alte harte ware nicht mehr mit und muss auch geändert werden. Schön sehen konnteste das auch bei mir beim Anbieterwechsel (hat die beste Ehefrau von allen eingestielt, ich hätts nicht gemacht). Unitymedia musste auch mal erst nachbessern, weil sie in unserem Stadtteil eine Menge Neukunden haben. Immer wieder Verbindungsabbrüche Inet und Telefon, Glotze lief allerdings immer.

      Jetzt haben die, da eine Menge Leute mit Kündigungen drohten, nachgelegt und es läuft gut. Du musst denen schon ein wenig Zeit geben zur Reparatur/ Ausführung des vertrags. Ich würd mal so 14 tage ins Land gehen lassen und immer wieder auf die Kacke hauen. Wenn sie dann nicht wollen/können - andere Mütter haben auch schöne Töchter....





      Ps...: das mit der "besten Ehefrau von allen" musste ich so schreiben... wer weiss ob die mitlesen tut....
    • raundsi schrieb:

      Hintergrund: Ich bin von 1&1 auf Vodafone gewechselt. Freitag war Techniker da, Samstag in Betrieb genommen, seit Montag früh ists tot.
      Sonntag einen Speedtest gefahren, aufs Bit genau 6mbit. War auch so bestellt (10 mbit sind möglich, das hatte auch 1&1 geliefert. Vodafone bietet aber nur 6 mbit hier an).

      Montag früh wurde jegliche Schadensmeldung von Vodafone abgewiesen, da ich es gewagt habe, meine gute neue Fritz-Box anzuschließen. Musste abends dann erst die "Easy"-Box (so ein Teil mit einer 200-seitigen Anleitung) in Betrieb nehmen und nochmals Warteschleifen ertragen. Schaden wurde aufgenommen, seither nichts mehr gehört.

      Auch die Frage, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, an die 10 mbit zu kommen, wurde abgeschmettert - ich hätte ja nur 6 mbit bestellt (kostet das gleiche wie 16 mbit), was anderes ist nicht möglich.

      Insgesamt bin ich mittlerweile 100% unzufrieden und will lieber zur Telekom, mein Nachbar hat mit denen auch 10 mbit auf der Leitung. Komme ich mit Widerruf nach Fernabsatz raus aus dem Vertrag? Fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung wird erst mal schlecht gehen, da müsste ich wohl erst mal eine Frist zur Behebung setzen.

      Bei Teledoof kann man den Vertrag genau 14 Tage Widerrufen. Wird bei den Vodkafone nicht anderst sein.
    • Die Frist beginnt nicht vorher!


      Die Frist beginng --->

      raundsi schrieb:

      jedoch nicht bevor Sie

      diese Belehrung in Textform erhalten haben und nicht bevor Sie von

      uns entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2

      Satz 1 Nummer 1 unterrichtet wurden.


      dejure.org/gesetze/EGBGB/246a.html

      § 1 Informationspflichten
      (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
      .
      ..
      ...

      14. gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte,
      15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, und
      16. gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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