Defekten Artikel gekauft und der Verkäufer macht von Anfang an Probleme

    • Defekten Artikel gekauft und der Verkäufer macht von Anfang an Probleme

      Hallo, ich bin neu hier. Hätte nie gedacht, das ich mal Hilfe in einem
      Forum suchen muß, aber nun ist es leider doch dazu gekommen. :(

      Zu meinem Problem...

      Am 04.09.2014 ersteigerte ich bei ebay von einem in Deutschland gemeldeten Verkäufer eine NEUE Wasserarmatur für 29,99 € + 4,99 € Versand.

      Am 05.09.2014 ging diese in den Versand.

      Am
      12.09.2014 hat der Installateur diese installiert und dabei
      festgestellt, das die Armatur undicht ist, das heißt, es kam Wasser an
      der Oberseite der Armatur heraus, wo normalerweise kein Wasser austreten
      darf.

      Am 14.09.2014 kontaktierte ich den Verkäufer telefonisch. Er sagte mir das er ein Beweisfoto haben wollte.
      Dieses ließ ich ihm ohne zu Murren zukommen und seine Reaktion darauf war: "Hallo Einfaches Problem, Drehen sie
      bitte ´madenschraube und ziehen sie diese teil nach oben heraus , müsste
      Dichtung ring Problem haben
      Bitte
      überprüfen" (Original-Email)
      Mir erschien diese Vorgehensweise schon
      etwas sonderbar, aber ich bestellte wieder den Installateur und in der
      Tat stellte sich heraus, das die Dichtungen nicht ganz ok waren.

      Am
      16.09.2012 schrieb ich dies dem Verkäufer mit Beweisfoto und
      telefonierte kurze Zeit später nach, da ich den Wasserhahn dringend
      benötigte.
      Er sagte mir, das ich das Ganze mit Teflonband abdichten
      soll und als ich ihm sagte, das ich das nicht kann, sagte er zu mir das
      ich blöd sei.
      Daraufhin hätte ich am liebsten das Gespräch beendet,
      aber da ich unter Zeitdruck war, wollte ich das Ganze schnell geklärt
      haben.
      Ich sagte zu ihm, das ich es nicht einsehe eine NEUE Armatur zu reparieren und wollte die Armatur zurücksenden.
      Dafür
      wollte er mir den Kaufpreis erstatten, nicht aber die bereits bezahlten
      Versandkosten und die Versandkosten für das zurücksenden des defekten
      Artikels, das heißt ich sollte die Kosten selber tragen! Der Verkäufer
      war mehr als unfreundlich und das wars dann zu dem Thema.

      Nach
      diesem Telefonat meldete ich am gleichen Tag dann diesen Vorfall beim
      ebay-Käuferschutz, weil ich alleine keine Chance mehr sah, mein Recht zu
      bekommen. Vom Verkäufer kam daraufhin keine Reaktion mehr und zwar 3
      Wochen lang nicht.

      Am 06.10.2014, nachdem ebay 2 mal (am 26.09.
      und am 01.10) bei mir angefragt hat, ob sich denn der Verkäufer gemeldet
      hat, habe ich dann schlußendlich den Käuferschutz in Anspruch genommen
      und habe den vollen Betrag zurückerhalten. Auch daraufhin meldete sich
      der Verkäufer nicht bei mir.

      Am 17.11.2014 (vermutlich, weil die
      Frist abgelaufen war, eine negative Bewertung zu erhalten - hab ich
      leider nicht gemacht) bekam ich plötzlich eine ebay-Nachricht vom
      Verkäufer, das der Artikel nicht zurückgekommen ist und er Anzeige wegen
      Betrug erstattet, wenn ich den Artikel nicht sofort zurücksende.
      Daraufhin
      schrieb ich ihm, das er es war, der mir nicht mehr geantwortet hat und
      ich nicht einsehe, den Artikel auf meine Kosten zurückzusenden.
      Gleichzeitig
      wies ich Ihn darauf hin das er seiner Nacherfüllungspflicht nach §439
      BGB nicht nachgekommen ist und das mir ein Ersatz wegen vergeblicher
      Aufwendungen nach §284 BGB zusteht (Kosten für die Überprüfung und
      Deinstallation der Armatur durch den Installateur).
      Ich dachte, dann gibt er vielleicht Ruhe, denn ich habe keine Lust mich zu streiten.

      Das
      alles interessiert ihn nicht - er setzt sich einfach über geltendes
      Recht hinweg, beleidigt mich und will mich wegen Betruges anzeigen!?
      Interessanterweise
      schrieb er aber auch, wenn er den Artikel zurückerhält und der
      Gebrauchsspuren aufweist, werde er Schadenersatz verlangen - das kann
      ich aber nicht ausschließen, da die Armatur ja bereits installiert war
      und ich von ihm genötigt wurde, diese aufzuschrauben, bzw. aufschrauben
      zu lassen!

      Ich habe mir (leider erst im Nachhinein) seine
      ebay-Bewertungen durchgelesen, da er über 98% hat - ich bin kein
      Einzelfall wie ich feststellen mußte.
      Hier nur ein paar Beispiele:

      - Defekte Ware.Nach Rücksprache zurück gesendet-kein Ersatz-erhalten keine Reaktion
      -
      Verkäufer unmöglich. Lieferte Spültischarmatur die Undicht war. NIE WIEDER;
      - umgehend zurück geschickt, keine Rückerstattung!! Finger weg von dem ebayer -Ergänzungskommentar: wer bei diesem Ebayer kauft, sieht sein Geld nie wieder, sehr unverschämt
      - Ware defekt geliefert, an Klärung nicht interessiert außer Drohung mit Klage

      Nun hat er mir heute
      nach mehrmaligem Schriftverkehr in den letzten Tagen, wo ich ihn u.a.
      auf seine Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht habe, eine Paketmarke
      gesendet mit einer Frist von 7 Tagen die Armatur zurückzusenden.
      Andernfalls werde ich angezeigt.
      Nur macht es in meinen Augen keinen
      Sinn, ihm die Armatur zurückzusenden, denn mittlerweile traue ich dem
      auch zu das er dann sicher einen Fehler "finden" wird um Schadenersatz
      geltend zu machen (wie geschrieben war ja die Armatur bereits
      installiert - somit ist nicht auszuschließen, das nichts dran ist)
      Außerdem habe ich die Verpackung nicht mehr - ich bin ja nicht davon ausgegangen, das ich die noch brauchen werde.

      Ich kann es also drehen und wenden wie ich will - die Situation ist total verfahren.
      Wer kann mir einen konstruktiven Rat geben? Wäre für Hilfe echt dankbar.
    • Ich versteh nicht recht, wovor du dich fürchtest? Du wirst ja wohl den Mailwechsel und die Beweisfotos noch haben. Und außerdem deinen Installateur als Zeugen.
      Für welchen "Schaden" sollte er dich in Regress nehmen, wenn du das Teil zurückschickst?
      Du hast (zu Recht) reklamiert; er kann schlecht erwarten, einen defekten und unbrauchbaren Artikel voll funktionsfähig zurück zu erhalten.
      (Kannst ihm ja eine Rolle Teflonband beilegen - aus "Kulanz". ;) )

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • Also ich fasse mal..

      - gewerblicher VK der Mängelrüge dahingehend "reparieren" will, indem der K selbst nachschaut. Soweit ok. Dass aber dann ein Neuteil, welches "von haus aus" kapott ist, mit Teflonband abgedichtet werden soll, geht garnicht. Neuteil bedeutet: funktioniert. Muss nicht selbst rumgefriemelt werden.

      - VK meldet sich einfach nicht mehr

      - Ebay zahlt aus Käuferschmutz den Artikel (plus Versandkosten?)

      - VK will ware zurück, schickt aber keine Rücksendeknete....



      Soweit stimmig? Dann schreib ihm noch eine Mail: Versandaufkleber (freigemacht) oder deine zu zahlende Versandkosten überweisen. Bei Eintreffen schickste das Ding zurück. In der mail scheibste ihm noch, dass, wenn er nicht reagiert (mit Fristsetzung!) du den Havaristen UNFREI zurückschickst. Entstehen dir keine Versandkosten, ihm aber droht ein Strafporto... ist aber sein Bier....
    • Monza, aus dem EP:

      eine Paketmarke gesendet mit einer Frist von 7 Tagen die Armatur zurückzusenden.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • @ karakorum666 folgenden Teil des Schriftverkehrs von ihm habe ich mal kopiert...

      Selbst
      wenn wir ihnen Marke zusenden um rückversand zu veranlassen kommt ganz
      sicher verkratzte beschädigte Ware zurück. und das ist wieder schaden
      die sie verursacht haben, ist klar es war undicht, aber das war nur eine
      Dichtung der innen verbaut ist und last sich austauschen. Beschädigte
      Chrom Oberfläche kann man nicht ausbessern so mit sollte es antrafen in
      verkratzten zustand ist diese ganze Ware Schrot und nicht mehr wert. Das
      bedeutet laut Wiederrufsbelehrung Schadenersatz Abzug was gesamte
      Warenpreis entspricht!

      Das sagt doch schon alles - wenn man was finden will, findet man auch was...

      @
      monza30

      Paketschein habe ich HEUTE erhalten - nach mehrmaligem Schriftverkehr

      ehrlich gesagt, sehe ich aber nicht so richtig ein, das ich den Artikel zurückschicke, ohne das ich vorher meine zusätzlichen Aufwendungen, die ich aufgrund des defekten Artikel hatte - wenn der erstmal die Armatur hat, ist eh nichts mehr von ihm zu hören - siehe auch Beispielbewertungen...
    • Das sagt doch schon alles - wenn man was finden will, findet man auch was...

      Der kann so viel finden, dass es für die nächsten zehn Osterfeste reicht - der Mangel war erst durch Ingebrauchnahme zu erkennen. Die hast du von einem Installateur fachgerecht vornehmen lassen. Mitnichten fachgerecht, vielmehr hirnrissig und eine Unverfrorenheit war dagegen der Vorschlag des VK, die neue Armatur mit Teflon abzudichten.


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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • cabrio328 schrieb:

      ehrlich gesagt, sehe ich aber nicht so richtig ein, das ich den Artikel zurückschicke, ohne das ich vorher meine zusätzlichen Aufwendungen, die ich aufgrund des defekten Artikel hatte - wenn der erstmal die Armatur hat, ist eh nichts mehr von ihm zu hören - siehe auch Beispielbewertungen...



      ich sags mal so: um die Dichtung zu überprüfen hast du einen INstallateur kommen lassen. Habt ihr die undichte Armatur im eingebauten Zustand gelassen? Im ausgebauten Zustand wäre kein Installateur nötig gewesen....

      Für den erhöhten Aufwand bei der zweiten Installation allerdings hat er geradezustehen. Das musste aber zivilrechtlich nötigenfalls einklagen. Behalten kannste das Ding nicht. Und seine Drohungen kannste dann in die Tonne treten, wenn ihr den Artikel sachgerecht ein- und ausgebaut und nach der Anleitung durch den VK überprüft hat. Vorsätzlich habt ihr ja sicher nichts kaputt gemacht.... und wenn der Mist verkauft darf er sich mal an seine eigene nase fassen, warum er seinen Pflichten nicht nachkommt
    • Mit unfreien Rücksendungen sollte man generell vorsichtig sein. Schadensminderungspflicht.

      Wer kreativ ist schreibt einen netten Text ins Absenderfeld, gibt es bei der Post und dem dortigen Mitarbeiter des Monats auf, hat einen Beleg und freut sich. Auf dem Paket finden sich zufälligerweise noch Reste vom Absenderaufkleber des Versenders.

      Falls jetzt jemand denkt ich wäre böse, ja dann ... :thumbsup:
      ich würde noch eine Grammatik kostenlos beipacken.

      Gibt es vielleicht einen Link auf den Verkäufer / Artikelnummer?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eschbacher ()

    • @ monza30

      der Installateur hat das natürlich im eingebauten Zustand überprüft - bin ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht davon ausgegangen, das das so ein Zirkus wird...

      Ich frag mich langsam, was das hier in D für ein Rechtssystem ist... der Verkäufer lässt mich im Regen stehen und bekommt dann schlußendlich noch recht und ich muß die zusätzlichen Kosten die durch seinen Artikel entstanden sind, einklagen - da ist doch fürn A.... :(
    • @ karakorum666

      ja, sorry... ich habe mich bei ebay immer korrekt verhalten und so einen Fall noch nicht gehabt!

      Nun muß ich mich einer Situation stellen, wo ich nicht mehr weiter weiß...

      Klar versuche ich die bestmögliche Lösung zu finden - um so mehr Meinungen ich höre, umso besser...

      Ihr findets vielleicht lustig - ich versteh die Welt nicht mehr - werd bekomme einen defekten Artikel, werde dafür noch blöd geheißen und soll nun auf meinen Kosten sitzen bleiben? Ist das gerecht???
    • Dann kann man sich aber auch diverse Paragraphen im BGB sparen - was nutzt es mir wenn ich weiß, das ich ein Recht habe, aber um es durchzusetzen muß ich klagen - in meinem Fall ist es mehr als fragwürdig - wenn ich 25,- € plus Mwst einklagen will, habe ich ein vielfaches an Kosten... Wo ist da der Sinn?

      Der Verkäufer hat sich über alle Pflichten hinweggesetzt, die er als Verkäufer hat - selbst als ich mich an den Käuferschutz gewandt habe, hat er nicht reagiert.

      Nun kann er es sich einfach machen - bei der Polizei eine Anzeige erstatten und ich bin der Dumme!?
    • Nicht ganz.

      Hast Du dem Verkäufer schon eine Kostenaufstellung geschickt und Zahlung datumsgenau verlangt?
      Hast Du ihm für den fruchtlosen Fristablauf einen Mahnbescheid angekündigt?
      Der kostet Dich zunächst mal 32 Euro. Alle Deine Kosten und Zinsen kannst Du im Mahnbescheid mit reinschreiben und das Ganze am PC fertigstellen und
      ausdrucken.
      Ich gehe mal davon aus, dass Dein Verkäufer nicht blank ist. Der wird sich überlegen, ob er noch mehr Kosten produzieren will. Du hast dann aber mal Deinen
      festen Willen dokumentiert, ihn nicht aus seinen Pflichten zu entlassen.
      Was hat eine Anzeige bei der Polizei mit Deinen zivilrechtlichen Forderungen zu tun? Nichts.
      Daher bringt Dir die auch Dein Geld nicht zurück

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Nee, der TE pendelt ja dauernd zwischen seinem Frust über die ihm entstandenen Kosten...
      und seiner Angst vor einer Strafanzeige DES VERKÄUFERS hin und her.
      Das macht das Gespräch nicht einfacher.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • hier ein Auszug aus meiner letzten Mail - ob das so korrekt ist, weiß ich auch nicht...


      Bitte
      erstatten Sie mir dafür innerhalb der nächsten 7 Tage die Kosten für den
      Installateur in Höhe von 25,- € zuzüglich Mehrwertsteuer lt. § 284 BGB Ersatz
      vergeblicher Aufwendungen.

      Seine Antwort darauf war:
      Mit Unterstellungen Drohungen und Nötigung was auch eine separate Thema ist
      kommen Sie nicht weiter, Zeit begonnen mit Heutigen Tag Marke haben Sie bereits
      per E-Mail Bekommen!!!
      Lassen Sie es nicht so weit kommen, es wird nicht
      einfach.


      Wenn mich der Mahnbescheid 32,- € kostet, kann ich dem Verkäufer auch die Armatur bezahlen - das kommt dann so ziemlich aufs Selbe raus.

      Die Anzeige bei der Polizei war auf ihn bezogen - ich will keine Anzeige stellen - ich will ehrlich gesagt nur meine Ruhe, aber auch irgendwo mein Recht.
      Er macht von sich aus kein Angebot - für ihn gibts nur friß oder stirb...
    • in Deiner mail steht kein Datum.
      Eine Forderung ist keine Bitte.
      Die 32 Euro zahlst Du an das Gericht, das Gericht wird die zusammen mit der Hauptforderung und allen Nebenforderungen ( Briefmarke, Umschlag, Telefonkosten, Zinsen usw, die Du aufschlüsseln mußt ) dem Schuldner im Mahnbescheid in Rechnung stellen. Dann werden das so Pi mal Schnauze ca 60 Euro werden. Die stehen im Mahnbescheid an den Schuldner.
      Dann gibt es 3 Möglichkeiten:
      a) der Schuldner zahlt
      b) der Schuldner macht nichts, dann bekommst Du in einigen Wochen einen Titel, mit dem Du über den Gerichtsvollzieher in den nächsten 30 Jahren Deine Forderung und alle zukünftigen Zinsen und Kosten des GV eintreiben kannst
      c) der Schuldner legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
      Dann kannst Du vor dem Amtsgericht des Schuldners klagen.
    • super und das wegen 34,98 € :wallbash

      ich würde dem ja seine scheiß Kohle bezahlen - beim zurückschicken ist das Theater schon vorprogrammiert...
      aber es kann ja auch nicht sein, das so einer damit durchkommt - andere sind ja scheinbar auch schon auf ihn reingefallen, wie man anhand von diversen Bewertungen lesen kann...