Artikel nicht mehr vorhanden. Deckungskauf schlägt fehl.

    • *alte_eule* schrieb:

      Heiner,
      ...
      Wie leitest du jetzt einen Schadenersatz ab, wenn die Lieferung lt. Beschreibung erfolgen soll?

      Ich verweise mal auf den Artikel bei Wikipedia:

      de.wikipedia.org/wiki/Konkretisierung

      Daraus ergibt sich dann die Unmöglichkeit der Erfüllung und entsprechend Schadensersatzansprüche.

      Die Sachlage, die @Mischoo hier beschrieben hat, ist dafür nicht maßgeblich.

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    • Interessant ist im übrigen wie er mit seinen Käufern umgeht.

      WARNUNG: kein fairer EBAY Partner - und gerne sich im Ton vergreifend!!


      • Antwort von (04.04.07 17:25):unfair ist anderen was vorzumachen, nicht zu zahlen, aber negativ zu bewerten!!!

      Teiln defekt, keine Rücknahme


      • Antwort von (17.10.10 13:02):Teil nicht defekt! Wurde durch Käufer manipuliert, Rücknahme war ausgeschlossen!


      Hier der Kracher:

      Ich erhalten DEFEKTE reifen !!!


      • Antwort von (20.01.11 20:05):Bei dem Deppen, sind wohl nur Neureifen ok? Reifen hat min 50% war nicht defekt!
    • Mischoo schrieb:

      ...
      Würde er also irgendwann doch zustimmen. Wäre nicht hier keine Konkretisierung mehr da sich das Suchfeld erweitert/verkleinert (je nach Sicht) und es eher gegeben ist eine Konsole zu finden?

      Bzgl. der Konkretisierung, siehe den verlinkten Wiki-Beitrag.

      Mischoo schrieb:

      ...
      Allerdings ergeben sich eben Schadensersatzansprüche des Käufers.

      Und hier ist ja dann wohl die Frage wie hoch - was nur Anwälte klären können?
      Denn ein Schaden ist ihm ja (zum Glück) scheinbar nicht entstanden.

      Der Schaden ist die Nichterfüllung des Vertrages. Die mögliche Schadensersatzhöhe entspricht dem Wert des Kaufgegenstands bzw. des Beschaffungswertes.

      Mischoo schrieb:

      ...
      Doch würde er hier doch wirklich am besten mit meinem Vorschlag des Abtretens + 100€ Entschädigung kommen?
      Selbst der Anwalt könnte mehr kosten. Wodurch immer noch die Frage besteht:

      Müsste ich diesen Zahlen obwohl ich Vorschläge zur Lösung mache & nicht alles ablehne?

      Der Käufer unterliegt der Schadensminimierungspflicht und darf nicht willkürlich, irgendwelche Kosten produzieren, die nicht notwendig werden.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Daraus ergibt sich dann die Unmöglichkeit der Erfüllung und entsprechend Schadensersatzansprüche.



      Wieso ist die Erfüllung unmöglich? Dem K steht eine Konsole wie in der Auktion beschrieben zu.... nichts anderes will der VK ja auch liefern. Oder hast du irgendwo etwas gelesen/bemerkt, was diese Konsole von anderen unterscheidet?

      Wie soll denn da ein SCHADENsersatz entstehen, wenn der VK liefern will, der K das aber (bisher wenigstens) ablehnt? Da entsteht dem K keinerlei Schaden, der ersetzt werden müsste.
    • Gut, danke, es hat sich erledigt. Ich geb auf. Es kommt immer weiterer Mist der mir Zeigt wie Tief ich mich in ..... :tongue:
      Das kann es wirklich nicht geben ..

      Werde einfach abwarten - das Lied vom Tod spielen & auf Antwort/Frist warten.

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    • monza30 schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Der Schaden ist die Nichterfüllung des Vertrages.

      Der VK will ja erfüllen.... der K will nicht
      Dazu kann ich auch mal etwas sagen.
      Ich als VK habe zwar den Vertrag in Hinsicht auf Übergabe des Angebotenen Artikels verletzt, habe aber
      nicht alle Vertragspflichten abgelehnt!
      Darunter würde fallen: Deckungskauf. Dieser lehnt aber K ab, nicht ich als VK.

      Somit wäre ich dennoch pflichtig Schadensersatz zu leisten obwohl K ablehnt?
      Ich würde gerne noch mal Kommentieren das ich mir vorkomme als hätten VK keine Rechte, sollte das stimmen, danke. :wallbash

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    • Mischoo schrieb:

      Gut, danke, es hat sich erledigt. Ich geb auf. Es kommt immer weiterer Mist der mir Zeigt wie Tief ich mich in ..... :tongue:
      Das kann es wirklich nicht geben ..

      Werde einfach abwarten - das Lied vom Tod spielen & auf Antwort/Frist warten.



      Wieso tief in die Kacke gebracht (ich schreibs mal was du sagen wolltest) *ggg* ?

      Ja klar... auf eine Art ja. ABER: wenn der K doch nicht will und rumzickt, du aber deine Pflicht erfüllen willst, ist das doch ok.

      Gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

      - K überweist dir das Geld und du machst den Deckungskauf....

      oder

      - der K will nicht mehr, dann hat es sich eh erledigt....



      Was anderes geht nicht...
    • Mischoo schrieb:

      Somit wäre ich dennoch pflichtig Schadensersatz zu leisten obwohl K ablehnt?



      nö... wenn der K keine Konsole will aber dennoch Schadensersatz, würde das (wie ich oben schonmal geschrieben habe) bedeuten, dass er garkeine Kaufabsicht hatte. damit wäre dann garkein Kaufvertrag entstanden....

      Was anderes wäre es, wenn du ein Einzelstück oder etwas angeboten hättest, das sich nicht wiederbeschaffen ließe.... dann könnte es zum Schadensersatz tatsächlich kommen. Nicht aber bei etwas, was sich ohne Umstände zeitnah beschaffen lässt in der von dir angebotenen und beschriebenen Weise....
    • Habe ich das richtig verstanden: Du bietest per Sofort-Kauf eine fast neue Wii U Zelda Edition mit dem Spiel an, das hat der Käufer gekauft und möchte das nun von dir haben. Du bietest ihm einen Ersatzkauf an, irgendeine andere Wii U mit dem Batman-Spiel und bist sauer, dass er das nicht akzeptiert?

      Deine Begründung, dass du die Wii gerade vor 30 Minuten verkauft und versendet hast, macht dich jetzt in meinen Augen als Käufer auch nicht gerade glaubwürdiger.
      Bitte lies nochmal meinen post Nr. 40 auf der vorherigen Seite.


      Und dann gräbst du uralte Bewertungen aus, eine ist noch 2007, die nur zeigen, dass dein Käufer dreimal bei Ärger cholerisch reagiert hat. Wobei nochnichtmal klar ist, was damals genau passiert ist?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

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    • Deine Begründung, dass du die Wii gerade vor 30 Minuten verkauft und versendet hast, macht dich jetzt in meinen Augen als Käufer auch nicht gerade glaubwürdiger.
      Entschuldige, aber die Diskussion hatte ich heute schon so oft. Es könnten auch 27 Minuten und 54 Sekunden gewesen sein.

      Habe ich das richtig verstanden: Du bietest per Sofort-Kauf eine fast neue Wii U Zelda Edition mit dem Spiel an,
      Ja, hoffe Link verzeiht mir. :wallbash


      das hat der Käufer gekauft und möchte das nun von dir haben. Du bietest ihm einen Ersatzkauf an, irgendeine andere Wii U mit dem Batman-Spiel und bist sauer, dass er das nicht akzeptiert?
      Ich bin sauer das seine Antworten in der Regel 9 Wörter enthalten und davon zum Teil schon "ich will DIESE konsole MfG" mitgezählt ist.

      Und dann gräbst du uralte Bewertungen aus, eine ist noch 2007, die nur zeigen, dass dein Käufer dreimal bei Ärger cholerisch reagiert hat. Wobei nochnichtmal klar ist, was damals genau passiert ist?
      Verklage auch du mich, bitte. Ich habe hingeschrieben das es INTERESSANT ist. MEHR nicht. Ich habe nicht mal auf deinen Vorherigen Post deswegen Kommentiert.

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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Habe ich das richtig verstanden: Du bietest per Sofort-Kauf eine fast neue Wii U Zelda Edition mit dem Spiel an, das hat der Käufer gekauft und möchte das nun von dir haben. Du bietest ihm einen Ersatzkauf an, irgendeine andere Wii U mit dem Batman-Spiel und bist sauer, dass er das nicht akzeptiert?

      Deine Begründung, dass du die Wii gerade vor 30 Minuten verkauft und versendet hast, macht dich jetzt in meinen Augen als Käufer auch nicht gerade glaubwürdiger.
      Bitte lies nochmal meinen post Nr. 40 auf der vorherigen Seite.


      Und dann gräbst du uralte Beertungen aus, eine ist noch 2007, die nur zeigen, dass dein Käufer dreimal bei Ärger cholerisch reagiert hat. Wobei nochnichtmal klar ist, was damals genau passiert ist?

      Erdnuss.... das resultierte doch aus der Tatsache, dass der VK parallel bei Kleinanzeigen und als SK in der Bucht eingestellt hatte... steht im EP drin. Und der VK will seine Pflichten erfüllen....
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Der Schaden ist die Nichterfüllung des Vertrages. Die mögliche Schadensersatzhöhe entspricht dem Wert des Kaufgegenstands bzw. des Beschaffungswertes.


      na denn ist ja alles klar: die Konsole wurde ja zum üblichen Wert (ca.) ersteigert und das Geld zurückgeschickt-> Schadensersatz erhalten, für eine strittige Differenz wurde sogar schon eine weitere Entschädigung angeboten, und sogar angeboten, den Aufwand zur Ersteigerung einer vergleichbaren Konsole zu übernehmen.

      Heiner.Hemken schrieb:

      »Mischoo«
      Doch würde er hier doch wirklich am besten mit meinem Vorschlag des Abtretens + 100€ Entschädigung kommen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Will er das? Will er genau so eine Wii U besorgen? Es ist eine Sonderedition, gar nicht mal soo häufig und soo billig.

      Ich kopiere nochmal meinen post 40 rein:











      Zitat von »Mischoo«

      Also meines erachtens hat er schon nach der entschuldigungs Mail direkt dicht gemacht.



      Hallo xxxx

      es tut mir wirklich leid.



      Leider hat meine Frau den Artikel bereits verkauft und ich habe das nicht rechtzeitig mitbekommen. Nun wurde die Konsole aber schon vor 30 Min. verkauft und abgesendet. Der Artikel ist also schon gar nicht mehr vorhanden


      Es tut mir wirklich schrecklich leid! Ich würde Sie bitten den Abbruch zu bestätigen - sobald ich ihn schicke. Ich werde auch umgehend Ihr Geld zurück senden nach dieser Mail.
      Sorry!

      Mit freundlichen Grüßen,

      Zitat

      Hallo,

      ich habe die Konsole gekauft, sonst wäre die Auktion schon beendet gewesen. Ich erwarte das Paket nächste Woche. MfG Von Samsung Mobile gesendet


      Dein Käufer hat deine erste mail so verstanden, dass du die Konsole über ebay (nicht Kleinanzeigen, das steht nämlich nicht in deiner mail) verkauft hast, und das kann er nicht verstehen, weil er ja noch drauf bieten bzw. Sofort-Kauf machen konnte.

      Deshalb hält er dich für einen Betupper bzw. fühlt sich verar... , ist sauer - und ja - hat zugemacht, für mich absolut nachvollziehbar.

      Als Käufer hätte ich vielleicht anders reagiert, würde dir aber ebenfalls nicht glauben, jedenfalls nicht nach der ersten mißverständlichen mail, und dir eine rote reinknallen.
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Will er das? Will er genau so eine Wii U besorgen? Es ist eine Sonderedition, gar nicht mal soo häufig und soo billig
      Wie oft soll ich noch schreiben das ich es angeboten habe? Ob ich es will oder nicht ist natürlich was anderes - aber ich sah mich dazu verpflichtet um den KV nachzukommen, also ja - "ich will es"

      Und Sonderedition hin oder her. Neupreis liegt bei 280 momentan auf Ebay.
      Am Samstag & Sonntag noch 250€. Hier werden nicht mal annähernd meine +100€ die als Entschädigung
      zugesagt habe angebrochen. 230€ + 100€ = 330€ - 250€ = 80€ = ein nagelneues Spiel, ein neuer Controller, whatever!

      Und zu deinem restlichen Text bevor er noch ein paar mal kopiert wird:
      Das ist mir auch bewusst, völlig, doch kann ich das nun nicht mehr ändern.
      Und das rechtfertigt aber nicht das K sich nicht an den KV hält, den ER nicht abbrechen möchte.

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    • @mischoo...

      lass dich jetzt nicht verunsichern.... wenn dein K nun auf Erfüllung besteht und dir den Auktionsbetrag überweist, erwirbst du eine Konsole die deiner Beschreibung entspricht und schickst die deinem K.... fertig ist der Lack.

      das hast du ja angeboten. darüber hinaus brauchst du keinerlei Entschädigung zu leisten. Ich hab jetzt nicht weiter in der Bucht geforscht, wie hoch die Preise für gebrauchte Konsolen sind, die deiner entsprechen. Sollte der K eine erwerben und dir in Rechnung stellen, die deiner Beschreibung NICHT entspricht (besser oder neuer und/oder mit mehr Ausstattung), bist du auch nicht verpflichtet, dieses "Mehr" zu löhnen....
    • Kauf ihm 'ne neue bei Amazon

      amazon.de/Nintendo-Wii-Konsole…i+u+zelda+limited+edition

      Schreib ihm, du hast ihm eine neue gekauft, er möge dir bitte das Geld für deinen Sofort-Verkauf schicken (230€?) und schick sie ihm zu. Wenn er dir das Geld nicht innerhalb einer Woche schickt, schickst du das Päckchen wieder an Amazon zurück :)


      ... und meldest einen unbezahlten Artikel :D - scnr
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • http://www.ebay.de/itm/Nintendo-Wii-U-32-GB-The-Legend-of-Zelda-The-Wind-Waker-Deutsch-NEU-OVP-/191396968782?pt=DE_Konsolen&hash=item2c9025f94e

      Der Käufer unterliegt der Schadensminimierungspflicht und darf nicht willkürlich, irgendwelche Kosten produzieren, die nicht notwendig werden.
      :]


      Aber nein, das wurde ja schon abgelehnt. Er möchte DIESE Konsole von mir bekommen mit Rechnung von Aug. das Thema waren wir eig. schon durch.

      @monza30:

      Danke, werde ich tun.
      Neupreis Bucht 289,99€ momentan
      Gebraucht zwischen 190-240€ ohne Zubehör in der Bucht.
      Das Spiel ~10€.

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    • Mischoo schrieb:

      ...
      Darunter würde fallen: Deckungskauf. Dieser lehnt aber K ab, nicht ich als VK.

      Etwas zur Begrifflichkeit. Ein Deckungskauf wird grundsätzlich durch den Käufer getätigt, da er eben aus unterschiedlichen Gründen den ursprünglichen Kaufgegenstand nicht bekommen hat.

      Mischoo schrieb:

      ...
      Somit wäre ich dennoch pflichtig Schadensersatz zu leisten obwohl K ablehnt?

      Nein, aufgrund der Unmöglichkeit, den ursprünglich angebotenen Kaufgegenstand liefern zu können, kannst und bist Du nur zum Schadensersatz verpflichtet. Lehnt der Käufer diesen Schadensersatz ab, so hat er keinen weiteren Anspruch gegen Dich.

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