*alte_eule* schrieb:
Heiner,
...
Wie leitest du jetzt einen Schadenersatz ab, wenn die Lieferung lt. Beschreibung erfolgen soll?
Ich verweise mal auf den Artikel bei Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Konkretisierung
Daraus ergibt sich dann die Unmöglichkeit der Erfüllung und entsprechend Schadensersatzansprüche.
Die Sachlage, die @Mischoo hier beschrieben hat, ist dafür nicht maßgeblich.
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