HTC One M8 Betrug mit Perso

    • HTC One M8 Betrug mit Perso

      Hallo,

      Auch ich bin "wohl" auf die Masche mit dem Perso bei eBay Kleinanzeigen hereingefallen und frage mich wie ich jetzt am Besten vorgehen soll:

      Nochmal zur Historie:

      1. Kauf über eBay Kleinanzeigen am 29.11.14 (vor einer Woche)
      2. Produkt: Smartphone HTC M8 neu und verschweißt
      3. Vorabüberweisung 300€ / seit Geld überwiesen wurde kein Kontakt mehr
      4. Verkäufer hat Abholung angeboten und mir eine Ausweiskopie gesendet (Vorder- und Rückseite)
      5. Es handelt sich laut Perso um eine Realperson, welche ich mehrmals unter Google als auch unter Facebook finden konnte.
      6. Realperson "scheint" seriös: Dipl. Wirt-Ing. / Fußballtrainer in der Kreisoberklasse
      7. Kein Eintrag unter das Örtliche, keine Telefon-Nummer auffindbar
      8. Nachname ist eher rar, jedoch konnte mir keiner in den jeweiligen Städten nach mehreren Anrufen weiterhelfen, bzw. niemand wollte die Telefon-Nummer herausgeben
      9. Artikelstandort Ostdeutschland
      10. Verkäufer reagiert auch auf Facebook nicht
      11. Auktionsnummer: 263256777

      Kann jemand den Cache-Link erstellen?
      Was soll ich tun? Erst pr Einschreiben nochmals anschreiben? Direkt zur Polizei morgen?

      Besten Dank im Voraus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von myvision ()

    • Besten Dank.

      Fühle mich extrem doof, da ich immer alles abklappere bevor ich kaufe.
      IBAN und BIC habe ich natürlich. Der Anbieter war auch schon seit mehr als 3 Jahren registriert und hatte 10 Auktionen online (nicht nur Mobiltelefone).

      Was sollte ich jetzt tun?
    • Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen Betruges. Der Personalausweis war entweder eine Fälschung / Fotomontage oder die Ausweiskopie war zwar echt, aber Du hattest trotzdem nicht wirklich Kontakt mit dem echten Besitzer des Ausweises.
      Leider ist es, grade bei den Kleinanzeigen, zu einer absurden Unsitte geworden, Hinz und Kunz, also völlig Unbekannten, einfach mal eine Ausweiskopie zu schicken, wenn man darum gebeten wird. Beispiel:
      Du bietest selbst bei den Kleinanzeigen etwas zum Verkauf an. Es meldet sich ein angeblicher Interessent, der den Artikel kaufen will, bittet Dich als Verkäufer aber, ihm, bevor er Geld überweist, eine Kopie Deines Ausweises zu schicken, weil er Dich ja nicht kennt. Schätzungsweise 95% der Kleinanzeigen-Nutzer denken überhauptnicht nach, sondern kommen dieser Bitte eines völiig Unbekannten nach und versenden tatsächlich eine Ausweiskopie an einen völlig Fremden. Der angebliche Interessent meldet sich anschließend nicht mehr.
      Aber die Kopie Deines Ausweises ist damit in Händen von Betrügern und es gibt absolut nichts, was Du dagegen tun kannst, daß diese Kopie Deines Ausweises zukünftig immer wieder benutzt wird, um bei den Kleinanzeigen Leute abzuzocken.
      Selbst wenn die Kopie des Ausweises echt ist, das Bankkonto, auf das Du überwiesen hast, gehört bestimmt nicht dem echten Inhaber des Ausweises, das läuft wahrscheinlich auf einen völlig anderen Namen.
      Und der 3 Jahre alte Nutzeraccount bei den eBay-Kleinanzeigen war wahrscheinlich gehackt.

      Fazit: Das Einzige, was Du noch tun kannst, ist, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, Dich geistig von Deinem Geld verabschieden und in Zukunft bei den Kleinanzeigen nur noch dann etwas zu kaufen, wenn Du es, wie es Sinn und Zweck der Kleinanzeigen ist, auch wirklich selbst abholen willst, also der Artikelstandort in Deiner Region ist.
    • Okay Strafanzeige werde ich morgen erstatten.

      Gegen wen läuft diese dann eigentlich? Personalausweis oder gegen den Kontoinhaber?

      Kann ich sonst noch etwas tun? Habe eben mit meiner Bank telefoniert und dort gäbe es die Möglichkeit, dass das Geld durch einen Überweisungsrückruf mit Haftungsfreistellungversucht wird zurückzuholen.So viel ich verstanden habe wird jedoch hier nur die Bank angeschrieben, dass eine Rücküberweisung seitens des Empfängers vorzunehmen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird mir "nur" die Adresse ausgehändigt. Bringt das was?
    • Wir haben uns die Angelegenheit angeschaut, der Perso sieht echt aus, wir gehen von Identitätsdiebstahl aus. Erstatte Strafanzeige gegen den Kontoinhaber. Das Konto wird ohne Namen zur Warnung veröffentlicht

      Konto: 0072196538
      BLZ: 70022200
      Fidor Bank

      IBAN: DE07700222000072196538
      BIC: FDDODEMMXXX
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    • myvision schrieb:

      Okay Strafanzeige werde ich morgen erstatten.
      Gegen wen läuft diese dann eigentlich? Personalausweis oder gegen den Kontoinhaber?

      Eine Anzeige erstattest Du in den allermeisten (Betrugs-)Fällen nicht "gegen" irgendwen, sondern Du zeigst an, Opfer einer Straftat, nämlich Betrug, geworden zu sein. Den Täter sollen dann ja im Idealfall die Strafverfolgungsbehörden ermitteln unter Zuhilfenahme der von Dir gelieferten Beweise / Belege / Hinweise.Die Polizei wird sich mit Sicherheit mit dem Inhaber des Ausweises unterhalten, der wird erstmal eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Vermutlich werden die Ermittlungen gegen den nach seiner Einvernahme im weiteren Verlauf eingestellt und man wird sich mit dem Bankkonto bzw dessen "Inhaber" befassen. Meistens stellt sich dann heraus, daß die Person, auf die das Bankkonto eröffnet wurde, garnicht existiert. An der Stelle stellt der Staatsanwalt dann die Ermittlungen vorläufig ein.
      Wenn Du ganz viel Glück hast, ist der Kontoinhaber real existent und agiert als Finanzagent ( siehe auch Betrug: Finanzagenten / Was ist ein Finanzagent / eine Finanzagentin ?). Dann werden gegen den zwar auch die Ermittlungen wegen Betruges wahrscheinlich eingestellt, aber Du kannst ihn zumindest zivilrechtlich auf Rückzahlung verklagen.
      Bei einem Konto bei der Fidor Bank würde ich mir da aber nicht sehr große Hoffnungen machen, im Zusammenhang mit Internetbetrug entpuppen sich Konten bei der Fidor fast immer als kompletter Fake... :(

      Kann ich sonst noch etwas tun? Habe eben mit meiner Bank telefoniert und dort gäbe es die Möglichkeit, dass das Geld durch
      einen Überweisungsrückruf mit Haftungsfreistellung versucht wird
      zurückzuholen.So viel ich verstanden habe wird jedoch hier nur die Bank
      angeschrieben, dass eine Rücküberweisung seitens des Empfängers
      vorzunehmen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird mir "nur" die
      Adresse ausgehändigt. Bringt das was?

      Das funktioniert eigentlich nur dann tatsächlich, wenn das Bankkonto bereits bei der Bank als verdächtig aufgefallen ist oder es sogar schon eingefroren wurde und auch noch Geld drauf ist. Ansonsten kostet es Dich lediglich zusätzlich noch recht happige Gebühren, die Deine Bank Dir berechnet für den erfolglosen Versuch...
    • Erstmal vielen Dank. Die Strafanzeige werde ich morgen früh einreichen.

      Was mir an meinem Fall etwas komisch vorkommt:
      1. Das Kleinanzeigen-Konto ist schon seit Ende 2011 aktiv und scheint noch nicht negativ aufgefallen zu sein.
      2. Bisher hat eBay Kleinanzeigen das Konto nicht geschlossen. Ich denke ich bin nicht der einzige der den Fall gemeldet hat.
      3. Der Perso scheint real zu sein. Die Person exisitiert, meldet sich jedoch auch auf meine Facebook-Anfragen nicht und scheint nicht unbedingt jemand zu sein, der nur alle paar Monate Facebook kontrolliert.
      4. Die Produktbilder scheinen nicht gefaked oder aus dem Internet zu kommen.

      Bei der Fidor-Bank hätte ich natürlich hellhörig werden müssen.

      Die Nummer der Anzeige poste ich morgen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myvision ()

    • myvision schrieb:

      1. Das Kleinanzeigen-Konto ist schon seit Ende 2011 aktiv und scheint noch nicht negativ aufgefallen zu sein.
      Es werden auch ebay Kleinanzeigen-Accounts gehackt.

      myvision schrieb:

      2. Bisher hat eBay Kleinanzeigen das Konto nicht geschlossen. Ich denke ich bin nicht der einzige der den Fall gemeldet hat.
      Der Account ist derzeit nicht mehr aktiv, aus welche Gründen kann ich leider nicht nachvollziehen.

      myvision schrieb:

      3. Der Perso scheint real zu sein. Die Person exisitiert, meldet sich jedoch auch auf meine Facebook-Anfragen nicht und scheint nicht unbedingt jemand zu sein, der nur alle paar Monate Facebook kontrolliert.
      Daher gehen wir von Identitätsdiebstahl aus. Auch wurden mindestens zweierlei Standorte in den Kleinanzeigen verwenden, aber nicht die angebliche Wohnanschrift vom Perso.

      myvision schrieb:

      4. Die Produktbilder scheinen nicht gefaked oder aus dem Internet zu kommen.
      Die Quelle konnte ich leider nicht ausmachen, kann aber dennoch aus dem Netz fremdentnommen sein.

      Poste bitte nach Strafanzeige die Vorgangs-Nr. einschließlich zuständige Dienststelle.
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    • Die Ausführungen kann ich alle nachvolllziehen und ich beiße mir immer mehr in den Allerwertesten.

      Warum jedoch der originale Perso-Inhaber sich nicht bei mir in Facebook auf die Anfragen meldet ist mir rätselhaft...
      Auch er sollte informiert werden, dass mit seinen Daten Illegales getrieben wird.
    • myvision schrieb:

      Warum jedoch der originale Perso-Inhaber sich nicht bei mir in Facebook auf die Anfragen meldet ist mir rätselhaft...
      Auch er sollte informiert werden, dass mit seinen Daten Illegales getrieben wird.


      Das kommt häufiger vor als du denkst, wir informieren öfters die wahren Identitäten und es kommt von den meisten keine Reaktion. Spätestens von der Polizei wird die Person darüber informiert. Du hast nun alles gemacht (nach Strafanzeige) was in deiner Macht steht, der Rest nimmt seinen Lauf und die Ermittlungen werden aufgenommen.
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    • Hallo,

      heute habe ich zu meiner Geschichte Rückmeldung meiner Bank bzgl. eines Überweisungsrückrufs erhalten. Der Empfänger lehnt eine Rücküberweisung ab.

      Mir wurden in diesem Zuge aber die Adressdaten des Kontoinhabers mitgeteilt. Diese decken sich mit den Daten des Personalausweises, welchen ich zugesendet bekam.
      Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:

      1. Der Ausweis ist geklaut/verloren und ein Fremder hat mit diesem ein Konto eröffnet.
      2. Der Kontoinhaber agiert als Finanzagent.
      3. Der Kontoinhaber und der Verkäufer sind identisch und der tatsächliche Betrüger.

      Die Person finde ich in Facebook, jedoch bekomme ich keine Antwort.

      Welche Schritte kann ich noch tun?

      Kann ich eine Rückzahlungsforderung als Einschreiben mit Rücksendeschein schicken? Gibt es hierfür Vorlagen?
      Wenn die Person jedoch nicht der Betrüger ist, stelle ich mir schwer vor hier eine Rückantwort zu erhalten.
    • Es gäbe noch eine vierte Möglichkeit, die irgendwo in einer Grauzone zwischen 1 und 2 liegt.
      In dem Fall hätte ein Fremder zwar online das Bankkonto eröffnet ( mit den Daten des Besitzers des Personalausweises ), das Postidentverfahren, um dieses Bankkonto dann zu verifizieren und freizuschalten, das hat der Ausweisinhaber mit dem echten Perso dann selbst gemacht, allerdings ohne das überhaupt zu merken... :wallbash
      Erklärt wird das hier: auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=194445#post194445

      Was nun tatsächlich zutrifft, das kann halt nur die Polizei ermitteln. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden, was die Ermittlungen ergeben.
    • D.h. ein Briefchen mit Frist zur Rückzahung sollte ich aber dennoch senden?

      Gibt es hier Vorlagen im Forum, wie ich sowas am Besten aufsetze?

      Soll ich den kommentarlos senden und falls der Adressinhaber von nix weiß, wird er schon ungläubig schauen. Oder soll ich ihm nochmal alle Dolumente beilegen wie Anzeigenkopie Chatverlauf etc.
    • Natürlich kannst Du Deine Forderung per Einschreiben an die angegebene Adresse senden.
      Du schreibst da hinein, daß Du am xx die Summe xx auf sein Bankkonto ( IBAN / BIC ) überwiesen hast, das von ihm als Verkäufer angebotene Smartphone aber nie erhalten hast. Die Fidor-Bank hätte auf Anfrage bestätigt, daß das Konto auf seinen Namen +Anschrift läuft. Du forderst ihn demzufolge auf, die Summe xx bis spätestens xx.xx.xxxx ( das muss ein konkretes Datum sein, nicht "innerhalb 2 Wochen" oä ) auf Dein Konto ( hier folgt Deine komplette Bankverbindung ) zu überweisen. Sollte er die Frist verstreichen lassen, sähest Du Dich gezwungen, Dein Geld mittels eines Mahnverfahrens / Vollstreckungsbescheides vom Gerichtsvollzieher einfordern zu lassen bzw, eine Zivilklage beim Amtsgericht gegen ihn anzustrengen, was alles mit weiteren Kosten für ihn verbunden wäre.
      Das genannte Datum sollte ausreichend Frist geben zur Zahlung, also wenigstens 10 Tage, und ausserdem berücksichtigen, daß viele Leute bereits ab dem kommenden Wochenende im Urlaub sind bzw Banken kaum Arbeitstage haben.
      Die erwähnten Unterlagen kannst Du natürlich als Kopie beilegen. Selbst wenn der Kontoinhaber von nichts weiß und das Ganze bis dahin immernoch für einen dummen Scherz gehalten hat, sollte ihm dann allmählich klarwerden, daß irgendetwas nicht stimmt.
      Solltest Du bis zum genannten Datum dann keinen Geldeingang feststellen ( und auch sonst nichts vom Kontoinhaber hören ), ist der nächste Schritt dann ein Mahnbescheid, den Du beim für Dich zuständigen Amtsgericht einreichen musst. Da allerdings musst Du mit den Gebühren in Vorkasse treten, ebenso wie für alles weitere. Sollte der Kontoinhaber dem Mahnbescheid widersprechen, bliebe Dir nur noch der Gang zum Anwalt, um besagte Klage einzureichen.
      Daher würde ich schon vor dem Mahnbescheid evtl erstmal abwarten, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben. Im Falle des tatsächlich gestohlenen Ausweises wäre der Kontoinhaber wohl raus aus der Geschichte. Und wenn der tatsächlich selbst der Betrüger ist, sind die Chancen, von ihm, egal auf welchem Weg, noch was zurückzufordern, wahrscheinlich auch eher mau ( besonders, wenn der vielleicht schon lange "amtsbekannt pfandlos" ist, dh, pleite wie ein Geier samt EV ). Je nach Ermittlungsergebnis musst Du also abwägen, ob weitere Investitionen noch erfolgversprechend sind.

      Weitere Lektüre zum Thema:
      internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
    • So, am 19.12. hatte ich ein Einschreiben mit einer Rückzahlungsforderung gesendet. Dieses Einschreiben ist heute wieder zurück gekommen, nachdem der Empfänger den Brief nicht von der Post abgeholt hat.

      Mittlerweile glaube ich nicht mehr wirklich an einen verrückten Betrugsfall. Der Perso und das Überweisungskonto waren ja identisch und die Adresse scheint auch zu existieren, auf FB-Nachrichten wird nicht reagiert, das Einschreiben wird nicht abgeholt.

      Was kann ich jetzt noch tun?

      Anzeige habe ich ja bereits Anfang Dezember erstattet. Das Geld habe ich mittlerweile abgeschrieben.
    • myvision schrieb:


      Was kann ich jetzt noch tun?
      Das kommt darauf an, wie stinkig Du bist und wie groß Deine Bereitschaft, in die Sache noch Zeit und Geld zu investieren


      Anzeige habe ich ja bereits Anfang Dezember erstattet. Das Geld habe ich mittlerweile abgeschrieben.
      Das ist die weithin verbreitetste Haltung der Geschädigten. Ich war mal als Zuschauer bei einem Strafprozess gegen eine bereits einschlägig vorbelastete Finanzagentin, die inzwischen zum dritten Mal über ihr Bankkonto Geld aus betrügerischen Transaktionen entgegengenommen und an verschiedene ihr völlig unbekannte Personen weitergeleitet hatte.
      Da wunderte sich sogar der Anwalt der Angeklagten, daß zwar mehrere Dutzend Geschädigte eine Strafanzeige erstattet hatten, aber kein einziger davon darüber hinaus versucht hatte, sein Geld auf dem zivilen Rechtsweg von seiner Mandantin zurückzufordern. Seine Mandantin war daher bisher zumindest finanziell relativ glimpflich aus der Sache herausgekommen, das Geld hatte sie zwar komplett an ihre diversen "Auftraggeber" weitergeleitet, also nicht auch noch Gewinn damit gemacht, aber es hatte wie gesagt auch niemand sein Geld zurückverlangt, sodaß sie "nur" die Kosten für das Verfahren und die erneute Geldstrafe an die Staatskasse zu zahlen hatte.

      Raten bzw empfehlen kann Dir im vorliegenden Fall niemand, was Du zivilrechtlich unternehmen solltest oder nicht, das musst Du selbst entscheiden, je nachdem, wie Dir zu Mute ist. Entweder Du schreibst das Geld ab und musst dann die Sache aber auch konsequent vergessen, um nicht irgendwann ein Magengeschwür wegen des schwelenden Ärgers zu bekommen.
      Oder Du beschließt, weiteres Geld zu investieren, um dem Schuldner wirklich den größtmöglichen Ärger zu bereiten ( und vielleicht am Ende sogar Dein Geld doch noch wiederzubekommen). Dabei muss es dann in erster Linie um Deine eigene innere Befriedigung gehen, daß Du Dich gewehrt hast und wirklich alles Menschenmögliche getan hast, um den Schuldner nicht ungeschoren mit derSache durchkommen zu lassen. Es muss Dir dabei von Anfang an klar sein, dass die Aussichten auf echten Erfolg, also Rückerlangung des Geldes, bestenfalls bei 50% liegen, vermutlich eher noch deutlich darunter. Wenn Dich ein Misserfolg noch mehr nervlich belasten würde als Dich das Gefühl "Ich hab es aber wenigstens mit allen Mitteln versucht" befriedigen würde, dann lass es besser.

      Der normale nächste Schritt wäre jetzt der Mahnbescheid.
      Den kannst du heutzutage online ausfüllen und ausdrucken, sogar wenn Du selbst im Ausland wohnst, der Schuldner aber in Deutschland gemeldet ist ( das zuständige Amtsgericht ist in diesem Fall immer Berlin !! )
      online-mahnantrag.de/omahn/Mah…21507517931&Command=start
      Der kostet Dich etwa 30 EUR, die Du, zusätzlich zum Porto für das Einschreiben und einer geringen Pauschale für Zeit und abgelaufene Schuhsohlen ( ca 5-10 EUR ), der geforderten Summe gleich hinzufügen darfst.
      Wenn Du Glück hast und der Kontoinhaber den einfach ebenso konsequent ignoriert wie Dein Einschreiben, wird er nach Ablauf der Widerspruchsfrist direkt rechtsgültig und Du kannst einen Vollstreckungsbescheid beantragen ( kostet erneut Gebühren, die Du vorstrecken musst und der geforderten Summe hinzuschlagen kannst ). In dem Bescheid solltest Du unbedingt ankreuzen, daß Du die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragst, falls der Schuldner angeblich nicht zahlen kann. Damit kannst Du dann den Gerichtsvollzieher losschicken ( Gebühren, vorstrecken, der Forderung zuschlagen ). Der Gerichtsvollzieher wird Dir entweder schreiben, daß er da garnicht erst hingeht, da amtsbekannt pfandlos ( sprich, er hat bereits eine EV abgegeben , siehe meine-schulden.de/schritte_der…esstattliche_versicherung ). Oder er geht da hin und versucht, Dein Geld samt aller aufgelaufenen Gebühren einzutreiben.
      Wenn der Schuldner noch keine eidesstattliche Versicherung geleistet hat, wird er häufig versuchen, dies zu vermeiden, beispielsweise, indem er mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbart oder sich das Geld bei Freunden und Verwandten leiht, da eine EV im normalen gesellschaftlichen Leben recht lästig ist, sofern der Kontoinhaber noch nicht längst jenseits jeder gesellschaftlichen Norm angekommen ist.

      Falls der Schuldner nach dem Erhalt des Mahnbescheides doch mal ein Lebenszeichen von sich gibt und diesem fristgemäß ( ohne Angabe von Gründen ) widerspricht, ist statt des Vollstreckungsbescheides der nächste Schritt dann normalerweise der Gang zu einem Anwalt, der eine Zivilklage beim Amtsgericht für Dich einreicht. Der Anwalt ist zwar in der ersten Instanz keine Pflicht, aber in der Regel hat der "normale Bürger" als Laie schon für die erste Instanz nicht die nötigen Kenntnisse, um sich erfolgversprechend selbst zu vertreten. Nach der Klageeinreichung geht die Sache dann an einen Richter, der dem Beklagten die Klageschrift zustellen lässt und ihn auffordert, dazu innerhalb einer entsprechenden Frist Stellung zu nehmen. Wenn Du Glück hast, ignoriert der Beklagte das, dann kommt es ohne Verhandlungstermin zu einem sogenannten Versäumnisurteil, in dem der Beklagte verurteilt wird, ohne überhaupt gehört worden zu sein und Du bist dann wieder an der Stelle, wo Du den Gerichtsvollzieher losschicken kannst.
      Oder der Schuldner teilt mit, daß er aus welchem Grund auch immer nicht der Meinung ist, Dir irgendwas zu schulden und sich verteidigen will. Dann kommt es in der Regel zu einem mündlichen Verhandlungstermin, an dessen Ende die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung aller Deiner Kosten zu erwarten ist.
      Die einzige Möglichkeit, bei der der Ausgang dieser Verhandlung nicht völlig sicher wäre, ist dieser von mir weiter vorne beschriebene Fall eines Bankkontos, das von einem Unbekannten mit den Daten des Beklagten eröffnet und vom Beklagten dann unwissentlich selbst mit seinem eigenen Ausweis in einem Postidentverfahren freigeschaltet wurde. Zu diesen Fällen ist zumindest hier im Forum bisher noch kein zivilrechtliches Urteil zur Haftungsfrage bekannt geworden. Gottseidank sind diese Fälle bzw diese besonders merkbefreiten Gestalten im Vergleich zu "normalen" Finanzagenten ( die ja allesamt auch schon selten dämlich sind ) oder zum in eigenem Namen handelnden Betrüger, dem einfach nur alles egal ist ( weil er genau weiß, daß er in Deutschland jahrelang einfach so damit durchkommt, ohne daß er mit wirklich ernsthaften Folgen rechnen muss), doch recht selten.