Kleinanzeigen eBay Betrugsserie Nadine K.

    • Kleinanzeigen eBay Betrugsserie Nadine K.

      Ich bin vor 3 Monaten von einer netten Dame um Helene Fischer Karten betrogen worden. 2x Front of Stage Karten für das Helene Fischer Konzert am 31.10. in der Köpi Arena Oberhausen. Es gab Mailkontakt, die besagte Dame Nadine K. war recht höflich und ich habe Ausweiskopie und eine Krankenkassenkopie bekommen. Also habe ich das Geld auf ein Fidor Konto von Ihr überwiesen, da Sie aus Berlin kam. Leider hat Sie sich nicht mehr gemeldet, das Geld war weg. Ich habe jedoch keine Anzeige erstattet, da ich beruflich verhindert war und das leidige Thema als "Lehrgeld bezahlt" für mich selber beendet haben wollte. Ob da jetzt strafrechtlich was passiert, oder nicht: Ich wollte mich damit gar nicht mehr befassen..

      Nun trifft mich der Schlag. Was sehe ich zufällig als ich Ihren Name google?

      berliner-kurier.de/polizei-jus…cht,7169126,29239170.html

      Die besagte Dame soll selber betrogen worden sein, oder ist selber kriminell geworden. Ich werde aus dem Artikel nicht schlau. Ist dieser Fall bekannt? Dort werden ja Realnamen angegeben. Wie sollte ich weiter vorgehen, da das Thema mich nun doch ein klein wenig ärgert.. um die 180€, welche überwiesen wurden, geht es mir nicht. Die habe ich abgeschrieben..
    • Sie waren dann Opfer und Täter zugleich, sie haben als Finanzagenten agiert. Für entstandenen Schaden können sie zivilrechtlich belangt werden und sie sind auch strafrechtlich mitdabei.

      Siehe hierzu auch

      polizei-beratung.de/themen-und…betrug/finanzagenten.html
      polizei-beratung.de/themen-und…n-betrueger-opfer-an.html
      antigeldwaesche.de/Straftaten/Finanzagent.html
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    • Stimmt das "Für entstandenen Schaden können sie zivilrechtlich belangt werden und sie sind auch strafrechtlich mit dabei" echt?

      In dem Artikel den katrinneemann gepostet hat, verstehe ich es so, dass die Beiden ein Job Angebot bekommen habe, dafür Kopien von Ausweis etc. erstellt wurden und die dann aber tatsächlich nie dort gearbeitet haben und auch nie irgendeinen Lohn bekommen haben. Die Betrüger haben "nur" die Kopien der Ausweise Benutzt um Konten zu eröffnen etc. Müssen die Herrschaften da tatsächlich was zahlen? Das interessiert mich nämlich wirklich - Musste mal irgendwo zur Verifizierungen meines Accounts ne Ausweiskopie hinschicken - die Firma wird nichts unrechtes damit treiben, da bin ich mir sicher, aber würden die Server gehackt und die Hacker haben eine Perso-Kopie von mir und die treiben dann unrat damit und ich bin bewiesen daran nicht Schuld, dann müsste ich trotzdem finanziell und strafrechtlich dafür aufkommen??

      LG
    • Was mich jedoch wundert - ich habe bei der Bank angerufen, wo ich drauf überwiesen habe. Der Kontoinhaber IST die Nadine aus dem Zeitungsartikel. Da gibt es lt. Bank keine Zweifel. Deshalb überrascht mich der Zeitungsartikel auch, die stellt sich da als Opfer da.

      Aber ich habe Ihre Ausweiskopien und auf Ihr Konto überwiesen. Merkwürdig..
    • Da ich heute bereits schonmal so eine Frage per PN erhalten habe nochmal genauer erklärt, in diesem Zeitungsartikelt steht folgendes

      Weil die beiden – ohne es zu begreifen – per Postidentverfahren Konten eröffneten, auf denen Kunden Geld für im Internet bestellte Waren einzahlten.


      da kann man ableiten das sie die Konten selbst eröffnet haben (also selbst aktiv mitgewirkt, auch Unwissen schützt vor Strafe nicht) und dann wurden die Konten für den Zweck des Warenbetrugs mißbraucht. Strafrechtlich ermittelt wird dann wg. Geldwäsche und Vorkassenbetrug. Zivilrechtlich weil sie wirklich die Inhaber der Konten sind, die Gelder die für Waren draufgingen müssen zurückgeführt werden, auch wenn sie es nicht mehr besitzen müssen sie für den "Schaden" der Käufer aufkommen.
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    • Wenn du Käufer bist, Zahlung geleistet und keine Ware erhalten hast dann kannst du Strafanzeige gegen den Kontoinhaber stellen. Zivilrechtlich kannst du vorgehen wenn du dein Geld nicht "freiwillig" zurückerhälst. Hast du ihr bereits eine Frist gesetzt für die Rückzahlung der Kaufsumme? Wenn nicht dann mach das am besten noch.
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    • Ahh, ok danke. Ich hatte es in dem Artikel so verstanden dass die Betrüger übers Internet ein Konto erstellt hatten mot den Daten von dieser Nadinr und dann über daa Post Ident verfahren mit dem Ausweis das abgeschlossen haben. Aber Ihr habt recht. Bei dem Post Ident Verfahren wird ja bei dr Post anhand des Ausweises überprüft ob die Person die da steht wirklich die ist. Also müsste diese Nadine das tatsächlich selber gemacht haben.
    • Werde dann eine Anzeige gegen den Kontoinhaber des Kontos erstellen, wo ich drauf überwiesen wurde. Je nachdem wer strafrechtlich dafür belangt wird, gegen den werde ich dann zivilrechtlich vorgehen. Ich denke mal, dass das der fairste Weg ist.

      Trotzdem irgendwie alles komisch, da ich noch nie davon gehört oder gelesen habe, dass diese Verkaufsagenten strafrechtlich für belangt wurden. Aufjedenfall ein interessantes Thema..
    • Ich wiederhole mal wieder:
      Man erstattet in solchen Fällen nicht Anzeige "gegen" irgendwen, allenfalls zunächst mal gegen Unbekannt, sondern man zeigt an, Opfer einer Straftat, nämlich Betrug geworden zu sein. Dann ermittelt die Polizei im Idealfall einen Täter, indem sie allen vom Geschädigten gelieferten Hinweisen nachgeht und natürlich auch den HInweisen, die sich im Verlauf der Ermittlungen durch Vernehmungen potentieller Verdächtiger noch ergeben.
      Im vorliegenden Fall klingen die Ausführungen der "Konrtoinhaberin", als sei sie auf diesem Weg hereingelegt worden:
      Betrug: Betrugsserie: Bankkonten Nadine H. / Michele Z. / Cindy H. etc
      Der Täter aus Münster, um den es in dieser Diskussion ging, wurde allerdings im Sommer 2013 gefasst, beim Fall Nadine K. scheint es sich also um einen Nachahmungstäter zu handeln. Wenn die Vermutung zutrifft, dann hat Nadine K. das Bankkonto nicht selbst angemeldet, das hat der Täter mit ihrer Personalausweiskopie gemacht. Nadine K. ist dann vermutlich im Auftrag des Täters losgegangen und hat auf der Post ein Postidentverfahren gemacht mit ihrem Original-Personalausweis sowie Unterlagen, die sie vorher per Post erhalten und sich garnicht weiter angesehen hat, weil sie dachte, sie bestätigt ihre Identität gegenüber ihrem vermeintlichen zukünftigen Arbeitgeber. Danach hat sie von der ganzen Jobgeschichte wahrscheinlich nie mehr was gehört, bis die Polizei kam und sie mit einem Bankkonto konfrontierte, das sie zwar nicht kannte, aber trotzdem per Postident freigeschaltet hatte.

      Die Betrugsermittlungen gegen Nadine K. im vorliegenden Fall werden höchstwahrscheinlich eingestellt, da bei ihr kein Vorsatz vorlag, irgendwen zu betrügen. Falls meine Vermutung des Tatherganges zutrifft, war es das wahrscheinlich strafrechtlich für sie. Falls doch sie selbst das Konto eröffnet und Geld aktiv weitergeleitet haben sollte, käme allenfalls eine Anklage wegen Geldwäsche in Frage, das liegt im Ermessen des Staatsanwalts.
      Der Ausgang der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden hat aber keinerlei Relevanz für die zivilrechtliche Haftung, das ist ein ganz anderes Thema. Für echte Finanzagenten gilt eigentlich immer, daß sie zivilrechtlich für den Schaden haften, allerdings müssen sich da die Geschädigten selbst drum kümmern. Siehe auch Betrug: Finanzagenten / Was ist ein Finanzagent / eine Finanzagentin ?
      Bei "echten" Finanzagenten, also Leuten, die wissentlich Geld auf ihrem eigenen Konto empfangen und dann aktiv an einen Unbekannten Dritten weiterleiten, gilt bezüglich der zivilrechtlichen Haftung, daß sie gegenüber den Geschädigten haften. Sie selbst können, falls ein Täter gefasst wird, dann versuchen, von diesem ebenfalls zivilrechtlich das Geld zurückzufordern. Die Geschädigten müssen nicht abwarten, ob ein tatsächlicher Täter / Hintermann ermittelt wird, das ist für sie völlig irrelevant, weil dem ja das Bankkonto nicht gehört.
      Wie allerdings die zivilrechtliche Sachlage bei diesen besonders merkbefreiten Gestalten aussieht, die sozusagen "versehentlich" ein Bankkonto freischalten, das ein anderer auf ihren Namen eröffnet hat, ist eine Grauzone, zu der es meines Wissens noch keinen bekannten Präzedenzfall ( sprich, ein rechtskräftiges veröffentlichtes Urteil ) gibt.

      @katrinneemann:
      Du kannst ja mal versuchen, die Geschädigten aus dem anderen Thread per PN zu kontaktieren und fragen, ob irgendeiner von denen den Kontoinhaber, an den er überwiesen hat, zivilrechtlich verklagt hat und falls ja, was dabei rausgekommen ist.
      In der Regel scheuen die meisten Geschädigten allerdings diese Mühe und schreiben ihre mehreren hundert Euro einfach so ab. Aber vielleicht ist da ja doch einer dabei, der was unternommen hat und berichten kann, das ist in der anderen Serie schon über ein Jahr her, da sollte es also, wenn überhaupt, bereits konkrete Entscheidungen geben.

      Die Strafanzeige solltest Du aber in jedem Fall erstatten. Wie gesagt, bei den Ermittlungsbehörden dürfte bereits bekannt sein, daß die vermeintliche Kontoinhaberin nicht die Täterin ist, die ermitteln also wahrscheinlich bereits weiter nach dem oder den Hintermännern. Solange Du Deinen Fall nicht offiziell anzeigst, kann der aber nicht als Straftat behandelt werden. Dh, selbst wenn der tatsächliche Täter irgendwann gefasst wird, könnte er bezüglich des Betruges an Dir nicht belangt werden. Es macht bei der Urteilsfindung durchaus einen Unterschied, wieviele Opfer ein Täter betrogen hat und wie hoch die tatsächlich angezeigte Schadenssumme ist...