Haftung für Links

    • Haftung für Links

      Wer beleidigt, übel nachredet oder verächtlich macht, haftet auch im Internet auf Unterlassung oder Widerruf und mitunter auch nach dem Strafrecht. Haftet auch, wer auf seiner Homepage einen Link auf eine fremde Seite mit dem üblen Inhalt setzt? Das LG Hamburg (Az. 312 O 85/98) hatte keine Gnade und verurteilte einen Linksetzer , weil er sich nicht ausreichend von dem Inhalt der fremden Seite distanziert und sich deren Inhalt damit zu eigen gemacht habe. Liberaler das Bayerische Oberste Landgericht (Az.: 4 St RR 232/97): Nur wer den Inhalt eines Textes erkennbar billigt und sich damit aktiv zu eigen macht ist dran, entschied das Gericht (Az.: 4 St RR 232/97) im Fall einer Anleitung zum Bombenbau.