Computer, Rückgabe oder Minderung bei Virenbefall?

    • Computer, Rückgabe oder Minderung bei Virenbefall?

      Welche Rechte haben Sie, wenn der gekaufte Computer mit einem Virus geliefert wird? Nach Auffassung des LG Regensburg (Az. 2 S 168/96) gar keine: Zwar sei ein Computer mit Virus mangelhaft, aber Viren gehörten nun mal zum täglichen Computerleben und ihre Beseitigung sei einfach und billig. Es liege also nur ein geringfügiger Mangel vor, der weder zur Rückgabe des Computers noch zur Minderung des Kaufpreises berechtigte. - Upsala! So ganz allgemein haben die Regensburger das hoffentlich nicht gemeint. Kann der Virus z.B. zu einem endgültigen Datenverlust führen, ist der Computer doch zunächst einmal schlichtweg unbrauchbar. Und seit wann ist der Käufer verpflichtet, einen ganz gewöhnlichen Konsumgegenstand auf versteckte Mängel zu untersuchen und solche Mängel zu beseitigen? Für den Virencheck ist doch wohl eher der Verkäufer zuständig, und ganz so alltäglich sind Viren nun auch wieder nicht.