Auktion vorzeitig beendet: Gleich Forderung erhalten - was tun?

    • Auktion vorzeitig beendet: Gleich Forderung erhalten - was tun?

      Hallo ihr Lieben..

      den ganzen Tag bin ich schon am googeln um zu schauen, wie ich aus dieser Sache wieder rauskomme und bisher lese ich eigentlich nur böses was das angeht.. jedenfalls was mich betrifft ;( Und zwar geht es darum:

      Meine Schwiegermutter hat im Dezember ein Fahrrad gewonnen und hat mich darum gebeten, es für sie bei eBay zu verkaufen. Sie selbst kennt sich mit Computern gar nicht aus und ich habe das Fahrrad auch hier stehen, was soll also schief gehen. Sie sagte mir dann noch, dass sie mindestens 500 Euro dafür haben wollte. Ich habe mich dann im WWW schlau gemacht und gesehen, der Neupreis beträgt 549 Euro, also dachte ich mir, ich stelle es für 505 Euro zum Sofortkauf rein.

      Am nächsten Morgen sehe ich, dass auf das Fahrrad Gebote liegen.. Hilfe.. ?( Da ist was schief gelaufen.. ich wollte NUR sofort Kauf! Und keine Auktion mit Sofort Kauf Option.. Also habe ich die Auktion beendet und die Gebote streichen lassen.. das Höchstgebot lag bei 20 Euro. Keine Stunde später bekam ich dann gleich eine Mail über eBay vom Höchstbietenen, 0 Bewertungen, der mir gleich mit sämtlichen Paragraphen und Urteilsverkündungen kam, und das er jetzt ahrrad für die 20 Euro + Versandkosten haben will. Ich hätte jetzt 7 Tage Zeit ansonsten geht er zum Anwalt. Ich wusste gar nicht wie mir geschieht... ;( :S Ich habe mir dann erst Mal durchgelesen was ich überhaupt verkehrt gemacht habe, denn ICH wusste zu diesem Zeitpunkt nicht so gut über die Folgen eines Transaktionsabbruches Bescheid wie mein "Käufer" der ja augenscheinlich ein eBay Neuling ist. Ich hab den ganzen Tag Urteile und Paragraphen gelesen, aber scheinbar ist der Käufer wirklich im Recht? Was mach ich jetzt, wenn er wirklich zum Anwalt läuft? Ich muss dazu sagen, ich bin gott sei Dank Rechtschutzversichert. Das schützt mich ja aber auch nicht davor, ein Fahrrad für 20 Euro zu verschicken. Das wird meine Schwiegermutter auch nicht wollen, denn sie braucht das Geld, der Gewinn kam ihr sehr entgegen. Und wenn ich mich weigere ihm das Rad zu schicken, dann will er eine Schadensersatzvorderung von 480 Euro. Das wäre dann der Sommerurlaub für meine Kinder, der flöten geht.

      Ich habe mich auf ebay immer korekkt verhalten (obwohl ich selbst auch noch nicht allzulange Mitglied bin) und jetzt wird mir so ans bein gepisst ;( Ihr kennt euch doch alle so gut aus mit ebay, seht bietaktivität vom bieter etc.. ich vermute nämlich langsam, dass es der käufer sogar auf sowas abgesehen hat. ich wäre z.b. nie auf die idee gekommen, jemanden zu verklagen, dessen auktion verschwunden ist. ich wusste bis heute nicht mal, dass es soetwas gibt.. ?(

      habe mich auch bei meinem online rechtsanwalt schlau gemacht, der mir folgendes schrieb:

      Sehr geehrter Herr ******

      gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

      Wenn man eine Auktion grundlos beendet, kann der Höchstbietende auf Vertragserfüllung bestehen.

      Etwas anderes gilt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Internetplattform eBay nur, wenn der Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt gewesen ist, die Auktion abzubrechen, etwa wenn er sich bei der Artikelbeschreibung oder dem Preis verschreibt. Denkbar wäre auch noch, dass er die Kaufsache unverschuldet nicht übergeben kann, weil sie ihm zum Beispiel gestohlen wurde.

      Vorliegend muss ein Grund angegeben werden.

      Man kann argumentieren, dass Ihre Schwiegermutter Sie nicht beauftragt hatte eine Auktion zu starten sondern zum Festpreis zu verkaufen, und als sie dies mitbekommen hat, sofort die Auktion beendet haben wollte.

      Der Höchstbietende kann hier auf keinen Fall das Fahrrad für 20 Euro verlangen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ulrike J. Schwerin



      Hilfe! ;(
    • Hast du dem Käufer schon geantwortet? Wenn ja, was? Das ist wichtig!!!

      Ansonsten ist dir nichts anderes passiert als einem 1-Euro-Sofortkauf-Verkäufer, der zu einem Euro als Startgebot "verkauft" hat. Er hat einen Fehler in der Einstellung gemacht und kann diesen widerrufen/korrigieren.

      Also erst einmal tiiiieeef durchatmen, dir eine Tasse Tee holen, und dann geht es weiter.
    • Der Name ist misf.de2014 .

      Ich habe ihm dummerweise erst Mal geschrieben, dass das wohl Pech ist, und er mich doch verklagen soll, wenn er das will .. und das ich das Fahrrad nun doch behalten will :S Ich hab ja auch erst gedacht, der will mich verarschen! Und ich dachte, wenns dann um 20 Euro geht, dann soll ers halt machen... Bis ich dann diese ganzen Urteile etc. gelesen habe. :thumbdown: Weil ich halt so unwissend war... Wenn er nicht gleich so gekommen wäre:


      Leider
      musste ich soeben festellen das der Artikel(331446326834) vorzeitig und
      ohne meine Zustimmung zurück gezogen wurde da ich der höchstbietene
      Bieter war habe ich das recht (§119 ab.2BGB)den Artikel zu meinem
      zuletzt gebotenen Preis zu bekommen (da sie mit mir nach deutscher
      Rechtssprechung einen gültigen Kaufvertrag eingegangen sind) sollten
      sie wieder erwarten 7 tagen nach dem Empfang nicht auf diese Mail
      antworten so sehe ich mich gezwungen meinem Anwalt mit diesem Fall zu
      beschäftigen es gibt auch schon mehrere vergleichsweise Urteil z.B
      Urteil des Landgerichtes Berlin vom 20.07.2004, Aktenzeichen 4 O 293/04
      und es haben jedesmal die Verkäufer verloren
      Mit freundlichen grüßen

      Hätte ich ihm auch geschrieben, dass ich einen Fehler bei der Erstellung gemacht habe (welches ich übriegns auch als Grund angeben habe bei Gebotsstreichung) und das Angebot noch am selben Tag wieder bei eBay - richtig - eingestellt wird. Aber nach diesem Heckmeck kann ich das Fahrrad ja nicht wieder einsetzen.

      Wie auch immer.. eBay sagt mir, es ist Quatsch was er schreibt und sie wollen seinen eBayNamen untersuchen. Meine Anwältin schreibt dies ebenfalls. Aber der "Käufer" war heute angeblich auch beim Anwalt und ihm wurde natürlich alles ganz anders erzählt!

      Jedenfalls kann ich zweifelsfrei belegen, dass das Fahrrad von meiner Schwiegermutter GEWONNEN wurde, dazu gibt es sogar noch eine Internetseite. Es ist also nicht mein Eigentum. Auch wenn das nicht schützt.. ich habe mich ja nun immerhin ausreichend belesen ;(
    • Was ist denn das für ein Spinner?
      Er leitet seine Ansprüche aus dem § 119 BGB ab?
      Na gut, dass er den kennt, dann weiß er auch, dass der Mensch sich irren darf.....
      Deine erste Reaktion war natürlich falsch, aber ein Profi-Abbruchgeier scheint das nicht zu sein, eher ungeübter Trittbrettfahrer.
    • Ich habe leider weder von dem einen, noch von dem anderen großartig Ahnung. Ich habe größtenteils meine Sachen bei eBay verkauft um die Haushaltskasse aufzubessern und auch gerne mal was GEkauft. Auf beiden Seiten gab es nie Probleme, und wenn, ließen die sich beheben. (Kaputte Ware & Kostenerstattung etc)

      Ich hätte nie gedacht, dass mir sowas mal passiert. Der Käufer unterstellt mir ja auch böse Absichten:


      Ich
      habe soeben mit ebay und meinem Anwalt telefoniert und die das recht
      liegt ganz klar auf meiner Seite, da sie vor Einstellung des Angebotes
      die agb sowie das verkaufsrecht bestätigt haben und damit auch bestätigt
      haben das der angebotene Artikel ihnen gehört und nicht für dritte
      verkauft wird den das ist bei ebay unzulässig haben sie einen Vertrag
      mit ebay gebrochen und somit mit mir als höchstbieter auch.
      Der
      Artikel den sie eingestellt haben ist auch bei vorzeitiger Beendigung an
      den höchstbietenden zu verkaufen es sei denn der Artikel wurde im
      angebots Zeitraum gestohlen oder stark beschädigt und der höchstbietene
      wird darüber informiert und tritt nach Absprache mit dem Verkäufer aus
      dem Kaufvertrag zurück. da sie mir weder vorher eine Mail noch eine
      anfrage ob ich einverstanden wäre geschickt habe und ich somit nicht vom
      Kaufvertrag zurück getreten bin sind sie dazu verpflichtet mir das
      Fahrrad Artikelnummer(331446326834) zu verkaufen für 20,50€ +21,90€
      Versand Gebühren.

      Sollten
      Sie trotzdem für ihren Schwiegermutter den Artikel(331446326834) bei ebay
      reingestellt haben (was ich sehr unglaubwürdig finde den der Artikel
      wurde laut ihrer Artikel Beschreibung bei einem Preis anschreiben
      gewonnen) ist ihr Sohn auch als dritte Person mit mir einen wirksamen
      Kaufvertrag eingegangen und muss für den Artikel haften was auch bei
      einem vergleichsweise Urteil des OLG München (Urteil vom 05.02.2004,
      Aktenzeichen: 19 U 5114/03 entschieden wurde sollte es jetzt allem
      wiedererwartend keine Einigung zwischen mir und ihnen und im
      Zweifelsfälle ihren Sohn kommen sehe ich mich gezwungen gerichtliche
      Schritte einzuleiten


      Dann kam das noch hinterher:


      Schon
      mal etwas von Porsche Fall gehört anscheinend nicht vllt Googlen und
      draußen schlau werden. Mir ist es absolut nicht wichtig vor Gericht zu
      gehen mir ist es einfach nur wichtig das was ich ersteigert habe auch zu
      bekommen was mein gutes Recht ist. Das sie mich zu diesen Schritten
      zwingen und so mit selber zu verantworten Ich habe ihn die Wahl zwischen
      einer außergerichtlich Einigung gegeben und hatten sie auchnkeine noch 2
      tage gewartet so wäre das fahrrad definitiv nicht zu 20 Euro weg
      gegangen sonder zu einem viel höheren Preis da ich schon mit 500
      gerechnet habe und auch dieses Geld zuseite gepackt habe hätte ich zu
      diesem genannten Preise auch mit geboten. Wie gesagt sie haben noch die
      Chance sich um zu entscheiden und mir das Fahrrad für meinem ersteigert
      und so mit auch rechtskräftig gekauften Preis zu übergeben. Bereits
      morgen um diese Uhrzeit habe ich ein Termin bei meinem Anwalt sollte ich
      bis morgen 17 uhr keine Nachricht zur einwillung bekommen werde ich
      mein recht in Anspruch nehmen müssen.
    • Erstmal gaaaanz ruhig...

      Bei dir liegt eindeutig ein Fehler bei der Auktionseingabe vor. Damit bist du berechtigt, die Auktion abzubrechen.....

      Nachzulesen hier:

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

      Schau unter §6, Absatz 6



      Zur Berechtigung weiter hier:

      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Zitat daraus:

      Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:


      • Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:






        • wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels



        • Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis



        • Zitatende




      • Schreibe das deinem Bieter so mit Links dazu....
    • Mimimama89 schrieb:



      Ich habe ihm dummerweise erst Mal geschrieben, dass das wohl Pech ist, und er mich doch verklagen soll, wenn er das will .. und das ich das Fahrrad nun doch behalten will
      Poste bitte auch deine Emails. Es wäre gut genauen Wortlaut zu kennen.
      ___________________________________________________________________________________
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    • Sch.. wennste mit zwei Fenstern arbeitest.... *g*


      Sollte eh in zwei Absätzen weitergehen.

      Dann kannst du auf Urteile verweisen, in denen genau das ausgesagt wird. Dazu kannst du in diesem Forum vieles an Beispielen finden, in denen sogenannte Abbruchgeier den Abbrechern solch ähnliche Mails schreiben und (vermeintlich) ihr Recht einfordern. Dazu muss man sagen: ausser in den genannten Fällen ist ein Auktionsabbruch tatsächlich nicht gestattet und es folgt daraus dann, also in unberechtigten Abbruchfällen, auch ein entsprechender Anspruch. Auch dazu gibt's Urteile.

      In Fällen wie bei deinem ist das aber nicht der Fall. Du solltest allerdings das rad zeitnah wieder einstellen, mit richtiger Beschreibung und mit Sofortkauf.
      By the way... ich finde den Preisansatz allerdings etwas hoch.... ein K kann dann doch sofort in einen Laden gehen und sich nicht das mit einem eventuellen Versand oder Selbstabholung antun müssen.....
    • Erst Mal finde ich es klasse, dass man hier so kompetente Hilfe bekommt ohne das geschrieben wird: Du bist ja selbst schuld!

      Hier meine emails.. die erste:

      Ja
      das ist dann wohl Pech.Wir haben uns halt kurzerhand dazu
      entschlossen, dass er das Fahrrad doch zu behalten. Dann nehm ichs
      natürlich raus bei eBay. Wenn sie meinen, sie müssen mich jetzt wegen 20
      Euro verklagen, dann machen sie das.

      Dann schrieb mir der Online Anwalt, ich solle eine Anfechtung schreiben: (NACHDEM ich anfing, mich zu informieren, was ich mir da eingebrockt habe....)

      Hallo,

      ich
      habe soeben einen Anwalt gesprochen. Ich soll ihnen die Tatsachen
      offenlegen und Sie darauf hinweisen, dass ich das Fahrrad im Auftrag
      eines Familienangehörigen verkaufen sollte.Er bat mich gestern Abend
      darum, dass Fahrrad bei eBay einzusetzen. Dieser rief mich heute an und
      erzählte mir, dass er sich doch nun selbst dem Fahrrad annehmen wolle.
      Er wusste nicht, dass ich das Fahrrad schon bei eBay eingesetzt hatte. Außerdem war das Startangebot falsch!




      Nachdem der Käufer dann mit immer mehr Urteilen kam, wurde ich langsam wütend und verzweifelt....:


      Wenn
      Sie sich gezwungen fühlen, auf so einem Paragraphenhaufen jemanden
      SCHADEN zu wollen, dann müssen SIe das tun. Traurig, dass es solche
      Leute gibt. Sehr traurig! Viel Spaß beim Anwalt, ich hoffe sie fühlen
      sich danach richtig gut!

      LG




      Dann kam diese Antwort:

      Ich
      will und wollte nie jemanden schaden ich habe weder zum Spaß noch aus
      Lust und Laune geboten ich habe einfach geboten und gehofft das ich
      vielleicht diesesmal das Glück habe ein richtig ordentliches fahrrad für
      meine Freundin zu bekommen und war sehr überzeugt davon das sie sich
      mit ebay gut auskennen und nach dem Lesen ihrer Bewertungen des Accounts
      auch davon überzeugt das sie ein ernst zunehmender Käufer und Verkäufer
      sind da sie das aber leider auf Grund ihrer Entscheidung widerlegt
      haben sehe ich keinen anderen Ausweg als mein recht in Anspruch zu
      nehmen hatten sie zuvor ne Mail geschrieben und das Produkt auf Grund
      richtiger Angaben rausgenommen wäre ich damit einverstanden gewesen aber
      da sie augenscheinlich nur zum Spaß ihrer seits und zum
      leid meiner
      seits Produkte anpreisen die sie öffentlich nicht besitzen sehe ich mich
      wie gesagt gezwungen mein recht einzufordern



      Ich habe dann nochmals geantwortet...:

      Zum
      Spaß... natürlich. Ich habe neben 3 kleinen Kindern natürlich Lust
      Leute bei eBay zu "veraschen" ! Ich werde sehen was kommt und mich dem
      stellen. Allerdings - auch wenn es irgendein Urteil sagt! - ist es
      sicherlich kein RECHT ein NEUES Fahrrad für 20 Euro einklagen zu wollen.
      Das ist augenscheinlich einfach nur Bereicherung auf meinen Kosten. Ich
      werde auch nicht weiter darauf antworten. Wenn ihnen das so wichtig ist
      vor Gericht zu ziehen, nur zu. Sollten sie diesen Prozess tatsächlich
      gewinnen, werden sie auch sicherlich meinen 3 Kindern erklären, warum es
      dann im nächsten Jahr KEINE Geschenke gibt.

      LG
      Wie gesagt... sollte es keinen Ausweg geben und ich muss für diese beiden Klicks böse bezahlen... dann ist das so.. dann ist das ein verdammt teures Lehrgeld! Ich bin nur so unendlich traurig, dass mir sowas passiert. Ich konnte endlich mal ein Wenig Geld zur Seite legen und es war ein schöner Sommerurlaub mit den Kindern geplant. Wenn ich jetzt diesem Geier seinen Schadensersatz zahlen muss... wird das ja nix ;(
    • Monza.. ich finde 505 € nicht zu hoch.. Im Laden kostet es 549 Euro. Dieses Fahrrad ist ebenfalls NEU und noch direkt vom Hersteller original verpackt.

      Außerdem kann ich doch kein Fahrrad verkaufen, was ja lt. ebay und Gesetz jetzt dem höchstbietenem meiner abgebrochenem Auktion gehört?!
    • Du hattest doch oben geschrieben, dass du beim Abbruch ZITAT dass ich einen Fehler bei der Erstellung gemacht habe (welches ich übriegns auch als Grund angeben habe bei Gebotsstreichung) ZITATENDE einen Fehler bei der Auktionseinstellung gemacht hast....
      Das ist ja direkt aus den Ebay-AGB quasi zitiert. Dass ein Ebay-MA dann Käse schreibt, ist die Normalität... die Callboys und -Girls, die man am Telefon oder auch per mail kennenlernt, sind da .... *zensiert* ;)
      das sind Billigkräfte, die von Ebay soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom Eierausbrüten....

      Du hast gemäss den Regeln von Ebay gehandelt. Und darauf kommts an. was du in der ersten Aufregung geschrieben hast, nachdem man dir die Pistole auf die Brust gesetzt hat, ist da aussen vor. Stelle es richtig in einem Schreiben an deinen VK und fertig ist der Lack. Und Ebay hat Garnichts zu entscheiden... was die meinen ist uninteressant.... Das Einzigste was interessiert, ist was ein Richter dazu sagen würde. Und die Antwort steht fest.
      Und nun kanns ja sein, dass dein K ein Profi in Sachen Abbruchjagd sein könnte. Fordere mal von ihm die Kontaktdaten an, auch von Ebay sollteste die anfordern (Achtung: hier musst du mehrfach nachbohren... sonst rückt Ebay die nicht raus).
      hast du die dann bekommen, lass die Daten hier nicht öffentlich im Fred erstmal stehen sondern schiock die an @schumiline zur Verifizierung.... Danach wird sich dann jemand melden
    • monza30 schrieb:

      Das Einzigste was interessiert, ist was ein Richter dazu sagen würde. Und die Antwort steht fest.

      Wie kommst du dadrauf, dass es feststehen würde ?! Das kann nur der Richter wissen.
      Der Richter könnte auch meinen, dass TE in der Aufregung die Wahrheit gesagt hat und
      dann nachdem sie sich eingelesen hatte zurückgerudert ist.
      Das wird eben ein Richter entscheiden (sollte der Käufer es darauf ankommen lassen) und zwar
      nach den vorliegenden Fakten und nach der Glaubwürdigkeit beider Parteien.

      @TE: Du gibst ja an, dass du dich geirrt hast - dann hast du mit deinem Käufer kein Vertrag bestreitest du ja
      erstmal mit deinem Käufer einen Vertrag zu haben..
      Wenn du den Fahrrad nicht anbietest, dann untermauerst du nur die Position von der Gegenpartei, die
      dann sagen kann, dass du es doch nicht verkaufen wolltest.
      ___________________________________________________________________________________
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Hast du das, was dir der Anwalt geschrieben hatte, nicht richtig verstanden oder weshalb hast du seinen Rat nicht befolgt und stattdessen etwas anderes geschrieben?

      Als du das Angebot beendet hast, hattest du doch "enthält einen Fehler" angekreuzt. Wird das auch jetzt noch so im Angebot angezeigt?
    • werv schrieb:

      monza30 schrieb:

      Das Einzigste was interessiert, ist was ein Richter dazu sagen würde. Und die Antwort steht fest.

      Wie kommst du dadrauf, dass es feststehen würde ?! Das kann nur der Richter wissen.
      Der Richter könnte auch meinen, dass TE in der Aufregung die Wahrheit gesagt hat und
      dann nachdem sie sich eingelesen hatte zurückgerudert ist.
      Das wird eben ein Richter entscheiden (sollte der Käufer es darauf ankommen lassen) und zwar
      nach den vorliegenden Fakten und nach der Glaubwürdigkeit beider Parteien.

      @TE: Du gibst ja an, dass du dich geirrt hast - dann hast du mit deinem Käufer kein Vertrag bestreitest du ja
      erstmal mit deinem Käufer einen Vertrag zu haben..
      Wenn du den Fahrrad nicht anbietest, dann untermauerst du nur die Position von der Gegenpartei, die
      dann sagen kann, dass du es doch nicht verkaufen wolltest.



      TE hat doch bei der Gebotsstreichung angegeben, dass sie bei der Einstellung der Auktion (hier: einen gravierenden) Fehler gemacht hat..... und da hats doch Urteile.....



      aber egal... ich hab meine Meinung geschrieben. Vielleicht kommen ja andere zu anderen Schlüssen...
    • Man kann argumentieren, dass Ihre Schwiegermutter Sie nicht beauftragt hatte eine Auktion zu starten sondern zum Festpreis zu verkaufen, und als sie dies mitbekommen hat, sofort die Auktion beendet haben wollte.

      Das hatte der Anwalt geraten, TE hat sich aber selbst nach dieser Rechtsauskunft und das auch noch mit Bezug auf einen RA, in der gesamten Korrespondenz auf "anders überlegt" (unberechtigter Abbruchgrund) bezogen.
      Der eigentliche Einstellfehler (berechtigter Abbruchgrund) wurde bedauerlicherweise nur am Rande erwähnt.
      Selbst nach der RA-Auskunft!
      Es ist wirklich zu hoffen, dass Ebay "wurde beendet, weil Fehler enthielt" übernommen hat, das soll in der Vergangenheit nicht immer so gewesen sein.
      Das dürfte nämlich nach dieser verkorksten Korrespondenz der so ziemlich einzigste Anhaltspunkt für einen Einstellfehler sein.

      Der eigentliche Einstellfehler: Statt reinem Sofortkauf-Angebot, irrtümlich Auktion mit Sofortkauf-Option.
      Steht das in dieser mittlerweilen umfangreichen Korrespondenz irgendwo?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Es ist wirklich zu hoffen, dass Ebay "wurde beendet, weil Fehler enthielt" übernommen hat
      Ja, steht drin. Siehe Artikelnummer oben.

      Ansonsten gebe ich Dir Recht.
      Auch sind die unterschiedlichen Begründungen der Glaubwürdikeit nicht gerade förderlich.
      Jetzt bitte nicht mehr einfach drauflosschreiben, TE.
      Lass Dich doch richtig anwaltlich beraten, also nicht nur online. Das müsste die Rechtsschutzversicherung doch übernehmen.
    • Zur Ergänzung....

      Innerhalb der beendeten Auktion der VermerK

      "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt"



      Das hat TE bei Beendigung auch so dann angegeben... alles korrekt also. Diesen Vermerk hat auch der potentielle K angezeigtbekommen als er die Auktion "verwundert" wieder aufgerufen hat.

      Die Brieffreundschaft hinterher kann man pflegen, muss man aber nicht....
    • Mimimama,

      die Begründung steht in den gelben Balken über der beendeten Auktion. Mach einen Screenshot davon. Das ist nicht ewig so aufrufbar.
      Vielleicht findet sich auch hier jemand, der das auch macht, bitte?


      Und dann noch zur Plausibilität, wie sich deine Mail an den VK (hoffentlich) nicht als Eigentor erweist.


      Die Begründung steht schon in der Auktion = berechtigter Abbruchgrund, der deinem Höchstbieter schon als mitgeteilt gilt.
      Ergo besteht kein Vertrag, und du bist danach frei in der Entscheidung, was du dann mit deinem Eigentum machen willst. Du bist nicht verpflichtet, es dann überhaupt noch zu verkaufen. Du bist noch weniger verpflichtet, es über eBay zu verkaufen.