Hallo ihr Lieben..
den ganzen Tag bin ich schon am googeln um zu schauen, wie ich aus dieser Sache wieder rauskomme und bisher lese ich eigentlich nur böses was das angeht.. jedenfalls was mich betrifft Und zwar geht es darum:
Meine Schwiegermutter hat im Dezember ein Fahrrad gewonnen und hat mich darum gebeten, es für sie bei eBay zu verkaufen. Sie selbst kennt sich mit Computern gar nicht aus und ich habe das Fahrrad auch hier stehen, was soll also schief gehen. Sie sagte mir dann noch, dass sie mindestens 500 Euro dafür haben wollte. Ich habe mich dann im WWW schlau gemacht und gesehen, der Neupreis beträgt 549 Euro, also dachte ich mir, ich stelle es für 505 Euro zum Sofortkauf rein.
Am nächsten Morgen sehe ich, dass auf das Fahrrad Gebote liegen.. Hilfe.. Da ist was schief gelaufen.. ich wollte NUR sofort Kauf! Und keine Auktion mit Sofort Kauf Option.. Also habe ich die Auktion beendet und die Gebote streichen lassen.. das Höchstgebot lag bei 20 Euro. Keine Stunde später bekam ich dann gleich eine Mail über eBay vom Höchstbietenen, 0 Bewertungen, der mir gleich mit sämtlichen Paragraphen und Urteilsverkündungen kam, und das er jetzt ahrrad für die 20 Euro + Versandkosten haben will. Ich hätte jetzt 7 Tage Zeit ansonsten geht er zum Anwalt. Ich wusste gar nicht wie mir geschieht... Ich habe mir dann erst Mal durchgelesen was ich überhaupt verkehrt gemacht habe, denn ICH wusste zu diesem Zeitpunkt nicht so gut über die Folgen eines Transaktionsabbruches Bescheid wie mein "Käufer" der ja augenscheinlich ein eBay Neuling ist. Ich hab den ganzen Tag Urteile und Paragraphen gelesen, aber scheinbar ist der Käufer wirklich im Recht? Was mach ich jetzt, wenn er wirklich zum Anwalt läuft? Ich muss dazu sagen, ich bin gott sei Dank Rechtschutzversichert. Das schützt mich ja aber auch nicht davor, ein Fahrrad für 20 Euro zu verschicken. Das wird meine Schwiegermutter auch nicht wollen, denn sie braucht das Geld, der Gewinn kam ihr sehr entgegen. Und wenn ich mich weigere ihm das Rad zu schicken, dann will er eine Schadensersatzvorderung von 480 Euro. Das wäre dann der Sommerurlaub für meine Kinder, der flöten geht.
Ich habe mich auf ebay immer korekkt verhalten (obwohl ich selbst auch noch nicht allzulange Mitglied bin) und jetzt wird mir so ans bein gepisst Ihr kennt euch doch alle so gut aus mit ebay, seht bietaktivität vom bieter etc.. ich vermute nämlich langsam, dass es der käufer sogar auf sowas abgesehen hat. ich wäre z.b. nie auf die idee gekommen, jemanden zu verklagen, dessen auktion verschwunden ist. ich wusste bis heute nicht mal, dass es soetwas gibt..
habe mich auch bei meinem online rechtsanwalt schlau gemacht, der mir folgendes schrieb:
Sehr geehrter Herr ******
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn man eine Auktion grundlos beendet, kann der Höchstbietende auf Vertragserfüllung bestehen.
Etwas anderes gilt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Internetplattform eBay nur, wenn der Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt gewesen ist, die Auktion abzubrechen, etwa wenn er sich bei der Artikelbeschreibung oder dem Preis verschreibt. Denkbar wäre auch noch, dass er die Kaufsache unverschuldet nicht übergeben kann, weil sie ihm zum Beispiel gestohlen wurde.
Vorliegend muss ein Grund angegeben werden.
Man kann argumentieren, dass Ihre Schwiegermutter Sie nicht beauftragt hatte eine Auktion zu starten sondern zum Festpreis zu verkaufen, und als sie dies mitbekommen hat, sofort die Auktion beendet haben wollte.
Der Höchstbietende kann hier auf keinen Fall das Fahrrad für 20 Euro verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
Hilfe!
den ganzen Tag bin ich schon am googeln um zu schauen, wie ich aus dieser Sache wieder rauskomme und bisher lese ich eigentlich nur böses was das angeht.. jedenfalls was mich betrifft Und zwar geht es darum:
Meine Schwiegermutter hat im Dezember ein Fahrrad gewonnen und hat mich darum gebeten, es für sie bei eBay zu verkaufen. Sie selbst kennt sich mit Computern gar nicht aus und ich habe das Fahrrad auch hier stehen, was soll also schief gehen. Sie sagte mir dann noch, dass sie mindestens 500 Euro dafür haben wollte. Ich habe mich dann im WWW schlau gemacht und gesehen, der Neupreis beträgt 549 Euro, also dachte ich mir, ich stelle es für 505 Euro zum Sofortkauf rein.
Am nächsten Morgen sehe ich, dass auf das Fahrrad Gebote liegen.. Hilfe.. Da ist was schief gelaufen.. ich wollte NUR sofort Kauf! Und keine Auktion mit Sofort Kauf Option.. Also habe ich die Auktion beendet und die Gebote streichen lassen.. das Höchstgebot lag bei 20 Euro. Keine Stunde später bekam ich dann gleich eine Mail über eBay vom Höchstbietenen, 0 Bewertungen, der mir gleich mit sämtlichen Paragraphen und Urteilsverkündungen kam, und das er jetzt ahrrad für die 20 Euro + Versandkosten haben will. Ich hätte jetzt 7 Tage Zeit ansonsten geht er zum Anwalt. Ich wusste gar nicht wie mir geschieht... Ich habe mir dann erst Mal durchgelesen was ich überhaupt verkehrt gemacht habe, denn ICH wusste zu diesem Zeitpunkt nicht so gut über die Folgen eines Transaktionsabbruches Bescheid wie mein "Käufer" der ja augenscheinlich ein eBay Neuling ist. Ich hab den ganzen Tag Urteile und Paragraphen gelesen, aber scheinbar ist der Käufer wirklich im Recht? Was mach ich jetzt, wenn er wirklich zum Anwalt läuft? Ich muss dazu sagen, ich bin gott sei Dank Rechtschutzversichert. Das schützt mich ja aber auch nicht davor, ein Fahrrad für 20 Euro zu verschicken. Das wird meine Schwiegermutter auch nicht wollen, denn sie braucht das Geld, der Gewinn kam ihr sehr entgegen. Und wenn ich mich weigere ihm das Rad zu schicken, dann will er eine Schadensersatzvorderung von 480 Euro. Das wäre dann der Sommerurlaub für meine Kinder, der flöten geht.
Ich habe mich auf ebay immer korekkt verhalten (obwohl ich selbst auch noch nicht allzulange Mitglied bin) und jetzt wird mir so ans bein gepisst Ihr kennt euch doch alle so gut aus mit ebay, seht bietaktivität vom bieter etc.. ich vermute nämlich langsam, dass es der käufer sogar auf sowas abgesehen hat. ich wäre z.b. nie auf die idee gekommen, jemanden zu verklagen, dessen auktion verschwunden ist. ich wusste bis heute nicht mal, dass es soetwas gibt..
habe mich auch bei meinem online rechtsanwalt schlau gemacht, der mir folgendes schrieb:
Sehr geehrter Herr ******
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn man eine Auktion grundlos beendet, kann der Höchstbietende auf Vertragserfüllung bestehen.
Etwas anderes gilt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Internetplattform eBay nur, wenn der Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt gewesen ist, die Auktion abzubrechen, etwa wenn er sich bei der Artikelbeschreibung oder dem Preis verschreibt. Denkbar wäre auch noch, dass er die Kaufsache unverschuldet nicht übergeben kann, weil sie ihm zum Beispiel gestohlen wurde.
Vorliegend muss ein Grund angegeben werden.
Man kann argumentieren, dass Ihre Schwiegermutter Sie nicht beauftragt hatte eine Auktion zu starten sondern zum Festpreis zu verkaufen, und als sie dies mitbekommen hat, sofort die Auktion beendet haben wollte.
Der Höchstbietende kann hier auf keinen Fall das Fahrrad für 20 Euro verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
Hilfe!