Hallo,
Ich habe diesem Forum hier gefunden, da hier viel über Betrug mit quoka und ebay kleinanzeigen berichtet wird.
Kurz zur Sache, ich hatte damals über Qouka und Kleinanzeigen ein Laptop verkauft und würde mit Blüten bezahlt.
Jetzt war die Tage die verhandlung deshalb gewesen und ich war als Zeuge geladen und es waren noch einige mehr anwesend, die Verhandlung war auf 3 Tage ausgelegt gewesen.
Nach 2 Stunden warten wurden wir alle hineingebeten und der Richter meinte das die Angeklagen gestanden haben und das wir nicht mehr benötigt werden Wieso warten die erst solange bis sie im Gericht sind anstatt gleich auszupacken, naja. Der Richter meinte wir können gehen, daraufhin haben wir halt den Saal verlassen weil ich nicht wusste ob ich drin bleiben durfte. Ein Mitarbeiter meinte dann zu mir als ich ihn wegen der Enstädigung frage das ich auch hätte drinnen auf das Urteil warten könne als ich ihn frage.
Jetzt habe ich mal nach paar Tagen dort angerufen und die Meinten ich solle dafür einen Brief schreiben und abgeben um das Urteil zu erfahren, habt ihr sowas schon mal gemacht? wie lange dauert das?
Ich würde Natürlich liebend gerne erfahren was aus der Sache geworden ist.
Wie gut stehen meine Chancen meine 500€ bei einem Zivilprozess wieder zubekommen?? Mann soll ja dreckigem Geld kein sauberes hinterher werfen.
Am Aushang habe ich gesehen das die Täter in Haft sind bzw hinter den Namen stand das mal in Fettschrift.
Habe das hier gefunden auf der Webseite des Gerichtes - Ich würde gerne auch ihre Aussagen erfahren, geht das?? Bin da sehr Neugierig um ehrlich zu sein
Sie können bei Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Mitteilung über den
Ausgang des Verfahrens beantragen. Insbesondere können Sie auf Antrag
erfahren, ob dem Verurteilten die Weisung erteilt wurde, jeden Kontakt
zu Ihnen zu unterlassen.
Sie können darüber hinaus beantragen,
dass Ihnen mitgeteilt wird, ob der Beschuldigte oder Verurteilte schon
oder noch in Haft ist oder ob erstmals Vollzugslockerungen oder Urlaub
gewährt werden. Den Antrag müssen Sie unter Darlegung eines berechtigten
Interesses begründen.
Außerdem können Sie beantragen, Auskünfte
und Abschriften aus den Akten zu erhalten. Auch diesen Antrag müssen Sie
unter Darlegung eines berechtigten Interesses begründen. Akteneinsicht
erhält jedoch nur Ihr Rechtsanwalt.
Geben Sie bei allen Anträgen
bitte immer - wenn möglich - Namen und Vornamen des Beschuldigten und
das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder die
Vorgangsnummer der Polizei an.
Ich habe diesem Forum hier gefunden, da hier viel über Betrug mit quoka und ebay kleinanzeigen berichtet wird.
Kurz zur Sache, ich hatte damals über Qouka und Kleinanzeigen ein Laptop verkauft und würde mit Blüten bezahlt.
Jetzt war die Tage die verhandlung deshalb gewesen und ich war als Zeuge geladen und es waren noch einige mehr anwesend, die Verhandlung war auf 3 Tage ausgelegt gewesen.
Nach 2 Stunden warten wurden wir alle hineingebeten und der Richter meinte das die Angeklagen gestanden haben und das wir nicht mehr benötigt werden Wieso warten die erst solange bis sie im Gericht sind anstatt gleich auszupacken, naja. Der Richter meinte wir können gehen, daraufhin haben wir halt den Saal verlassen weil ich nicht wusste ob ich drin bleiben durfte. Ein Mitarbeiter meinte dann zu mir als ich ihn wegen der Enstädigung frage das ich auch hätte drinnen auf das Urteil warten könne als ich ihn frage.
Jetzt habe ich mal nach paar Tagen dort angerufen und die Meinten ich solle dafür einen Brief schreiben und abgeben um das Urteil zu erfahren, habt ihr sowas schon mal gemacht? wie lange dauert das?
Ich würde Natürlich liebend gerne erfahren was aus der Sache geworden ist.
Wie gut stehen meine Chancen meine 500€ bei einem Zivilprozess wieder zubekommen?? Mann soll ja dreckigem Geld kein sauberes hinterher werfen.
Am Aushang habe ich gesehen das die Täter in Haft sind bzw hinter den Namen stand das mal in Fettschrift.
Habe das hier gefunden auf der Webseite des Gerichtes - Ich würde gerne auch ihre Aussagen erfahren, geht das?? Bin da sehr Neugierig um ehrlich zu sein
Sie können bei Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Mitteilung über den
Ausgang des Verfahrens beantragen. Insbesondere können Sie auf Antrag
erfahren, ob dem Verurteilten die Weisung erteilt wurde, jeden Kontakt
zu Ihnen zu unterlassen.
Sie können darüber hinaus beantragen,
dass Ihnen mitgeteilt wird, ob der Beschuldigte oder Verurteilte schon
oder noch in Haft ist oder ob erstmals Vollzugslockerungen oder Urlaub
gewährt werden. Den Antrag müssen Sie unter Darlegung eines berechtigten
Interesses begründen.
Außerdem können Sie beantragen, Auskünfte
und Abschriften aus den Akten zu erhalten. Auch diesen Antrag müssen Sie
unter Darlegung eines berechtigten Interesses begründen. Akteneinsicht
erhält jedoch nur Ihr Rechtsanwalt.
Geben Sie bei allen Anträgen
bitte immer - wenn möglich - Namen und Vornamen des Beschuldigten und
das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder die
Vorgangsnummer der Polizei an.