Der Bieter in einer Internetauktion ist nach der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Menden bis zum Bietschluss an sein Gebot gebunden. Stellt das Angebot bei Auktionsende (immer noch) das höchste Gebot dar, kommt der Kaufvertrag ohne weiteres zustande.
Der Bieter (Käufer) kann daher bei einer Internetauktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurücknehmen.
Urteil des AG Menden vom 10.11.2003
4 C 183/03
JurPC Web-Dok. 187/2004
NJW 2004, 1329
Der Bieter (Käufer) kann daher bei einer Internetauktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurücknehmen.
Urteil des AG Menden vom 10.11.2003
4 C 183/03
JurPC Web-Dok. 187/2004
NJW 2004, 1329