Die Verwaltung von 14 Miethäusern mit insgesamt etwa 40 Wohnungen erfordert einen Aufwand, der über die private Kapitalnutzung hinausgeht und daher als Gewerbebetrieb zu beurteilen ist. Dies hat nicht nur gewerberechtliche und steuerliche Auswirkungen, sondern kann auch Einfluss auf die Länge von Verjährungsfristen haben.
Urteil des OLG Frankfurt vom 05.09.2003
24 U 221/02
OLGR Frankfurt 2004, 17
Urteil des OLG Frankfurt vom 05.09.2003
24 U 221/02
OLGR Frankfurt 2004, 17