Sippenhaft bei ebay

    • Sippenhaft bei ebay

      Hallo an Alle,

      meine Frau und ich hatten jeweils ein eigenes ebay-Konto. Meiner
      Frau wurden wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Markenrechte die
      Verkaufsmöglichkeit erst für sieben Tage gesperrt und die laufenden Angebote
      gelöscht.


      Kurz darauf wurde ich in Sippenhaft genommen und mein ebay-Konto
      wurde ohne jede Rücksprache oder Abmahnung komplett geschlossen und die
      laufenden Angebote gelöscht. Und die Verkaufs-Sperre meiner Frau wurde von
      sieben Tagen auf lebenslänglich erhöht. Die Begründung von ebay war, die Konten
      würden zusammenhängen und sie haben mir unterstellt ich hätte zwei Konten und
      haben deshalb das zweite Konto komplett geschlossen.


      Eine Rückfrage beim Hersteller ergab dann auch noch, dass der vor
      Jahren als original gekaufte Artikel tatsächlich original ist und lediglich ein
      altes Modell ist, das von ebay fälschlich als Nachahmerprodukt eingeschätzt
      wurde. Ich habe das email vom Hersteller zu ebay weitergeleitet, aber dennoch
      ist ebay nicht bereit die Sperren wieder aufzuheben. Sie glauben uns wohl
      nicht, dass wir zwei Personen mit je einem Konto sind. Sie haben sich
      wiederholt geweigert die Sperren wieder aufzuheben und wollen jetzt keine
      emails mehr beantworten.


      Deshalb stelle ich jetzt mal meine Story hier rein. Ich denke es
      wäre sinnvoll wenn sich alle Betroffenen an einer Stelle sammeln könnten, damit
      sie gemeinsam der Sache mehr Nachdruck und Öffentlichkeit geben können. Ich weiß noch nicht
      ob das hier der richtige Platz ist. Ich denke eine eigenes
      EBAY-Geschädigten-Forum wäre besser. Gibt es so etwas schon?
      Ich habe schon ein eigenes Forum administriert und bin bereit dabei zu helfen.


      Oder könnte man hier ein eigenes Board machen mit Unterboard für die die verschiedenen Gründe, wie Sperre wegen schlechter Bewertung, Sperrung aus Sippen haft, Sperre wegen Verstöße gegen die Ebay-Regeln oder willkürliche Sperrung ohne ersichtlichen Grund und ein Unterboard für Tipps, wie andere schon erfolgreich was erreicht haben. Das müsste dann je nach den Bedürfnissen flexibel ausgebaut werden, so dass es übersichtlich bleibt.

      Dann könnte man sich austauschen und gemeinsam Maßnahmen überlegen
      wie z.B:


      eine Sammelklage
      Petition (an den Bundestag)
      Briefe an die Medien
      Briefe an Aufsichtsbehörden
      Gründung einer ebay
      Schutzgemeinschaft


      Gibt es so etwas schon? Hat jemand Zeit so etwas zu organisieren?
      Gibt es keinen Anwalt der selbst geschädigt ist?

      Was könnte man sonst noch tun?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sippenhäftling ()

    • Sippenhäftling schrieb:

      eine Sammelklage

      Gibt es in Deutschland nicht.

      Sippenhäftling schrieb:

      Petition (an den Bundestag)

      Kein Kommentar. Oder vielleicht doch: Die Politik soll sich für ebay-Kunden einsetzen? Nicht wirklich dein Ernst.

      Sippenhäftling schrieb:

      Briefe an die Medien

      Die soll es interessieren, wenn ebay das Vertragsverhältnis mit einigen Usern beendet?

      Sippenhäftling schrieb:

      Briefe an Aufsichtsbehörden

      Welche Aufsichtsbehörde soll denn hier was weswegen unternehmen?

      Sippenhäftling schrieb:

      Gründung einer ebay Schutzgemeinschaft

      Was soll das sein? Und was genau soll die wie erreichen?

      Ganz allgemein: Ebay hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Kunden fristgerecht zu kündigen. Selbst, wenn du irgend etwas erreichen solltest mit deinem etwas unorthodoxen Aktivismus, musst du jederzeit damit Rechnen, trotzdem und fristgerecht von ebay zu fliegen. Sollten beide Accounts übrigens die gleiche Ware verkauft haben, ist die Reaktion von ebay durchaus nachvollziehbar.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Interessanter Fall

      Mich würde dazu folgendes interessieren:

      Habe ich es richtig verstanden, dass es sich um EINEN (1) Artikel handelte und um den ERSTEN Verstoß (bzw. Vorwurf der Markenrechtsverletzung)?

      eBay wird sich kaum Millionen von Produktfotos anschaun um daran Produktfälschungen zu erkennen, dazu fehlt schlicht die Zeit und die Kenntnisse.
      Gab es in der Angebotsbeschreibung irgend etwas, was man (ggf. mißverständlicherweise) als Hinweis auf ein Fake hätte deuten können oder wurde der Artikel auf Grund einer Medlung über das ebay VeRi- Programm (Verifizierte Rechteinhaber Programm) gelöscht?
      Wenn ja, hätte es dazu eine spezielle eMail gegeben, in der auch der meldende Rechteinhaber genannt wird.

      "Rückfrage beim Hersteller" darf man als Rückfrage beim Inhaber der Markenrechte verstehen oder einfach bei einem Produzenten?
      Das sind ja nicht unbedingt die Selben..

      Die Stellungnahme des Herstellers? (wer ist das) oder auch des Rechteinhabers müsste man kennen, um dazu was sagen zu können.
      Einfach auf die Ferne und ohne das Produkt zu sehen und begutachten zu können wird wohl kaum ein Markenrechte-Inhaber eine Originalität bestätigen können, eher denke ich da an ein allgemeines Statement welches eBay wohl nicht überzeugt zu haben scheint.


      Davon aber mal abgesehen ob nun ein Markenrechtsverstoß vorliegt oder nicht, klingt es für mich höchst ungewöhnlich, dass eBay bei einem ersten und einzigen vermeintlichen Verstoß sofort eine Accountsperre durchführt, einen Einspruch bzw. Widerspruch ablehnt (ignoriert), einen connected Account sogar noch sperrt und die Sperre des Accounts mit dem Verstoß auf "lebenslänglich" ausweitet.

      Für mich liegt die Vermutung nahe, dass da noch mehr war, als hier beschrieben.

      Jana
    • Von den Umständen mal ab, aber Amazon ist doch auch dafür bekannt sogar die Konten von völlig unbeteiligten Nachbarn zu sperren, wenn einer der Mieter im Haus Probleme mit Ama hat und ihm sein Konto gesperrt wird.

      Und ja es mag merkwürdig klingen, aber ich bin der Meinung das für viele Konzerne ab einer bestimmten Größe andere Spielregeln gelten müssten und z.b. eBay/Ama nicht mehr oder weniger Willkürlich Verkäuferkonten schließen dürften. Aber das ist dann ein anderes Thema und gehört hier nicht hin.
    • jana-berlin schrieb:

      Für mich liegt die Vermutung nahe, dass da noch mehr war, als hier beschrieben.
      Das denke ich auch. Vor allem, da ein Link zu Auktion nicht gegeben ist und
      die Kommunikation mit Ebay nicht gepostet wurde.

      Ich könnte mir auch vorstellen, daß sich @TE einfach bei den Emails in Ton vergriffen hat.
      (Wenn ich mich irre, dann entschuldige ich mich sobald die Kommunikation gepostet wird)

      Pandora schrieb:

      Und ja es mag merkwürdig klingen, aber ich bin der Meinung das für viele Konzerne ab einer bestimmten Größe andere Spielregeln gelten müssten und z.b. eBay/Ama nicht mehr oder weniger Willkürlich Verkäuferkonten schließen dürften. Aber das ist dann ein anderes Thema und gehört hier nicht hin.
      Das wäre evtl einen eigenen Thread wert. Wenn nicht, dann kannst du es in dem Club der Schlaflosen posten


      auktionshilfe.info/index.php?thread/9607/&pageNo=81
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Das denke ich auch. Vor allem, da ein Link zu Auktion nicht gegeben ist und
      die Kommunikation mit Ebay nicht gepostet wurde.
      Links zu "gelöschten" Auktionen wird es nicht mehr geben können da ebay inzwischen (seit Jahren nun schon) alles komplett "removed" bei Sperrungen und Löschungen.
      Da ist dann nichts mehr aufrufbar.
      Aber ungeachtet dessen hätte es zum Fall mehr und genauere Infos geben müssen.
      (Und wer soll sich denn, wenn er wollte, einer Initiative anschliessen oder Kampange ohne überhaupt genau den Auslöser zu kennen; das hier Beschriebene ist m.E. dürftig und fragwürdig)
      Es gibt Guidlines bei ebay, auch Suspension Guidlines und da fliegt man nicht eben mal bei erstem Verstoß einfach mal überhaupt und auf lebenslang raus.
      Und MA haben nicht die Kompetenz sich über die Vorgaben zu setzen und eigenwillig irgendwen rauszukicken einfach mal so.

      Hier wurde zumindest der Fall nicht vollständig dargestellt, bin ich sicher.

      jana
    • Wie gewünscht setze ich
      mal die ganzen Mails rein:



      Das erste Email an meine Frau vom 23. Jan 2015 rein:

      beim Überprüfen
      Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

      - Ihre Verkäuferrechte wurden vorübergehend eingeschränkt. Sie können 7 Tage
      lang keine neuen Artikel einstellen oder Angebote bearbeiten. Auch können Sie
      während dieser Zeit kein neues eBay-Konto anmelden.

      - Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben,
      finden Sie am Ende dieser E-Mail.

      - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren mit Ausnahme der Endwert Gebühr für
      Ihren Eintrag (s) gutgeschrieben.



      Das Angebot, das wir entfernt haben, verstößt offenbar gegen einen
      eBay-Grundsatz und/oder es verletzt das Markenzeichenrecht eines
      Rechteinhabers. Bitte denken Sie daran: Die Verantwortung für die Qualität und
      Echtheit der Produkte, die Sie bei eBay anbieten, liegt allein bei Ihnen.
      Angebote mit gefälschten Artikeln verstoßen gegen die eBay-Grundsätze!



      Mehr dazu finden Sie in unserem Grundsatz zu Repliken und Fälschungen unter
      folgender Adresse:

      pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html







      Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Konto gesperrt wurde. Sie haben also in
      diesem Zeitraum vollen Zugriff darauf und können weiterhin:- Artikel kaufen und
      Gebote abgeben

      - E-Mails über Mein eBay senden

      - Versandadressen abrufen

      - Bewertungen abgeben

      - Andere administrative Schritte ausführen



      Aufgrund der Einschränkung Ihrer Verkaufsaktivitäten können Sie keine Artikel
      einstellen. Sie können aber ausstehende Transaktionen abschließen, Probleme mit
      Ihren Käufern klären, Nachrichten in Mein eBay nutzen und Artikel kaufen.



      Nach 7 Tagen werden die Einschränkungen für Ihr Konto wieder aufgehoben.



      Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden
      kann. Sobald eBay ein Nutzer-Konto sperrt, ist auf das Konto kein Zugriff mehr
      möglich. Außerdem werden alle aktiven Angebote beendet und betroffene Bieter
      entsprechend benachrichtigt.



      Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte hier:

      http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=1337&domain=email1420



      Folgende Angebote wurden entfernt:

      161560018848 - Orig. UGG Boots Gr. 37 hellbraun Winterstiefel echtes Leder
      Ankles Stiefeletten




      eBay-Sicherheitsteam


      Darauf antwortete meine
      Frau am 23. Jan 2015:


      Da der
      Artikel als Original erworben wurde, frage ich mich wieso der jetzt als als
      Fälschung gelten soll. Wurde ich selbst betrogen oder haben Sie sich getäuscht?
      Woran kann ich erkennen, dass es tatsächlich kein Original ist? Auf jeden Fall
      bitte ich darum meine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten aufzuheben.
      MfG


      Die Antwort von Ebay 23.
      Jan 2015:


      vielen Dank für Ihre
      Nachricht. Sie schreiben uns, weil Ihr Angebot #161560018848 - "Orig. UGG
      Boots Gr. 37 hellbraun Winterstiefel echtes Leder Ankles Stiefeletten" entfernt
      wurde. Sie teilen uns mit, dass Sie den Artikel als Original gekauft haben.
      Gern gebe ich Ihnen weitere Informationen zu unserer Vorgehensweise.



      Wir haben Ihr Angebot noch einmal überprüft und dabei festgestellt, dass Sie
      ein nachgemachtes und nicht vom entsprechenden Rechteinhaber autorisiertes
      Produkt angeboten haben. Dies ist u.a. anderen an den Fersenetiketten erkennbar
      sowie an der Verarbeitung der Schuhe insgesamt (unterschiedlich farbige Leder
      werden bei diesen UGG-Schuhen z.B. nicht verarbeitet, über der Rücknaht ist im
      original kein Lederstreifen).



      Beachten Sie bitte, dass das Anbieten von Fälschungen, rechtswidrigen Repliken
      oder anderen rechtswidrigen Artikeln (z.B. gefälschte Uhren, Handtaschen oder
      andere Accessoires) bei eBay nicht gestattet ist.



      Wenn ein Artikel den Namen oder das Logo einer Firma trägt, aber von dieser
      Firma nicht hergestellt oder zugelassen wurde, dürfen Sie ihn bei eBay nicht
      anbieten. Auch zum Schutz unserer Mitglieder und um rechtlichen
      Auseinandersetzungen vorzubeugen, achten wir daher sehr genau darauf, dass nur
      Originalprodukte angeboten werden.



      Sie können gern auf der Webseite des Herstellers selbst recherchieren, hier
      gibt es eine Möglichkeit festzustellen, ob Sie ein Original oder eine Fälschung
      besitzen:



      counterfeit.uggaustralia.com/



      Nachfolgend finden Sie noch Beispiele für unzulässige Angebote:



      • Eine Geldbörse mit dem Markennamen "Chanel", die nicht von Chanel
      hergestellt wurde

      • Eine Armbanduhr mit dem Logo der Firma "Rolex", die nicht von Rolex
      hergestellt wurde

      • Ein gefälschtes Autogramm, das als echtes Autogramm angeboten wird



      Da es sich bei Ihrem Artikel ebenfalls um eine Fälschung bzw. rechtswidrige
      Replik handelte, ist der Verkauf Ihres Artikels gemäß unseren Grundsätzen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig.
      Daher möchte ich Sie auch bitten, diesen Artikel nicht erneut anzubieten.



      Weitere Informationen zu unserem Grundsatz zu Repliken und Fälschungen finden
      Sie unter folgendem Link:



      http:
      pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html




      Informationen zu unzulässigen Artikeln finden Sie unter:



      http: pages.eBay.de/help/policies/items-ov.html



      Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen noch einen
      angenehmen Tag.



      Mit freundlichen Grüßen



      Anne Will

      eBay Sicherheitsteam






      Danach kam folgende Mail
      von selbst am 23. Jan 2015:






      nachdem wir Ihr Konto
      überprüft haben, mussten wir die folgenden Maßnahmen ergreifen:

      - Eines oder alle Ihre Angebote wurden möglicherweise entfernt. Weiter unten in
      dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller entfernten Artikel.

      - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren mit Ausnahme der Endwert Gebühr für
      Ihren Eintrag (s) gutgeschrieben.





      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen



      eBay-Kundenservice



      Danach kam folgende Mail
      von selbst am 25. Jan 2015:






      um einen fairen Handel
      auf dem eBay-Marktplatz für alle eBay-Nutzer zu gewährleisten und einen
      Missbrauch des eBay-Marktplatzes zu verhindern, überprüfen wir regelmäßig die
      Kaufs- und Verkaufsaktivitäten unserer Nutzer. Im Rahmen einer solchen
      routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung wurden für Ihr eBay-Konto
      [font='&quot']"k…"
      folgende Maßnahmen
      durchgeführt:

      - Ihre Verkaufsaktivitäten wurden dauerhaft eingeschränkt, da laut unseren
      Aufzeichnungen wiederholt unzulässige Verkaufsaktivitäten festgestellt wurden.
      Sie können sich wie gewohnt in „Mein eBay“ einloggen, aber es ist Ihnen nicht
      mehr möglich, bei eBay weitere Artikel einzustellen.

      - Sofern wir Angebote beenden mussten, finden Sie diese im unteren Teil der
      Nachricht.

      - Bitte betrachten Sie diese Maßnahme als endgültig.

      - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.



      Obwohl Sie mit Ihrem eBay-Konto nicht länger auf unserer Website verkaufen
      können, können Sie das Konto weiterhin nutzen, um Artikel zu kaufen bzw. Gebote
      auf Angebote abzugeben. Weitere Informationen zu den Grundlagen vom Kaufen bei
      eBay finden Sie unter:

      pages.ebay.de/help/buy/basics.html






      [/font]
    • Dann wurde mein Konto
      komplett gesperrt und ich erhielt am 25. Jan folgende Nachricht



      Ihr eBay-Konto, j…, ist offenbar mit einem
      anderen eBay-Konto verknüpft, k…, dessen Kauf- und Verkaufsrechte bei eBay
      derzeit beschränkt sind. Aus diesem Grund wurde das eBay-Konto, j… beschränkt,
      bis die Probleme geklärt wurden.




      Bitte besuchen Sie die folgende Seite, um die Probleme zu klären:

      http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=3044&domain=email1627&ttso=




      Bitte loggen Sie sich mit Ihrem ein. Wir können Ihnen so besser helfen. Wir
      freuen uns darauf, bald von Ihnen zu hören.



      Unseren Grundsatz zum Gebrauch mehrerer eBay-Konten finden Sie hier:

      http://pages.ebay.de/help/policies/multiple-accounts.html



      eBay-Sicherheitsteam





      Auf der angegebenen
      Seite stand dann folgendes






      Wir
      müssen von Ihnen wissen, woher Sie das Konto k…kennen oder warum Ihr Konto
      möglicherweise mit diesem Konto verknüpft ist. Haben Sie sich ihr ebay Konto
      jemals mit anderen Personen geteilt? Loggen Sie sich in Ihr ebay Konto von
      ungesicherten Netzwerken oder Internetcafés ein? Bitte setzen Sie sich mit uns
      in Verbindung, damit wir Sie unterstützen können. Klicken Sie hierfür auf
      „Kontaktieren Sie uns“ und dann auf „Senden Sie uns eine E-Mail“.









      Ich
      dann am 26. Jan 2015 versucht die Sache aufzuklären






      Hallo, erst macht meine Frau ungenaue Angaben, weil
      zwar die Sohlen Nike Air sind, aber nicht der ganze Schuh. Der Käufer konnte
      doch auf den Bildern sehen, was für ein Schuh da verkauft wird. Fand ich etwas
      kleinlich, war wohl aber formal korrekt. Und dann halten sie die alten UGG
      Boots für eine Fälschung, obwohl ich auch schon ein Bild von einem UGG Boot
      gesehen habe, wo auch hinten die Naht mit einem Lederstreifen verdeckt war und
      andere durchaus auch unterschiedliche Farbtöne hatten. Der Schuh wurde auch zum
      normalen UGG-Preis als Original gekauft. Deshalb kam meine Frau gar nicht auf
      die Idee, der könnte eine Fälschung sein und ich denke er ist wohl tatsächlich
      ein altes UGG-Modell. Wie dem auch sei, sie hat das jedenfalls nicht mit
      Absicht gemacht. Sieben Tage Sperre fand ich noch OK, denn Unwissenheit schützt
      vor Strafe nicht und beim nächsten Mal ist sie sicher vorsichtiger. Aber gleich
      eine lebenslange Sperre? Das ist doch übertrieben.


      Ich bitte darum, beide Sperren sofort wieder aufzuheben. Ich
      denke es sollte ihnen jetzt klar sein, warum die Erträge und Gebühren über das
      gleiche Konto abgewickelt werden.








      Am 27. habe ich dann ein Email von UGG
      Australia an Ebay weitergeleitet






      Hallo,





      ich habe die
      Bilder der Boots an UGG gesendet und folgende Antwort erhalten. Wenn ich das
      richtig verstehe handelt es sich nicht um eine Fälschung und Sie haben einen
      Fehler gemacht. Ich hoffe die Sperren werden jetzt wieder aufgehoben.





      Thank you for your email.


      This is a discontinued style, but since then there is another UGG Australia
      in America.


      We are the Australia made and owned UGG Australia, we are 2 separate
      companies.


      Maybe don't say it's from the original UGG Australia in your listing, Due
      to the UGG Australia in America, there may have been a complaint made about it
      to E-bay.


      The style is Original ¾ and the colour is grey, you can say they are 100% Australia
      made and owned and they are made out of Australian double face merino
      sheepskin.


      Tanned in the last footwear sheepskin tannery left in Australia (Roman
      Tannery), the boots have been cut, stitched, glued and hand crafted in our
      Brunswick, Melbourne Australia factory, and we have been doing so for over 33
      years. The boots are not counterfeit we are legally allowed to trade as UGG Australia within
      Australia.


      Please send this to ebay if they question this any
      further.


      Kind Regards,


      Alycia Osborne


      Customer Service Administration Manager








      Am 28. Jan 2015 8:52 hat auch meine Frau noch einmal
      an Ebay geschrieben und auch das Email vom UGG angehängt






      Hallo, mein Mann hat die Bilder der Boots an UGG gesendet
      und habe angehängte Antwort erhalten. Der Grund für die Sperre ist damit wohl
      hinfällig. Hätte mich auch gewundert, weil meine Schwägerin, von der ich die
      Schuhe habe, darauf achtet immer nur orginal Markensachen zu kaufen und sich
      das auch sehr gut leisten kann. Ich werde dennoch in Zukunft noch sorgfältiger
      auf die Markenrechte und die anderen Ebay-Vorschriften achten. Ich bitte darum
      die Verkaufs-Sperre wieder aufzuheben.








      Am 28.
      Jan 2015 14:01 kam dann folgende Antwort an mich



      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie
      möchten wissen, warum Ihr eBay-Konto vom Handel bei eBay ausgeschlossen
      wurde.




      Ich kann gut verstehen, dass Sie diese Situation als
      ärgerlich empfinden und habe mir Ihr Mitgliedskonto angesehen.



      Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Ihr
      Konto mit dem gesperrten Mitgliedskonto k… in engem Zusammenhang steht.



      Dieses Mitgliedskonto wurde von uns aufgrund eines
      schweren Verstoßes gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Verkauf
      bei eBay ausgeschlossen.



      Als das ursprüngliche Mitgliedskonto gesperrt wurde,
      haben wir dem Inhaber des Kontos untersagt, bereits bestehende Konten zu nutzen
      oder neue Mitgliedskonten zu eröffnen, auch nicht unter anderem Namen. Wir
      haben außerdem darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, das
      Mitgliedskonto eines anderen eBay-Nutzers zu verwenden.



      Was bedeutet dies für Sie?

      Sie können nicht mehr am Handel bei eBay teilnehmen. Wir
      sehen keine Möglichkeit, Sie wieder zum Handel bei eBay zuzulassen und möchten Sie
      in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass jeder weitere Versuch sich erneut
      bei eBay anzumelden rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.




      Weitere Informationen finden Sie in
      unserem


      Grundsatz zum Gebrauch mehrerer Mitgliedskonten.



      Wir bitten Sie unsere Entscheidung als endgültig zu
      akzeptieren.



      Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und einen
      angenehmen Tag.



      Mit freundlichen Grüßen



      Thorsten Daubert

      eBay-Sicherheitsteam






      Mir wird jetzt gerade
      klar, dass sie wohl meinen Account gesperrt haben, damit meine Frau nicht
      meinen Account benutzt. Darauf schrieb ich am 28. Jan 20:07 zurück






      Hallo, das finde ich mehr als unfair. Nur weil
      meine Frau zu unrecht gesperrt wurde (der Artikel ist laut Hersteller gar kein
      Plagiat, was ich ihnen ja bereits gemailt habe), werde ich jetzt auch noch
      gesperrt. Wir haben extra getrennte Ebay-Konten, damit jeder für seine Verkäufe
      selbst verantwortlich ist und sie sich nicht bei mir reinmischt. Meine Frau
      hatte und hat auch gar keinen Zugang zu meinem ebay-Konto. Deshalb hat der
      Inhaber des Kontos k… weder bereits bestehende Konten genutzt noch neue
      Mitgliedskonten eröffnet. Und ich habe keine Plagiate verkauft. Ich verstehe
      nicht was diese Sippenhaftung soll. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich finde die
      Sache jedenfalls doppelt ungerecht. Deshalb kann ich das nicht einfach auf sich
      beruhen lassen.





      Die Antwort von Ebay am 28. Jan 22:58 war folgende:





      vielen Dank für Ihre Rückmeldung
      und Ihre Stellungnahme zur Sperrung Ihrer Mitgliedschaft.




      Auf Ihre Bitte hin habe ich noch einmal Ihr eBay
      Mitgliedskonto überprüft.



      Die Recherchen haben abermals eindeutig ergeben, dass die
      betreffenden Mitgliedskonten direkt miteinander verknüpft sind. Die Beweise
      dafür sind eindeutig und wurden Ihnen bereits in Beantwortung Ihrer letzten
      E-Mail mitgeteilt.



      Aus diesem Grund ist es uns leider nicht möglich, der
      Bitte um Freischaltung Ihres Mitgliedskontos zu entsprechen.



      Es ist uns bewusst, dass Sie nicht erfreut über diese
      Vorgehensweise sind. Ich bitte Sie jedoch, unsere Entscheidung zu akzeptieren
      und von weiteren Anfragen zu diesem Sachverhalt abzusehen.



      ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend und alles
      Gute für die Zukunft.



      Mit freundlichen Grüßen nach Frankfurt



      Leon Schmidt

      eBay-Sicherheitsteam





    • Ich habe danach kein
      weiteres Mail von mir mehr gefunden. Doch am 29 Jan 2015 13:41 erhielt ich eine
      weitere Nachricht von ebay. Darin werden mir dann beide Ebay-Konten zugeordnet.






      wir haben Sie aufgrund eines Verstoßes gegen unsere
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Nutzung des eBay-Marktplatzes
      ausgeschlossen.



      Das
      bedeutet auch, dass es Ihnen nicht gestattet ist, sich erneut bei eBay
      anzumelden. Sie haben bereits mehrmals gegen unsere Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen verstoßen, weil Sie versucht haben, sich dennoch erneut
      anzumelden.




      Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht nachvollziehen
      können, dass wir Ihr weiteres, bisher noch angemeldetes Mitgliedskonto "j…"
      gesperrt haben und Sie keinen Zusammenhang zu den anderen gesperrten
      Mitgliedskonten sehen können.



      Das eBay-Sicherheitsteam hat Grund zu der Annahme, dass
      die gesperrten Mitgliedskonten, die wir Ihnen in der vorausgegangenen E-Mail
      genannt haben, Ihnen gehören.

      Wenn Sie von der Nutzung des eBay-Marktplatzes
      ausgeschlossen sind, ist es Ihnen nicht gestattet, weitere Mitgliedskonten bei
      eBay zu betreiben oder neue zu eröffnen.



      Wir sehen keine Möglichkeit, Sie wieder
      zum Handel auf eBay zuzulassen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang daran
      erinnern, dass jeder weitere Versuch, sich erneut bei eBay anzumelden,
      rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.




      Wir bitten um Verständnis für unser Vorgehen, mit dem wir
      im Sinne aller eBay-Mitglieder handeln.



      Mit freundlichen Grüßen



      Maja Hummels

      eBay-Sicherheitsteam






      Dann kam am 29. Jan 2015
      17:25 eine Antwort auf die Email meiner Frau als Herr angeredet






      Sehr geehrter Herr L..,[font='&quot']



      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten wissen,
      warum wir Ihr eBay-Konto "kim-chi" vom Verkaufen bei eBay
      ausgeschlossen haben und ob wir Ihr Mitgliedskonto wieder freischalten.



      Gern habe ich mir Ihr eBay-Konto für Sie angesehen. Es
      wurde aus Sicherheitsgründen vom Verkaufen bei eBay ausgeschlossen.



      Nach § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eBay
      ein eBay-Konto vom Handel ausschließen, um die Sicherheit aller eBay-Nutzer zu
      gewährleisten. Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen jedoch keine genaueren
      Angaben zu einzelnen Details machen, die in Ihrem Fall zum Ausschluss führten.



      Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt. Darin wird geregelt, dass
      Artikel, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, die AGB oder die
      eBay-Grundsätze verstoßen, nicht angeboten werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 1 und
      2).



      Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen und möchte Ihnen
      hiermit ausdrücklich versichern, dass wir den Sachverhalt vorab sorgfältig
      geprüft haben. Bevor wir uns zu einem solchen Schritt entscheiden, prüfen wir
      unter anderem die Artikelbeschreibungen, das Bewertungsprofil, frühere
      Angebotsentfernungen, die Verkaufshistorie, die aktuell angebotenen Artikel und
      Ihre sonstigen Aktivitäten bei eBay.



      Daher können wir Sie auch nach erneuter Prüfung unter
      den gegebenen Umständen nicht wieder zum Verkaufen bei eBay zulassen.



      Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nicht gestattet ist,
      über andere Mitgliedskonten zu verkaufen oder neue Mitgliedskonten bei eBay zu
      eröffnen und über diese zu verkaufen. Falls Sie dies versuchen, können Sie
      endgültig vom Handel bei eBay ausgeschlossen werden.



      Hinweis: Auch wenn Sie ab sofort nicht mehr auf
      eBay verkaufen können, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mit Ihrem
      Mitgliedskonto zu kaufen, Bewertungen abzugeben, Meine Nachrichten aufzurufen
      und die meisten anderen Funktionen in Mein eBay zu nutzen.



      Herr Lee, ich verstehe, dass dies nicht die Antwort ist,
      die Sie sich erhofft haben. Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis in dieser
      Angelegenheit und wünsche Ihnen weiterhin viel Freude beim Kaufen bei
      eBay.



      Mit freundlichen Grüßen



      Mirko Hegert

      eBay-Sicherheitsteam[/font]






      Meine Frau hat am 29
      Jan 18:08 geantwortet






      Hallo, zunächst möcht ich darauf hinweisen, dass ich Frau
      Lee bin. Zitat: "möchte Ihnen hiermit ausdrücklich versichern, dass wir
      den Sachverhalt vorab sorgfältig geprüft haben" Das kann ich nicht
      nachvollziehen. Die Sperre wurde mit dem Verkauf der angeblichen falschen UGG
      Boots begründet, aber UGG bestätigt doch die Echtheit der Schuhe. Damit ist die
      Sperre doch unbegründet. Oder wollen Sie uns jetzt ankreiden, dass mein Mann
      ein eigenes Ebay-Konto hat. Das ist doch nicht verboten, oder? Ehepaare dürfen
      sich ja bei Ebay auch gar nicht gemeinsam anmelden. Und wenn wir da irgendetwas
      falsch gemacht haben, würde da nicht zunächst einmal eine Abmahnung genügen?
      Oder glauben Sie uns nicht, dass wir zwei Personen sind? Warum prüfen Sie dann
      nicht unsere Identität nach? Wir werden in Zukunft auch vorsichtiger sein, ja
      keine Vorschriften zu verletzen. Ich bitte Sie sehr darum noch mal alles zu
      überdenken. Bitte geben Sie uns noch eine Chance





      [font='&quot']Die Antwort von Ebay
      vom 29 Jan 19:03 [/font]
      an
      meine Frau
      [font='&quot'][/font]


      Sehr geehrte Frau L..,[font='&quot'][/font]


      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns
      erneut kontaktiert, weil Ihr eBay-Konto "k…" für das Verkaufen bei
      eBay eingeschränkt wurde. Nun wünschen Sie eine erneute Überprüfung der
      Sachlage. Wir haben Ihren Standpunkt zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt
      noch einmal geprüft.


      Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert. Diese können Sie hier
      einsehen:[font='&quot']



      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html



      Wir haben Sie in der Vergangenheit auf Ihre Verstöße
      gegen unsere AGB hingewiesen und Ihre Angebote beendet. Demnach dürfen nach §3
      Abs.1 und 2 auf unserem Marktplatz keine Artikel angeboten werden, die
      gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, unsere AGB oder die eBay-Grundsätze
      verstoßen. Gemäß §4 kann eBay ein Mitgliedskonto vom Handel ausschließen oder
      die Nutzungsrechte des eBay-Marktplatzes einschränken, um die Sicherheit aller
      Nutzer zu gewährleisten.[/font]



      Mit der vorzeitigen Beendigung eines
      Angebotes haben wir Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass weitere Verstöße die
      dauerhafte Einschränkung Ihres eBay-Verkäuferkontos zur Folge haben können. Da
      es daraufhin erneut zu einem Verstoß gegen unsere Grundsätze kam, wurden Sie
      nun endgültig vom Verkaufen bei eBay ausgeschlossen.[font='&quot']



      Wir haben eine ganze Reihe von Faktoren geprüft, bevor
      wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben. Deshalb können wir Sie auch nach
      erneuter Prüfung nicht wieder zum Verkaufen bei eBay zulassen. Unsere
      Entscheidung, Sie dauerhaft vom Verkaufen bei eBay auszuschließen, ist
      endgültig und wird nicht zurückgenommen. Wir bitten Sie daher um Verständnis,
      dass wir Ihnen auf weitere Anfragen in dieser Angelegenheit nicht mehr
      antworten.



      Frau Lee, ich verstehe, dass dies nicht die Antwort ist,
      die Sie sich erhofft haben und wünsche Ihnen dennoch alles Gute.[/font]



      Mit freundlichen Grüßen[font='&quot']



      Ingrid Beyer

      eBay-Sicherheitsteam[/font]






      Die vorzeitige
      Beendigung war wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung durch die UGG Boots,
      die von UGG aber für echt gehalten werden und der weitere Vorfall soll die
      angebliche Benutzung eines weiteren Kontos gewesen sein, auf das sie aber
      keinen direkten Zugriff hatte.






      Meine Antwort vom 29
      Jan 18:18 auf das Mail von 13:41



      Hallo,
      das Mitgliedskonto j… ist mein erstes und einziges Mitgliedskonto. Das
      Mitgliedskonto k… gehört meiner Frau und Sie hat angeblich gegen das
      Markenrecht mit den UGG Boots verstoßen. Und das Ehepaare ein gemeinsames
      Bank-Konto benutzen, ist doch auch nicht gerade unüblich. Dürfen Ehepaare denn
      nicht jeder ein Mitgliedskonto haben? Ich möchte mich gegen diese Sippenhaft
      verwahren und nochmals darum bitten mein Konto wieder freizugeben. Warum sollte
      ich für einen angeblichen oder tatsächlichen Fehler meiner Frau bestraft
      werden? Wir können gerne nachweisen, dass wir zwei Personen sind, welche die
      gleiche Adresse haben, sie brauchen uns nur zu sagen, wie wir dies machen
      können.






    • Die Antwort von ebay
      am 29 Jan 19:43






      vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Sie haben sich
      noch einmal Sperrung Ihres eBay-Kontos "j… " geäußert.



      Ihre
      Argumente und Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.



      Wir
      haben die betreffenden eBay-Konten bereits mehrfach unabhängig voneinander
      geprüft - das Ergebnis blieb dabei stets identisch. Die Verbindungen mit dem
      genannten eBay-Konto sind für uns eindeutig, weshalb wir unsere ursprüngliche
      Entscheidung, Ihr eBay-Konto zu sperren nicht revidieren werden.



      Ich
      möchte Sie bitten, unsere Entscheidung als endgültig zu akzeptieren. Meine
      Kollegen haben Ihnen bereits alle relevanten Informationen zum vorliegenden
      Sachverhalt zur Verfügung gestellt. Wir werden daher auf weitere Mitteilungen
      in dieser Angelegenheit nicht mehr antworten.



      Sollten
      Sie Fragen zu anderen Themenbereichen haben, bieten wir Ihnen
      selbstverständlich unsere vollste Unterstützung an.



      mir ist bewusst, dass dies nicht die
      von Ihnen erhoffte Antwort ist. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.



      Mit freundlichen Grüßen nach Frankfurt



      Leon Schmidt

      eBay-Sicherheitsteam






      Auf mein Mail von 29.
      Jan 18:28 kann dann keine Antwort mehr






      Hallo, ich hätte da noch eine Frage, die sie mir
      bisher nicht beantwortet haben. Darf denn nicht jeder Ehepartner ein eigenes
      Konto haben? Und wenn ja, dann hätte ich gerne wieder ein eigenes Konto mit
      einer eigener Beobachtungsliste. Meine Frau hat nämlich ganz andere Interessen
      und stellt auch Unmengen an Artikel auf die Beobachtungsliste. Wie kann ich
      wieder ein eigenes Konto bekommen?





    • Nachdem ich das alles nochmal zusammengestellt habe, habe ich den Vorgang selbst besser verstanden.

      Meine Frau wurde abgemahnt wegen eine angeblichen Markenrechtverstoßes. Der zweite Verstoß war dann die angebliche Benutzung eines zweiten Ebay-Kontos, wegen dem sie dann endgültig gesperrt wurde. Beides Vorwürfe stimmen aber nicht.

      Ich habe inzwischen festgestellt, dass Hood.de preislich günstiger ist und mir von der Unternehmensphilosophie auch besser gefällt und wir deshalb jetzt dort unsere Artikel einstellen werden.

      Es gibt da übrigens noch mehr Fälle, wo ebay Mitglieder in Sippenhaft genommen wurden oder aus anderen unverständlichen Gründen gesperrt wurden. Manche davon wurde dadurch ihre Einkommensgrundlage entzogen. Ich kann deshalb nur warnen, sich auf Ebay allzusehr zu verlassen. Das kann existenzbedrohend sein. Für eine gesunde Wirtschaft muss auch ausreichend Konkurrenz da sein, sonst macht der Monopolist was er will. Und die Konkurrenz werde ich jetzt unterstützen und Ebay möglichst gänzlich boykottieren.

      Anstatt Energie für Ebay zu verschwenden sollte man einfach zur Konkurrenz gehen. Je mehr das machen, umso eher wird ebay sich mehr in Richtung Kundenfreundlichkeit entwickeln. Ich denke ich werde den Brief noch an den Verbraucherschutz schicken. Vielleicht würde auch die Bildzeitung berichten, wenn sie nicht gerade auch an ebay-Anzeigen verdienen.

      Ich danke für eure Kommentare.
    • Wenn bei Ehepaaren nur einer ein Ebay-Konto haben darf, dann sollen sie das doch klar sagen. Das ist doch normal, dass Ehepaare in Beziehung zueinander stehen. Und solange sie nicht gegenseitig Gebote auf ihre Angebote abgeben, sollte das doch erlaubt sein. Oder habe ich da was übersehen? Ich habe nur gelesen, dass Ehepaare kein gemeinsames Konto haben dürfen, woraus sich eigentlich ergibt, dass jeder ein einzelnes haben muss, wenn beide für sich kaufen oder verkaufen wollen.

      Und ein solcher Vorwurf von gegenseitigem Bieten war aber auch nicht der Grund für die Sperre und wurde auch für die endgültige Sperre nicht genannt. Wenn sie mein Konto nur für Verkäufe gesperrt hätten, dann wäre das noch halbwegs nachvollziehbar gewesen, aber sie haben mich ja komplett gesperrt.

      Und solche Sippenhaftfälle gab es übrigens auch auch schon zwischen anderen Verwandten. Ich finde das einfach nicht in Ordnung.


      @jana-berlin
      Es gab keine spezielle eMail wo das bay VeRi- Programms erwähnt wurde und der meldende Rechteinhaber genannt wurde. Ebay hat ja erklärt, wie sie darauf gekommen sind, dass die Boots gefälscht sind. Sie sehen halt nicht so aus wie die aktuellen Modelle und sind ja auch schon öfters getragen worden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sippenhäftling ()

    • @biguhu

      ich wolle nur mal hören, was andere dazu denken und ob sie vielleicht noch bessere Ideen haben. Danke für deine Meinung dazu.

      Ich habe übrigens schon an einer Sammelklage teilgenommen. Da gibt unter Umständen also schon Möglichkeiten das zu organisieren. Es kam aber nicht viel raus, weil die Haftpflichtversicherung sich weigerte den vorsätzlich angerichteten Schaden zu begleichen.

      Ich war auch schon in der Schutzgemeinschaft für Time-Sharing. Die hat ein selbst geschädigter Anwalt aufgebaut und die haben dann z.B. die Mitglieder bei den Mitgliederversammlungen vertreten, damit sie dort Gehör und Stimme haben und nicht der Vorstand der Anlagen macht was er will. Sie haben Informationen, Rat und Warnungen gegeben. Sie hat dazu beigetragen, dass die Problematik allgemeiner bekannt gemacht wird und hat Gleichgesinnte miteinander vernetzt. Die Schutzgemeinschaft hat sich neben anderen auch für gesetzliche Verbesserungen eingesetzt, die dann auch gemacht wurden.

      Wir haben unsere gebrauchten Sachen verkauft, wobei ich überwiegend die männlichen oder technischen Dinge verkauft habe und meine Frau die Frauensachen. Aber dass kann man ja auch nicht unbedingt trennen, weil uns die Sachen ja gemeinsam gehören, denn wir haben keine Gütertrennung vereinbart. Wir sind ja auch zwei Personen, da können wir ja auch doppelt so viel verkaufen und die Aktionen doppelt nutzen. Oder gibt es da etwa eine Ebay-Vorschrift, dass gemeinsame Sachen immer nur von einem der Besitzer verkauft werden dürfen? Und wenn der eine Besitzer nicht mehr verkaufen darf, wieso sollte dann der andere dann nicht mehr verkaufen dürfen, wenn es nicht gerade der beanstandete Artikel ist. OK, wenn jetzt der andere gerade die Artikel einstellt, die beim anderen wegen der Sperre abgebrochen wurden, dann könnte ich das noch verstehen. Das habe ich aber nicht gemacht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sippenhäftling ()

    • Also wenn bei mir oder bei meiner Frau der Kleiderschrank platzt, kann ich schon verstehen, wenn man da einiges dann über eBay loshaben möchte.
      Ich komme aber jetzt nicht dahinter, wie ich in meiner Wohnung unterm Strich Platz schaffen kann, wenn dann der Ehepartner für 1,50 € das Teil abnimmt.
      Ist das so eine Wechselgebühr für einen Kleiderschrank in den Kleiderschrank des Partners? Oder ist das Platzmiete, weil tatsächlich in meinem Kleiderschrank mehr Platz ist, aber dafür halt der Kleiderschrank des Partners beengter wird?
    • Dass ich gedrängt wurde ein Teil von meiner Frau zu ersteigern ist auch schon ausnahmsweise vorgekommen, weil sie ihr teures Teil nicht für 1 Euro verkaufen wollte. Sie hat nicht damit gerechnet, dass einfach nicht mehr geboten wird. Würde ich jetzt aber nicht mehr machen und hätte nun auch gute Argumente. Diese Nötigung fand ich schon ärgerlich, weil ich das Zeug eigentlich einfach nur los werden wollte und es von mir aus einfach in den Altkleiderbehälter geworfen hätte und mir die Angebots-Arbeit gerne erspart hätte und jetzt auch noch unnötige Gebühren bezahlen musste. Aber meine Frau kann einfach nichts wegwerfen. Ich habe mich danach auch immer vergewissert, dass sie das Teil auch für einen Euro hergeben kann und ansonsten darauf bestanden, dass der Startpreis höher angesetzt wurde.

      Wenn Ebay das beanstandet hätte und uns dafür eine zeit lang gesperrt hätte, dann hätte ich das noch verstanden. Aber die von ebay genannten Gründe waren halt unzutreffend.

      @biguhu
      Ich sehe gerade, dass in der Süddeutschen schon mal ein Artikel über einen ähnlichen Fall drin war. Die Zeitung interessiert es also doch.

      Da wurde die Meinung geäußert, dass Ebay zumindest einmal abmahnen müsste, bevor sie das Konto ganz sperren darf. Ich wurde aber nicht abgemahnt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sippenhäftling ()

    • Sippenhäftling schrieb:


      Dass ich gedrängt wurde ein Teil von meiner Frau zu ersteigern ist auch schon ausnahmsweise vorgekommen, weil sie ihr teures Teil nicht für 1 Euro verkaufen wollte.

      So gesehen wurdet ihr nun gründlich überpfüft und deswegen gesperrt. Nicht nur wegen der aktuellen Geschichte, sondern
      auch wegen den anderen. Ebay hat das Hausrecht. Es kann dich auch einfach ohne Begründung aussschliessen (genauso wie
      ich dich aus meiner Wohnung rausschmeissen könnte). Da wird man nichts machen können. Weiche einfach auf andere Platformen ab,
      so wie du schon geschrieben hast.

      Es ist natürlich sehr ärgerlich und unverständlich - doch so ist eben ebay.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Pandora schrieb:

      Von den Umständen mal ab, aber Amazon ist doch auch dafür bekannt sogar die Konten von völlig unbeteiligten Nachbarn zu sperren, wenn einer der Mieter im Haus Probleme mit Ama hat und ihm sein Konto gesperrt wird.

      Wirklich? Käuferkonten oder nur Verkäuferkonten? Weil ich fände es schon hart wenn ich plötzlich nicht mehr auf meine Kindle-Bibliothek zugreifen könnte nur weil mein Nachbar (schlimmstenfalls) ein Betrüger ist.