Soweit eine Unternehmensberatungsgesellschaft ihren erkennbar geschäftsunerfahrenen Auftraggeber unmittelbar nach der Übergabe einer mehrseitigen Betriebsanalyse ohne sachlichen Grund zur Unterzeichnung eines Formulars veranlasst, wonach die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach als unstreitig anerkannt werden, ist diese Erklärung laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle sittenwidrig und damit nichtig, weil sie erkennbar nur dazu dient, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen einer möglichen Schlechtleistung des Unternehmensberaters auszuschließen.
Urteil des OLG Celle vom 23.10.2003
16 U 199/02
ZAP EN-Nr. 215/2004
Urteil des OLG Celle vom 23.10.2003
16 U 199/02
ZAP EN-Nr. 215/2004