Betrug mit Thermomix TM 31

    • Betrug mit Thermomix TM 31

      Ich habe am 20.01.2015 einen Thermomix gekauft. Die Kaufabwicklung hat per Handy stattgefunden. Ich bezahlte sofort auf das mir mitgeteilte Konto. Das Gerät wurde bis heute nicht geliefert. Ich habe den Vorfall bei Kleinanzeigen gemeldet, Anzeige bei der Polizei erstattet und die Sparkasse um den Versuch der Rückbuchung gebeten. Dieses hatte leider keinen Erfolg.

      Es geschah aber etwas Eigenartiges. Ich bekam am 04.02.von Kleinanzeigen eine Mail in der Nacht, in welcher man mir keine Hilfestellung geben wollte, nach dem mir vorher aber schon Hilfe zugesichert wurde. Die Nachricht war ganz verworren geschrieben, so das ich ganz perplex war :S . 2-3 Tage später kam dann eine Mail mit der Nachricht, dass man mir und der Polizei behilflich sein möchte mit der Annonce als Anhang.
    • Ich schreib mal allgemein etwas, was man unbedingt beim Erwerb eines solchen Geräts beachten soll, ohne DIREKTEN Bezug zum EP (allerdings... Kleinanzeigen = Selbstabholung. Es wird immer mehr bei Kleinanzeigen betrogen, siehe die Themenübersicht hier im Forum)...



      Thermomixe sind komplexe, ziemlich empfindliche Geräte. Beim Versand solcher Geräte ist ein unbedingtes MUSS eine Transportverpackung, die normalerweise kein einfacher Haushalt gewährleisten kann. Auf dem versandweg fliegt auch schonmal so ein Paket durchs Transportauto oder "föllt vom Fliessband". Das wird so ein Gerät nicht unbeschadet überleben. Jeder versanddienstleister wird angesichts ihrer versandbedingungen eine Schadensregulierung ablehnen wegen mangelhafter Verpackung. Und dann wird's teuer! Vorwerk hat überirdische Reparaturkosten....

      Da der Verkauf der Geräte nur über "Türklinkenputzer" geht, ist der Transport ursprünglich immer vom Werk selbst an den Käufer. Da ist dann deren "Versicherung" im Spiel und normalerweise wird auch umgehend erstattet bzw. ein neues Gerät geliefert. Von einem privaten VK allerdings sehe ich da schwarz. Nicht umsonst verweist Vorwerk bei Transport der Geräte (es gibt jede Menge Leute, die ihre Thermomixe mit in den Urlaub nehmen) auf eine besondere Transporttasche. Die Dinger sind zudem ziemlich schwer.

      Also: wer sich so ein Gebrauchtgerät schiessen will, sollte unbedingt Selbstabholung einkalkulieren! Dann entfällt der Ärger mit einem Transportschaden und vor allem: man kann nicht beschissen werden....
    • Bei Selbstabholung gibt's doch nur eine Zahlungsart: Barzahlung bei Übergabe... niemals vorher überweisen. Ausser in Ausnahmefällen, aber da kennt man den Handelspartner und weiss mit wem man es zu tun hat....

      Hast du die Adressdaten abgeglichen? Gibt's den VK überhaupt an der Adresse?
    • Bibienchen schrieb:

      Naja, beschissen werden kann man trotzdem. Wenn man zwar selbst abholt, aber vorher den Geldbetrag überweist. :wallbash



      Was issn das fürn Quatsch.
      Wenn man selber abholt wird bei Abholung bar bezahlt und nicht vorher überwiesen.
      Nur das ist sicher und es wird nicht umsonst immer darauf hingewiesen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • Bibienchen schrieb:

      mit der Annonce als Anhang.
      Diesen Anhang schickst du mir bitte, darin müsste die Mobilnummer enthalten sein. Weiter schickst du mir per PN folgende Daten zur Prüfung:

      - Name und Bankdaten des Verkäufers
      - falls vorhanden Mailadresse, die Mobilnummer mit deren du Kontakt hattest (falls von der Anzeige abweichend)
      - sonstige wichtige Informationen über den Verkäufer
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Ebay Kleinanzeigen Betrug mit Thermomix Tm31

      Hallo, mir ist das gleiche passiert. Habe am 29.01. einen Thermomix über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Nach der Überweisung nichts mehr gehört. Anzeige bei der Polizei läuft. Verkäufer und Konto-Nr. habe ich hier bereits mitgeteilt. Man lernt doch nie aus....... :wallbash
    • Jep,

      und wenn man dann noch Sprüche aufgedrückt bekommt, wie: " Ist doch logisch, dass da was faul war bei dem Preis"....

      stellen sich bei mir die Haare auf.

      Ich bin nun wirklich auch kein Neuling und ich habe auch schon richtige Schnäppchen gemacht, weil die Verkäufer einfach keine Ahnung hatten, was man für Preise einsetzen kann. Deshalb bin ich auch hier nicht stutzig geworden.
    • Bibienchen schrieb:

      Da waren wir beide große Esel.

      Wenn keine Abholung möglich, läuft bei mir alles nur noch über PayPal. Aber ich bevorzuge seitdem Abholung mit Barzahlung.



      Vorsicht!

      Auch wenn du diese dubiose Zahlklitsche Paypal nutzt, bist du keineswegs vor Beschiss gefeit.... ein Betrüber wird umgehend das Paypalkonto leerräumen und du kuckst in die Röhre. Denn wenn bei solchen Beträgen beim Käuferkonto nichts zu holen ist (ist eh eine ungesetzliche Maßnahme von Paypal, sich an Konten der Nutzer zu vergreifen), bekommst du auch keine Kulanzzahlung.

      Da bist du auch nicht besser dran....
    • Bibienchen schrieb:

      aber wie ich schon schrieb, ich bevorzuge seit dem Vorfall Barzahlung bei Abholung.



      :thumbsup:

      genau so ist das auch richtig (und wie ich schon schrieb: vorgesehen, gerade bei Kleinanzeigen).

      Ich hole auch nur noch selbst ab bei Auktionen, ohne schonmal betrogen worden zu sein. Ist einfach stressfreier. Und bis jetzt hab ich alles auch in erreichbarer Nähe gefunden was ich brauche... meistens aber auf dem TM oder im örtlichen Handel...
    • monza30 schrieb:

      Denn wenn bei solchen Beträgen beim Käuferkonto nichts zu holen ist (ist eh eine ungesetzliche Maßnahme von Paypal, sich an Konten der Nutzer zu vergreifen), bekommst du auch keine Kulanzzahlung.

      Dem Käufer, der "frist- und formgerecht" eine Zahlung aus dem Käuferschutz von PayPal fordert, wird es ziemlich egal sein, aus welchem Topf PayPal das Geld für die vertraglich vereinbarte ( :!: ) Zahlung nimmt.
      Wenn sich PayPal zu Unrecht am Konto des Verkäufers vergreift, ist es dessen Sache, sich dagegen zu wehren.
    • Oh ihro Weisheit, ergebendsten Dank für den Hinweis.... ich meinte natürlich das Verkäuferkonto (des Betrübers).



      Ok... war zwar erkennbar so gemeint, aber immerhin..... sonst machts ja auch garkeinen Sinn das Geschrubene. Hast du aber auch nicht gesehen.....
    • Das habe ich bei PayPal gefunden:
      " Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen
      den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für

      die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt

      ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den

      Verkäufer.

      Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir

      alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer

      zurückzuerlangen."