Arbeitszuweisung durch Arbeitgeber

    • Arbeitszuweisung durch Arbeitgeber

      Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Erbringung der geschuldeten Tätigkeit ordnungsgemäß zu ermöglichen. Er muss einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einrichten und dem Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeit zuweisen. Andernfalls gerät er in so genannten Annahmeverzug und ist auch ohne Gegenleistung des Arbeitnehmers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


      Urteil des LAG Schleswig Holstein vom 10.12.2003
      3 Sa 395/03
      Pressemitteilung des LAG Schleswig Holstein