Zulässige Ausschlussfrist in Formulararbeitsvertrag

    • Zulässige Ausschlussfrist in Formulararbeitsvertrag

      Seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes Anfang 2001 findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB auch im Bereich des Arbeitsrechts statt. Bei Arbeitsverträgen sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.

      Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine in dem vom Arbeitgeber verwendeten Formulararbeitsvertrag enthaltene Ausschlussfrist, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn auf Arbeitnehmerseite ausschließlich leicht feststellbare Ansprüche in Betracht kommen.


      Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 13.08.2003
      2 Ca 5568/03
      MDR 2004, 339