Hotte schrieb:
Hallo Sonja111,
ich bin nur tagsüber unter der Nr. erreichbar.
Der Termin war so lala. Haben uns auf anraten des Richters geeinigt.
Hätte gerne gerichtlich weiter gemacht, aber das Risiko der Kosten ist nicht unerheblich.
Man kann nur gegen die Firma klagen, wenn man mit der Qualität der Kopie nicht einverstanden ist.
Bestellt werden Din A 3 Drucke und es werden billige Kopien geliefert. Alles was ihr bestellt habt, habt ihr vorher mehrfach unterschrieben und mit eurem Firmenstempel signiert. Da werden Sachen vor Gericht ausgepackt, an die denkt ihr gar nicht mehr.
Im übrigen wird hier fleissig mitgelesen und vor Gericht dann rumgejammert man würde hier beschimpft und als Betrüger dargestellt.
Ich sehe weiterhin nur zwei Möglichkeiten.
Die eine ist die "Schlechtleistung". In diesem Fall kann sie eine Möglichkeit sein, da Reeh scheinbar noch schlechter liefert, als es in den Verträgen steht. (Das ist nicht immer so, und...seien wir mal heimlich ehrlich...) Im Normalfall hat man ja dummerweise aus verschiedenen Gründen gar nicht genau gewusst, was man da unterschrieben hat. Er lieiert aber wohl in der Praxis so schlecht, dass es auch einem Richter auffallen kann, dass kein "normaler Mensch", auch kein Unternehmer, das jemals für Geld geordert hätte.
Die zweite, und die ist noch schwieriger: Vernetzung. Dass, was einem "erzählt" worden ist von den Drückern...das kann man nur "beweisen" bzw. glaubhaft machen, wenn sich die Opfer zusammen finden.
Falsche Scham hilft da gar nichts.
Solange es wenige sind, die sich finden und wenn dann jeder alleine steht, solange ist es damit düster.
Aussage gegen Aussage und die Unterschrift steht.
Und da kann es dann tatsächlich für den einzelnen "besser" sein, zähneknirschend etwas zu zahlen für die Naivität mit der man sich hat linken lassen. Schlimme (und ungerechte) Strafe für Nichtwissen, ich weiß.
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