Verkäufer aus UK bricht Kauf ab - Handhabe?

    • Verkäufer aus UK bricht Kauf ab - Handhabe?

      Hallo,

      Ich habe folgendes Problem und würde gerne dazu eure Meinung hören.
      In den letzten Tagen habe ich bei einem Verkäufer aus Großbritannien einen Artikel gekauft.
      Kurz nachdem ich den Artikel erstanden habe, hat sich der Wert des Artikels mehr als verdoppelt.
      Ich habe via PayPal bezahlt und der Verkäufer hat dann den Kauf abgebrochen sowie mir das
      Geld zurückerstattet. Der Fall war auch direkt geschlossen, der Verkäufer beruft sich darauf die Ware
      nun doch nicht zu haben.

      Dies ist natürlich nicht in meinem Interesse, zumal es sich um einen Betrag von über 100€ handelt mit einer Wertsteigerung
      auf über 200 mittlerweile, was für mich eine Stange Geld ist und ich brauche den Artikel. Meine Mehrkosten betrügen derzeit
      135€ sollte ich den Artikel anderswo erstehen. Der Verkäufer sträubt sich nach regem Mailkontakt zu liefern. (Gewerblicher Verkäufer).

      Folgende Fragen:
      Wie bekomme ich schnellstens ein Statement von eBay? Wird dies zu meinen Gunsten ausfallen? Kann ich den Fall wieder öffnen?
      Welche Ansprüche habe ich? In welchem Fall kann ich Schadensersatz verlangen?
      Wie stehen meine Chancen? Brauche ich Rechtsbeistand?

      Liebe Grüße!
    • Das ist mir bewusst, aber man kann sich deshalb doch nicht alles gefallen lassen?!
      Wie sicher würde man solch einen Prozess gewinnen?
      Ob ich das im Endeffekt tun werde und ob dies klug ist, sei mal dahingestellt.

      Und danke für die schnelle Antwort!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von msch ()

    • Vergess es, wenn du deine Knete wiederhast. In UK jemanden verklagen kann man natürlich machen, auch ein Urteil zu deinen Gunsten steht eigentlich positiv. Nur was willste denn einklagen? Die Lieferung?

      Ups... der Händler hat die ware nicht mehr... also wird das Urteil vielleicht doch nicht positiv sein. Zumindest ist das fraglich. Und wie willste da was eintreiben?

      Grübel also erst garnicht mehr weiter. Es lohnt nicht
    • Warum muss ein Prozess denn unbedingt soooo teuer werden, ich kenne das englische Recht(ssystem) nicht, aber wenn es dem Deutschen ähnelt, dann ist das doch mehr eine Formsache als ein Wirklicher Prozess, den kann doch ein englischer Anwalt problemlos abwickeln.

      PS: eBay hat mir der Sache mal sowas von nichts am Hut, die stelle nur die Plattform und sind weder Richter noch Henker.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Vielen Dank für die nützlichen Hinweise.
      Ich habe dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung gesetzt (Zwei Wochen, großzügig, aber soweit ich weiß nach deutschem Recht üblich).
      Verklagen würde ich auf Schadensersatz, länger als zwei Wochen kann ich auf den Artikel nicht warten, also werde ich gegebenenfalls
      woanders einkaufen und die Mehrkosten in Rechnung stellen.
      Die adviceguide Website werde ich vor meinem Anwalt kontaktieren und diesen, sollte es soweit kommen, um eine vorherige Einschätzung bitten.
      Für weitere nützliche Kommentare bin ich sehr dankbar. Übergeht dabei bitte den finanziellen Aspekt, ich möchte mich vor allem über mein Recht informieren.
    • @msch also in Rechnung stellen kannst du ihm alles, keine Frage, wie er darauf reagieren wird, steht auf einer anderen Seite.
      Mal so gesagt, ohne Anwalt wird das nichts werden. und vielleicht rät dein Anwalt dir auch ab.
      Wo ich aber Probleme sehe, wie willst du oder dein Anwalt dem Richter eine so hohe Wertsteigerung in einer so kurzen Zeit erklären. Also 100 Prozent in einem Tag finde ich brachial. Meines Erachtens gibt es da Mittelwerte, die zur Bewertung herangezogen werden. Und wenn der gegnerische Anwalt richtig argumentiert, läufst du mit deiner Forderung gegen die Wand.
    • Das ganze Geeiere ist doch von Dir selbst schon beantwortet worden:

      msch schrieb:

      ........Dies ist natürlich nicht in meinem Interesse, zumal es sich um einen Betrag von über 100€ handelt mit einer Wertsteigerung
      auf über 200 mittlerweile, was für mich eine Stange Geld ist und ich brauche den Artikel.
      ..........
      Folgende Fragen:
      Wie bekomme ich schnellstens ein Statement von eBay? Wird dies zu meinen Gunsten ausfallen? Kann ich den Fall wieder öffnen?
      Welche Ansprüche habe ich? In welchem Fall kann ich Schadensersatz verlangen?
      Wie stehen meine Chancen? Brauche ich Rechtsbeistand?



      Wenn Du keine Zeit hast und 100 - 135 EUR schon eine Menge Geld sind.....
      ebay kann den Vk so wenig wie Du zum Versand zu dem von Dir bezahlten Preis zwingen und der rechtl. Weg ist zeitaufwändig und mit Kosten verbunden (für wen auch immer).
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • ja, und eine Wertsteigerung in dem Sinne ist es auch nicht

      msch schrieb:

      Der Verkäufer hat den Artikel schlicht zu günstig als einer der ersten, der den Artikel hatte, verkauft und den Wert unterschätzt.

      hier ist der Wunsch nach einem Schnäppchen wohl der Hauptgedanke.
      also mache das, was aus deiner Sicht richtig ist, die Meinung des Forums ist dir nun bekannt.
    • Schon mal ausprobiert mijanne?

      Citizens advice gibt an, dass man sein Land wählen muss, weil: The information we provide differs between countries. To get information for your country, please select from the dropdown.
      Und im Dropdown stehen genau 4 Länder: England, Norirland, Schottland und Wales

      Und wenn ich mir so ansehe, was die machen... Einzelprobleme bei ebay privatverkäufe sind wohl nicht das , was diese Organisation bearbeitet. Die werden wohl schon genug überflutet, da muss so ein - entschuldigung - Unfug nicht auch noch Zeit stehlen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • adviceguide.org.uk/wales/law_w…action_e/small_claims.htm

      und da wären wir dann letztlich hier:

      gov.uk/make-court-claim-for-money/overview

      oder das sinnvoll:

      lawontheweb.co.uk/law-shop/con…ler-refuses-to-send-goods


      außerdem:

      adviceguide.org.uk/wales/law_w…action_e/small_claims.htm

      und da wären wir dann letztlich hier:

      gov.uk/make-court-claim-for-money/overview

      In wie weit das sinnvoll ist, wenn es sich tatsächlich um einem Verkauf zw. zwei Privatpersonen handelte:

      lawontheweb.co.uk/law-shop/con…ler-refuses-to-send-goods

      Auszug aus dem Text weiter unten: The bad news is that, if things go really bad with an eBay transaction and you want to pursue the matter to the small claims court, you may not be covered by UK consumer law.
      "eBay users should be aware of the fact that they're buying from a private consumer," says Mr Webb.

      Die überall in den Geschäften angegebenen "Statutory Rights" haben mich neugierig werden lassen und ich habe Freunde gefragt, was das eigentlich ist. Dabei kann ich mich erinnern, das privater Verkauf in keiner Art & Weise geregelt ist! Da gibt es nichts - nada!
      Wenn das ein privater Vk war, dann ist für beide Privatleute nach deren Auffassung von Geschäften (eigentlich haben sie ja keine - außer regelt das selbst) zw. Privatleuten kein Schaden entstanden - da der PRIVATE CONSUMER den Betrag umgehend zurückerstattet hat.

      In dem Zusammenhang wird dann auch wieder auf das Citizens Advice Bureau von mijanne verwiesen.
      Wenn ich mir aber ansehe, für was die alles so zuständig sind...

      Es wäre hilfreich, wenn Du vielleicht Deine Erfahrungen mit dem Distance Selling Regulation vom UK und dessen sonstigen Gesetzten im Zusammenhang mit Privatverkauf hier wiedergeben würdest.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Bisher ist mir nicht klar, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Händler handelt, ich bin von einem gewerblichen ausgegangen, sollte das nicht zutreffen, sorry, mein Fehler
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)