Viagra muss beihilfefähig sein

    • Viagra muss beihilfefähig sein

      Ein Beihilfeträger für Beamte ist nicht berechtigt, die Erstattungsfähigkeit eines bestimmten Medikaments (hier Viagra) generell von der Erstattungspflicht auszunehmen, wenn hierfür kein gleichwertiges Produkt auf dem Markt ist. Dient ein solches Medikament nach ärztlicher Feststellung der Linderung eines durch Krankheit verursachten behandlungsbedürftigen Leidens, müssen die hiefür notwendigen Aufwendungen auch erstattungsfähig sein.


      Urteil des BVerwG vom 30.10.2003
      2 C 26/02
      NJW Heft 14/2004, Seite X
      ZAP EN-Nr. 229/2004