Beifügung des Betriebsratsbeschlusses zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    • Beifügung des Betriebsratsbeschlusses zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

      Für die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nach § 103 BetrVG zwar die Zustimmung des Betriebsrats und damit eines Dritten erforderlich. Die (formlos gültige) schriftlich vorliegende Zustimmungserklärung des Betriebsrats muss dem Kündigungsschreiben jedoch nicht beigefügt werden.


      Urteil des BAG vom 04.03.2004
      2 AZR 147/03
      Pressemitteilung des BAG