Zugang einer Kündigung durch Einwurf in Briefkasten

    • Zugang einer Kündigung durch Einwurf in Briefkasten

      Für die Wirksamkeit von Kündigungen oder den Lauf einer einzuhaltenden Frist kann es oft auf jeden Tag ankommen. Um einen sofortigen Zugang eines Kündigungsschreibens sicherzustellen, wird häufig der Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des Arbeitnehmers durch einen Boten gewählt. Ob das Schreiben noch am selben Tag zugegangen ist, hängt davon ab, wann mit der Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. Wurde das Kündigungsschreiben noch zu einer allgemein üblichen Postzustellzeit (hier um 10 Uhr 30) in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, so gilt es selbst dann noch am selben Tag als zugegangen, wenn die Briefzustellung durch die Post in diesem Gebiet regelmäßig zu einem früheren Zeitpunkt (hier zwischen 8 und 9 Uhr) erfolgt.


      Urteil des LAG Nürnberg vom 05.01.2004
      9 Ta 162/03
      Pressemitteilung des LAG Nürnberg