»Dialer-Schutz« einiges für Verbraucher verbessert.

    • »Dialer-Schutz« einiges für Verbraucher verbessert.

      Seit dem 15.8.2003 hat sich in Sachen »Dialer-Schutz« einiges für Verbraucher verbessert. Durch die gesetzliche Neuregelung im »Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190-/0900-Nummern« wird das Angebot der so genannten »Mehrwertdienstenummern« transparenter und die Gefahr überteuerter Telefonrechnungen durch die Anwahl dieser Nummern begrenzt. Dabei gilt:

      Als Preis für die Nutzung der Mehrwertdienstenummer muss grundsätzlich der aus dem deutschen Festnetz zu zahlende Bruttopreis angegeben werden. Bei Telefaxdiensten ist zusätzlich die Anzahl der abzurufenden Seiten anzugeben, bei Datendiensten der Datenumfang. Werden Sie nicht oder nicht richtig über den Preis informiert, bevor Sie die Dienstleistung über die genannten Nummern in Anspruch nehmen, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Zahlung der Gebühren. Beachten Sie dabei folgende Übergangsregelung: Vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes gedrucktes Werbe- oder Verkaufsmaterial darf bis zum 1.2.2004 verwendet werden, auch wenn es diesen Anforderungen nicht genügt.

      Der Preis für zeitabhängig abgerechnete Dienste darf höchstens € 2,00 pro Minute betragen, die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen. Diese Preisobergrenze darf ausnahmsweise überschritten werden, wenn Sie eine persönliche PIN-Nummer für die Nutzung eingeben. Diese müssen Sie schriftlich beim jeweiligen Diensteanbieter beantragen (so genanntes »Legitimationsverfahren«).

      Der Preis für zeitunabhängig abgerechnete Dienstleistungen (so genannter »Blocktarif«) wird grundsätzlich auf € 30,00 pro Verbindung begrenzt bzw. die Verbindung nach einer Stunde automatisch getrennt. Ausnahmen sind nur im Rahmen des »Legitimationsverfahrens« möglich (vgl. oben).

      Die Anwählprogramme (»Dialer«) müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert sein und dürfen künftig nur über speziell ausgewiesene Rufnummerngassen (z.B. 09009-Nummern) angeboten werden. So können Sie Ihren Anschluss gezielt für spezielle Dienste sperren lassen, um die Nutzung durch unbefugte Dritte oder durch Ihre Kinder zu unterbinden.

      Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes hat die RegTP einen Maßnahmenkatalog präsentiert, der ebenfalls dem Missbrauch dieser Nummern vorbeugt. Danach müssen die Mehrwertdiensterufnummern so eindeutig gestaltet sein, dass Sie als Nutzer

      das Angebot als solches erkennen können (z.B. durch Verwendung einer bestimmten Schriftgröße, Abbildung vor einem deutlich hervorgehobenen Hintergrund),

      bestimmte Angebote eindeutig zuordnen können,

      ausdrücklich zustimmen müssen, wenn Sie einen Dialer nutzen, aktivieren oder eine Verbindung über diese Nummer herstellen wollen.

      Als Verbraucher haben Sie darüber hinaus nun einen Anspruch, den Betreiber der 0190-/0900-Nummer zu erfahren, was Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich erleichtert. So können Sie beispielsweise die 0900-Betreiber online über eine Datenbank recherchieren, die Sie auf der Homepage der RegTP finden. Die 0190-Nummer müssen Sie dort schriftlich erfragen. Verwenden Sie dazu am besten das Formblatt, das Sie ebenfalls über das Internetangebot abrufen oder bei der Behörde anfordern können. Ihnen wird der Name und die Anschrift in der Regel innerhalb von zehn Werk tagen mitgeteilt.